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Autor ulli76
 - 09. Dezember 2012, 13:05:22
Ganz einfach: Wenn du dich Montag in der Lage fühlst, an der Abschlussübung teilzunehmen, dann nimmst du teil, wenn nicht, dann meldest du dich neukrank.

Bei uns haben übrigens auch einige daran nicht teilgenommen und müssen auhc nicht die komplette AGA wiederholen. Ist aber von Einheit zu Einheit etwas unterschiedlich- also die eigenen Vorgesetzten fragen, dann weiss man es genau.
Autor RekrKp8
 - 09. Dezember 2012, 12:23:36
Die Rekrutenbesichtigung zählt zu den Voraussetzungen für die ATN. Aber der Disziplinarvorgesetzte kann dennoch zuerkennen, wenn mindestens die EAKK absolviert wurde... nun, die gibt es nicht mehr. Tja. Dann halt ohne ATN versetzen oder GA wiederholen.

Grundsätzlich nutzt es Ihnen nichts, wenn Sie mit Ach und Krach die Abschlussübung beginnen, vorallem bei der anstehenden Kälte, und dann doch abbrechen müssen. Sie riskieren einen längeren und heftigeren Krankheitsverlauf, als wenn Sie halt nicht dabei sind. Wenn Ihre Leistungen sonst ganz gut waren, sehe ich persönlich keine Schwierigkeiten. Aber ich kenne die Umstände in der Einheit, die Meinung des Chefs und Ihre bisherigen Leistungen nicht, also ist das eine ziemlich glaskugelige Prognose meinerseits und absolut ohne Gewähr.
Autor Andi
 - 08. Dezember 2012, 22:47:07
Zitat von: turbotyp am 08. Dezember 2012, 22:41:48
Mit Abschlussübung meinen Sie bestimmt die Rekrutenbesichtigung.

Nein, mit Abschlussübung meint er Abschlussübung. Das dabei mutmaßlich eine "Rekrutenbesichtigung" durchgeführt wird ändern am "Wording" nichts.

Zitat von: turbotyp am 08. Dezember 2012, 22:41:48
Wenn Sie vorher keine wichtigen Ausbildungsabschnitte verpasst haben macht das nichts. Dann werden diese halt nachgeholt. Evtl. auch später in der Stammeinheit.

Interessante Behauptung, die man so allgemein gar nicht fassen kann. An sich kommen da drei Optionen in Betracht:
1) Die Bundeswehr trennt sich komplett vom Soldaten (unwahrscheinlich in meinen Augen),
2) die AGA muss wiederholt werden,
3) die nicht absolvierten Anteile der AGA, die zur ATN-Zuerkennung notwendig sind werden in der 2. Stammeinheit nachgeholt.
Welche Option genutzt wird entscheiden die zuständigen Disziplinarvorgesetzten.

Gruß Andi
Autor turbotyp
 - 08. Dezember 2012, 22:41:48
Wenn man krank ist geht man zum Arzt... das hätten Sie schon vor Wochen tun sollen. Mit Abschlussübung meinen Sie bestimmt die Rekrutenbesichtigung. Wenn Sie vorher keine wichtigen Ausbildungsabschnitte verpasst haben macht das nichts. Dann werden diese halt nachgeholt. Evtl. auch später in der Stammeinheit.

Also wenn's Montag nicht besser ist. Neukrank melden und ab zum Doc. Mit ner Lungenentzündung oder anderer Folgeerkrankungen kann Sie der Dienstherr erst recht nicht gebrauchen...
Autor Phil123
 - 08. Dezember 2012, 22:12:44
Hallo Zusammen,

Ich habe kommende Woche Dienstag und Mittwoch meine Abschlussübung.
Leider bin ich schon seit einigen Wochen erkältet. Und während der AgA kann man sich hält schlecht erholen. Donnerstag und Freitag hatte ich nun Fieber, starke Halsschmerzen, Kopfschmerzen und Husten. Das Fieber ist dank Medikamenten weggegangen.
Ich überlege nun, ob ich mich am Montag neukrank melden soll.
Doch ich fürchte, dass ich dann an der Abschlussübung nicht teilnehmen kann/darf und durch die AgA Falle.
Was sollte ich nun am besten tun? Lungenentzündung riskieren oder die Pflicht zur Gesunderhaltung wahrnehmen?