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Zusammenfassung

Autor Lacsap
 - 11. Dezember 2012, 10:53:42
Darum ja auch nur fast...aber immer positiv denken.
Autor StOPfr
 - 11. Dezember 2012, 10:52:30
Zitat von: Lacsap am 11. Dezember 2012, 10:43:36
...Da kann ja fast nix mehr schief gehen und ich kann mich beruhigt auf meine Zeit bei der BW freuen. :D

1. Das glaubst du  :D! und
2. Toi, toi, toi!
Autor Lacsap
 - 11. Dezember 2012, 10:43:36
Ah Ok...also dann passt ja alles. Da kann ja fast nix mehr schief gehen und ich kann mich beruhigt auf meine Zeit bei der BW freuen. :D
Autor KlausP
 - 11. Dezember 2012, 09:52:45
Nein, das ist nur bedingt korrekt. In der regel sieht es so aus, dass im ersten Dienstmonat ein Abschlag etwa in Höhe der zu erwartenden Dienstbezüge gezahlt wird. Das kann aber erst nach der Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ passieren (auch "Ernennung zum SaZ" genannt), die innerhalb der ersten 4 Arbeitstage nach Dienstantritt erfolgen soll (ACHTUNG! Das giklt nicht für Eignungsübende!). Dann werden die Daten an die Wehrbereichsverwaltung (WBV) übermittelt und von dort der Abschlag angewiesen. Ab dem 2. Monat sollten die Bezüge regulär von der WBV am letzten bankoffenen Werktag das Vormonats überweisen sein, eventuelle Differenzen des Abschlags zur normalen Besoldung werden hierbei ausgeglichen (sind in der Regel aber nur minimal).
Autor Lacsap
 - 11. Dezember 2012, 09:45:58
Super. Genau nach so einem Text habe ich gesuch. Jetzt sind alle Klarheiten beseitigt.

Jetzt interessiert mich nur noch eines. Wird in der dreimonatigen Grundausbildung vorerst nur ein abschlag des Gehaltes gezahlt? Diese Ausage habe ich von einem Freund, der aktuell bei der BW ist und seit nem Jahr ca. dabei ist. Er sprach von 1000€ pauschal. Ist das korrekt?
Autor LwPersFw
 - 10. Dezember 2012, 21:53:33
Zum "gefühlten" 100ten...hier noch einmal mein Beitrag ... ist wirklich hier im Forum zu finden... ;) ;)

Nur anzuwenden für ab dem 01.07.2009 NEU eingestellte/wiedereingestellte Soldaten !

"Bundesbesoldungsgesetz § 27 Bemessung des Grundgehaltes

(1) Das Grundgehalt wird, soweit nicht gesetzlich etwas Anderes bestimmt ist, nach Stufen bemessen.
Dabei erfolgt der Aufstieg in eine nächsthöhere Stufe nach bestimmten Dienstzeiten,
in denen anforderungsgerechte Leistungen erbracht wurden (Erfahrungszeiten).

(2) Mit der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge im Anwendungsbereich dieses
Gesetzes wird ein Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht (...) bei Soldaten eine
andere Bemessung des Grundgehaltes nach Absatz 4 Satz 4 erfolgt.
Die Stufe wird mit Wirkung vom Ersten des Monats festgesetzt, in dem die Ernennung wirksam wird. (...)

(3) Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils
drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7.

Abweichend von Satz 1 beträgt die Erfahrungszeit bei Soldaten in der Stufe 2 zwei Jahre und drei Monate (...).
Zeiten ohne Anspruch auf Dienstbezüge verzögern den Aufstieg um diese Zeiten, soweit in § 28 Absatz 2
nicht etwas Anderes bestimmt ist. Die Zeiten sind auf volle Monate abzurunden.

(4) Bei Soldaten sind für den Aufstieg von Stufe 1 nach Stufe 2 Erfahrungszeiten ab dem Ersten des Monats maßgeblich,
in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.
Steht ihnen Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 8 oder höher zu, verlängern sich die Erfahrungszeiten
nach Absatz 3 Satz 1 und 2 um jeweils zwölf Monate.

Satz 2 gilt unabhängig von der Besoldungsgruppe auch ab Erreichen der Stufe 4.

Bei erstmaliger Ernennung in einem höheren Dienstgrad werden zur Berücksichtigung der besonderen
militärischen Personalstrukturen Stufe und verbleibende Erfahrungszeiten bis zum Aufstieg in die
nächsthöhere Stufe so festgesetzt, als ob die Ernennung zum Ersten des Monats erfolgt wäre,
in dem das 21. Lebensjahr vollendet wurde."


Daraus ergeben sich dann die Fallgruppen:

1. Soldaten ohne verwertbaren Zivilberuf > deshalb Einstellung im untersten Mannschaftsdienstgrad

z.B. als Flieger (MannLB) , FliegerUA (Uffz-LB), oder FliegerFA (Fw-LB)

unter 21 bei Einstellung

hier greift der § 27 Abs 2 , 1. Halbsatz in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1

Als Beginn der Stufe 1 wird der erste des Monats gesetzt, indem er das 21. Lebensjahr vollenden wird.

über 21 bei Einstellung

hier greift nur § 27 Abs. 2 , 1. Halbsatz, weil der Soldat schon das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Als Beginn der Stufe 1 wird deshalb der erste des Monats der erstmaligen Ernennung gesetzt. (Abs 2 , Satz 2)


2. Soldaten mit verwertbaren Zivilberuf und Einstellung mit höherem Dienstgrad (Eignungsübende)

unter 21 bei Einstellung

hier greift der § 27 Abs 2 , 1. Halbsatz in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1

Als Beginn der Stufe 1 wird der erste des Monats gesetzt, indem er das 21. Lebensjahr vollenden wird.

über 21 bei Einstellung

hier greift der § 27 Abs. 4 Satz 4

Der Beginn der Stufenberechnung wird auf den ersten des Monats gesetzt, in dem der Soldat
sein 21. Lebensjahr bereits vollendet hat.

Beispiel für einen Eignungsübenden über 21 bei Einstellung:

Vorgabe:
Dienstantritt : 01.07.2010
Dienstgrad : Unteroffizier
Geburtsdatum : 12.08.1981
Ernennung SaZ: m.W.v. 02.11.2010

Daten des Soldaten in PersWiSys, sobald er m.W.v. 02.11.10 zum SaZ ernannt wurde:

Beginndatum : 02.11.2010
Stufe : 4
Beginn Stufe : 01.11.2010 (Erster des Monats der Ernennung)

Die Stufenberechnung sieht dabei folgendermaßen aus:

"Startpunkt" ist wieder das 21. Lebensjahr !

Der Soldat vollendet sein 21. Lj am 11.08.2002.
Also beginnt für ihn die Stufe 1 am ersten dieses Monats >> 01.08.2002

Weitere Fortschreibung der Stufen ist dann:

Stufe 1 >> 01.08.2002
Stufe 2 >> 01.08.2004 (nach 2 Jahren)
Stufe 3 >> 01.11.2006 (nach 2 Jahren und 3 Monaten)
Stufe 4 >> 01.11.2009 (nach 3 Jahren)

Da der Soldat sich zum Zeitpunkt der Einstellung/Ernennung im "Zeitfenster" der Stufe 4
befindet, wird diese auch vergeben.

Seine nächste Steigerung in Stufe 5 erfolgt dann zum 01.11.2013 (nach 4 Jahren).

Soldaten die bei Einstellung jünger als 21 sind erhalten ab Einstellung das Gehalt der Stufe 1,
der Beginn der Stufe 1 wird wie o.g. auf den Ersten des Monats gesetzt, indem das 21. Lebensjahr
vollendet wird. Ab diesem Zeitpunkt beginnen auch erst die 2 Jahre zu laufen, die zum Aufstieg in Stufe 2 notwendig sind.

D.h., wer genau mit 18 zur Bw kommt - bekommt ca. 5 Jahre lang Gehalt der Stufe 1.

Eine Debatte über das "Besoldungsdienstalter = 21. Lebensjahr" ist sinnlos !!!

Dies ist keine neue Erfindung der Bundeswehr, sondern vom Gesetzgeber seit Jahrzehnten so festgelegt!!

Wer mit dieser gesetzlichen Regelung von vornherein ein Problem hat - darf nicht zur Bw gehen !


Autor ulli76
 - 09. Dezember 2012, 20:22:48
Achso- ja, ich meinte die Einmalzahlung.
Von dem anderen hab ich aber auch noch nie gehört und wusste gar nicht, dass es das gibt.
Autor Andi
 - 09. Dezember 2012, 20:18:22
Zitat von: ulli76 am 09. Dezember 2012, 17:02:11
Doch-geben tut´s die tatsächlich. Die,die sie bekommen, verraten es oft nicht.

Du meinst die Einmalzahlung. Die kenne ich auch und kann deine Erfahrung so bestätigen. Ich meinte aber eher die zeitweise Bezahlung nach der nächsthöheren ERfahrungsstufe über mehrere Monate. Das habe ich noch nie erlebt und ich wüsste auch nicht, dass die Verbände hierfür extra Titel hätten.

Gruß Andi
Autor wolverine
 - 09. Dezember 2012, 18:57:01
Die Verteilung der leistungsbezogenen Besoldung gehört übrigens auch zum Bereich Innere Führung/ Dienstrecht.
Autor ulli76
 - 09. Dezember 2012, 17:02:11
Doch-geben tut´s die tatsächlich. Die,die sie bekommen, verraten es oft nicht.

Aber es gibt dafür ne gewissen Menge an Geld und als Chef soll man dann regelmäßig (ich glaub einmal im Jahr) melden, wer der Schäflein wieviel davon bekommen soll. Ich bin da zwar schon etwas raus- aber bekommen haben es ca. 5-10% der Einheit. Ist aber auch recht viel Nasenfaktor im Spiel.
Bei den zivilen läuft das auch nochmal anders- da gibt es irgendwie nen dreistufiges System (ein kleines bischen wie eine BU): In der untersten Stufe gibt es gar nichts, in der höchten nen Maximalsatz.

Autor Andi
 - 09. Dezember 2012, 16:56:17
Zitat von: Flexscan am 09. Dezember 2012, 16:29:19
leistungsbezogene Besoldung?  ???

Du wirst lachen, theoretisch gibt es die. Allerdings habe ich in der Bundeswehr noch nie erlebt, dass diese Art der Förderung herausragender Leitungen praktiziert wird - kostet ja auch Geld.
Autor Flexscan
 - 09. Dezember 2012, 16:29:19
leistungsbezogene Besoldung?  ???
= je höher die Abschussquote von Taliban´s desto Höher der Sold??

Son Mist ich setz mich wieder ran. mal bei Call of Duty nen klein wenig üben. 
Autor ulli76
 - 09. Dezember 2012, 15:00:40
Naja- damals waren die Dienstbezüge noch zweigeteilt:
Grundgehalt plus das was man beim Plündern und Brandschatzen reingeholt hat. Heute heisst das dann leistungsbezogene Besoldung.  ;)
Autor StOPfr
 - 09. Dezember 2012, 14:34:10
Apropos Dreißigjähriger Krieg: Meine ersten Dienstbezüge als SaZ 2 (6) beliefen sich auf etwa 450 DM. 
Autor Ralf
 - 09. Dezember 2012, 08:00:35
Das war auch noch vor dem Dreißigjährigen Krieg  ;D