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Autor ulli76
 - 05. Dezember 2012, 21:46:08
Nein- OPZ ist eine ganz andere Bewerbung.
Du musst auch nicht eine andere Richtung einschlagen- du kannst auch ablehnen, falls das mit der Wunschtruppengattung/Verwendung nichts wird.
Autor Böhm94
 - 05. Dezember 2012, 21:44:10
Hab bei meinen Wehrdienstberater angerufen und nach seinem Rückruf bekam ich die Bestätigung das ich Einladungsreif bin...
Bekomme in den nächsten Tagen also meinen Termin.

Also, würde es ja dann so laufen, dass ich, in meinem Fall nach Berlin, fahren würde um den Test zu absolvieren. Wenn mir dann da gesagt wird das ich z.B. nicht Fallschirm springen dürfte, würde ich dann ja eine andere Richtung einschlagen müssen und ist es da möglich, dann einfach zu fragen ob man zur OPZ kann?

Autor Cherryblossom
 - 05. Dezember 2012, 17:34:16
Nichts anderes meine ich ja mit: Doppelbewerbung geht nicht. ;)

Heißt für den TE also: entweder warten und Test am KC machen oder beim KarrBer Bewerbung zurückziehen und neu ans ACFüKrBw (was ne Abkürzung...)

Wie lange ist deine Bewerbung denn in Wochen nun her?
Eingangsbestätigung bekommen? Wenn mein; KarrBer anrufen, nachfragen, der kann im KC anrufen. Wenn ja; Bewerberservicetelefon anrufen im KC, die sollten auch ne Aussage treffen können.
Autor justice005
 - 05. Dezember 2012, 16:12:28
wobei es auch ziemlich originell wäre, wenn er für Fw, Uffz- oder Mannschaftslaufbahn ungeeignet ist, dann aber die OPZ erfolgreich absolviert... ;) Solche Ergebnisse gäbe es ganz bestimmt. Alleine um das zu vermeiden, kann es schon keine Parallelbewerbung geben...

Autor Andi
 - 05. Dezember 2012, 16:08:34
Zitat von: Cherryblossom am 05. Dezember 2012, 16:04:09
Das wäre fast mal nen Anruf in Köln wert, ob es so einen Fall schon gab und wie verfahren wurde. :)

Gab es bestimmt nicht, weil glücklicherweise davor ja die Berater stehen, die sagen "Doppelbewerbung fällt aus wegen Bodennebel".
Und faktisch ist das ja gar nicht so falsch, da die Bewerberakte (inklusive G-Akte) immer nur an einem Ort sein kann, also kann parallel auch nur eine Bewerbung bearbeitet werden. Und deswegen kann es so einen Fall, wie du ihn beschreibst auch noch nicht gegeben haben, denn die G-Akte ist nach der ersten Bewerbung ja schon "außer haus" unterwegs, weswegen die Bewerbung so lange nicht bearbeitet werden kann, bis die wieder da ist.

Gruß Andi
Autor Cherryblossom
 - 05. Dezember 2012, 16:04:09
Inkl. Unizeit sind es jetzt erschreckenderweise wirklich schon sechs Jahre... ;)
Und der Lehrgang ist nun auch schon wieder etwas her... Wobei sich da in der nächsten Zeit noch so viel ändern wird -Halleluja...

Zum Thema wo wäre das Problem mal ein fiktiv gesponnenes Beispiel:
Ein Bewerber reicht eine Bewerbung als FwFD ein und eine als Offz.
Nun bekommt er zuerst eine Einladung vom KC (Prüfung Fw), die Bewerbung Offz ist noch in Bearbeitung. Er fährt zur Prüfung, fällt als nicht geeignet (komplett, also auch keine Eignung für Uffz oder Msch) durch. Nun hat er eigentlich eine Sperrfrist, bis er sich erneut bei der Bundeswehr bewerben kann.
Was wird mit der noch laufenden Bewerbung Offz? Inwiefern erfolgt nach Absprache mit dem KC und dem KarrBer die Rücksteuerung?

Das wäre fast mal nen Anruf in Köln wert, ob es so einen Fall schon gab und wie verfahren wurde. :)
Autor Andi
 - 05. Dezember 2012, 15:22:58
Zitat von: Cherryblossom am 05. Dezember 2012, 14:52:53
Dann sollte man dies auch nochmal in die Fläche weiterreichen/ in der Ausbildung der KarrBer kundtun...

Wieso? Geht doch nichts kaputt dadurch. ;) Und die Berater dürfen doch eh keine Bewerbung ablehnen.

Zitat von: Cherryblossom am 05. Dezember 2012, 14:52:53
Denn dies ist mein Stand nach gut 6 Jahren in der NwG.

Sechs? ;)
Autor Flexscan
 - 05. Dezember 2012, 14:58:01
Die Bundeswehrmühlen mahlen. .        ....        Aber langsam  ;D
Autor Cherryblossom
 - 05. Dezember 2012, 14:52:53
Dann sollte man dies auch nochmal in die Fläche weiterreichen/ in der Ausbildung der KarrBer kundtun...
Denn dies ist mein Stand nach gut 6 Jahren in der NwG.
Autor apollo98
 - 05. Dezember 2012, 13:56:25
Zitat von: Cherryblossom am 04. Dezember 2012, 18:30:45
Allerdings ist es tatsächlich so, dass nicht zwei Bewerbungen parallel laufen dürfen.

Das stimmt nicht und ist auch in keiner Weisung vermerkt. Es wird nicht gewünscht, ist aber zulässig.

Grüße aus dem ACFüKrBw.
Autor Cherryblossom
 - 05. Dezember 2012, 07:29:49
Richtig. ;) Danke Ralf.

Solltest Du allerdings erstmal bei einer Fw-Bewerbung bleiben und beim Test am KC Berlin durchfallen, hast du erstmal eine Sperrfrist, bevor du dich dann nochmal bei der Bundeswehr bewerben kannst.
Autor Ralf
 - 05. Dezember 2012, 06:17:23
Wenn du dich als Offizier bewirbst und an der OPZ keine Offz-Eignung bekommst, deine Eignung aber für die Fw-Laufbahn festgestellt werden kann, wirst du zu einem Fw-Einplaner weitergeleitet. Du kannst also nichts verlieren, wenn du deinen Wunsch abänderst.
Btw "Nautikstudium", hier gibts nur eine sehr sehr begrenzte Anzahl an Studienplätzen, ich würde mich nicht so sehr darauf versteifen.
Autor Cherryblossom
 - 05. Dezember 2012, 06:12:43
Oder diese Bewerbung "zurückziehen"/ in Absprache mit dem Karriereberater umleiten lassen.

@Klaus: kann ich mit offziellem Wortlaut Anfang nächster Woche sagen, da ich die nächsten Tage auf Tagung bin.

Ist allerdings auch logisch:
Es existiert ein Musterungsergebnis/ EUF Erfebnis, dieses wird direkt an die Stelle geschickt, wohin die Bewerbung geht (in dem Fall das jetzt KC Berlin). Der Karriereberater kann also gar keine zweite Bewerbungsakte anlegen/ verschicken. Ebenso die SAP Akte, nach Abgabe der Bewerbung ans KC ist kein Zugriff mehr möglich durch den Karriereberater.
Autor KlausP
 - 04. Dezember 2012, 20:47:02
ZitatAllerdings ist es tatsächlich so, dass nicht zwei Bewerbungen parallel laufen dürfen.

Nur mal interessehalber: Wo steht das?
Autor Böhm94
 - 04. Dezember 2012, 20:44:49
Also kann ich die Offiziersbewerbung erst stellen nachdem ich den Test in Berlin bestanden hab?