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Autor Paramedic
 - 07. Dezember 2012, 12:32:34
Man Devtones, entweder du kannst nicht lesen und bist hier am spammen oder du willst hier Ärger machen.

Klaus schrieb:
ZitatEine Verurteilung zu mehr als einem Jahr ist ein absolutes Einstellungshindernis.

Ist hier eine absolute Einstellungssperre? Nein, das haben wir auch alle verstanden, denn sonst gäbe es hier keine Diskussion.
Autor Devtones
 - 07. Dezember 2012, 09:28:18
Es ist hier nicht von einer Verurteilung von einem Jahr die Rede, sondern von einer Einstellungssperre (geplant war der 01.04., aktuell ist der 01.07). Das Strafmaß für das Vergehen waren ja die Sozialstunden.
Autor KlausP
 - 07. Dezember 2012, 06:28:55
Zitat von: Paramedic am 06. Dezember 2012, 23:17:29
3mon sind ja auch keine wirklich Sperre, ich kenn das eigentlich nur 1Jahr aufwärts  ???

Verwechseln wir da nicht was? Eine Verurteilung zu mehr als einem Jahr ist ein absolutes Einstellungshindernis. Da muss der Rechtsberater eigentlich gar nichts mehr prüfen (ja, ich weiß, ich habe vereinfacht ...). Bei allem, was darunter liegt, hängt es vom Delikt und von Strafmaß ab, wie lange jemand nicht eingestellt werden soll.
Autor Paramedic
 - 06. Dezember 2012, 23:17:29
3mon sind ja auch keine wirklich Sperre, ich kenn das eigentlich nur 1Jahr aufwärts  ???
Autor ulli76
 - 06. Dezember 2012, 20:57:23
Evtl. wird das mit der früheren Einstellung nix, weil der Rechtsberater noch am prüfen ist?
Autor justice005
 - 06. Dezember 2012, 19:29:24
Die Verurteilung war 2008. Zwischen der Verurteilung und der Einstellung sind also 5 jahre vergangen. Ich finde das für "Fahren ohne Fahrerlaubnis" ziemlich viel. Aber ok, muss man so hinnehmen.

Autor AriFuSchr
 - 06. Dezember 2012, 19:11:45
Zitatnicht zum 1.4 sondern erst zum 1.7.2013 eingestellt

das müssten also gut 6 Monate sein, bis zur Einstellung. Ich habe jetzt irgendwie Probleme auf 3 Jahre zu kommen.

ZitatDass in Ihrem Fall die Sperre länger als 3 jahre dauern soll

juris non calculat  ;)
Autor justice005
 - 06. Dezember 2012, 18:52:21
Zitatzu 30 Sozis.

Sie haben 30 Sozialisten bekommen? Das ist allerdings wirklich hart. Da wäre ich lieber in den Knast gegangen.

Spaß beiseite: Wenn es eine strafrechtliche Verurteilung gab, dann prüft der Rechtsberater, ob es vertretbar ist, Sie einzustellen oder nicht. Falls nein, dann gibt es eine Sperre. Dass in Ihrem Fall die Sperre länger als 3 jahre dauern soll, wundert mich bei diesem Delikt. Aber wie gesagt, wir können das nicht beurteilen. Seien Sie froh, dass Sie überhaupt eingestellt werden.

Autor Freaki91
 - 06. Dezember 2012, 18:48:47
Jetzt bin ich Schlauer das Sie zumindest nicht der RB der BW sind.  ???
Autor KlausP
 - 06. Dezember 2012, 18:46:56
ZitatWarum die Sperre ?!

Woher soll ich das wissen? Ich bin nicht der Rechtsberater, der das zu entscheiden hat.
Autor Freaki91
 - 06. Dezember 2012, 18:44:36
Warum die Sperre ?! :D hat da vllt jemand schon erfahrung mit ?!
Autor KlausP
 - 06. Dezember 2012, 18:38:55
ZitatIch kann mir aber nicht vortellen das dies einen Zusammenhang haben kann da es schon lange her ist.

Sie nicht, aber mit Sicherheit der Rechtsberater.

Ach ja, und wie war nun Ihre Frage?
Autor Freaki91
 - 06. Dezember 2012, 18:35:58
Hallo Liebe Kameraden.

Mein Einplaner stellte fest das ich eine "Sperre" habe und deshalb nicht zum 1.4 sondern erst zum 1.7.2013 eingestellt werden darf. Niemand konnte mir sagen weshalb und deutete nur auf Vermutungen hin.
Bei meiner Bewerbung gab ich an das ich 2008 Verurteilt wurde wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu 30 Sozis.
Ich kann mir aber nicht vortellen das dies einen Zusammenhang haben kann da es schon lange her ist.
Nun habe ich 6 Monate Leerlauf... weil eig. gar nicht in meinem Interesse steht.
:-\