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Zusammenfassung

Autor reppesiz
 - 12. Dezember 2012, 11:50:24
Wieso vergeudet ihr eigentlich eure wertvolle Zeit mit solchen Dingen? Ändert doch eh nichts an der Situation :-)
Autor F_K
 - 12. Dezember 2012, 11:30:58
@ Justice005:

Deine Begründung kann ich sachlich nicht nachvollziehen.

Ich akzeptiere aber Deine (abweichende) Meinung - allerdings solltest Du, da Deine Meinung im Widerspruch zu allen Fachleuten steht, diese nicht als Ratschlag kommunizieren, sondern als dass was es ist - eine persönliche Einzelmeinung im Widerspruch zur sachlich begründeten Fachmeinung.

(Ich habe z. B. auch eine Hausratversicherung, obwohl dies kein großes Risiko ist und ich den Schaden tragen könnte - man schläft halt besser. Ich würde aber niemanden eine Hausratversicherungen anraten, wenn er noch nicht Haftpflicht und BUZ hat).
Autor justice005
 - 12. Dezember 2012, 11:23:44
ZitatWenn Du mir einen link bringst, wo Rechtschutz vor z. B. BUZ / Privathaftpflicht angeraten wird, können wir weiterdiskutieren

Nö. Wie ich oben schon sagte, will ich weder diskutieren, noch Dich von meiner Meinung überzeugen. Ich wollte meine (abweichende) Meinung nur darstellen und ggf. kurz begründen, und das habe ich getan.

Autor F_K
 - 12. Dezember 2012, 11:08:35
 @ Justice005:

Die Bewertung von Risiken kann man wissenschaftlich belegen, und "wichtig" ist halt die Frage der Existens.

http://www.capital.de/finanzen/versicherung-vorsorge/:Notwendige-Versicherungen--Wie-ein-Insider-seinen-Risikoschutz-strukturiert/100029701.html

ZitatAnstatt sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, setzen die meisten Deutschen jedoch auf die falschen Policen: Sie schützen sich gegen Kleinrisiken.

Zu diesen Kleinrisiken gehört halt eine Rechtschutzversicherung - kann man machen, richtig notwendig ist es nicht. Die meisten Menschen führen eben keine Prozesse, die Kosten sind in aller Regel überschaubar.

So sagen es halt alle Versicherungsfachleute.

Wenn Du mir einen link bringst, wo Rechtschutz vor z. B. BUZ / Privathaftpflicht angeraten wird, können wir weiterdiskutieren (Du wird so einen fachlichen Ratschlag aber nirgendwo finden).
Autor justice005
 - 12. Dezember 2012, 10:54:00
Was wichtig ist und was unwichtig ist, das muss jeder ganz für sich entscheiden. Darüber kann man auch lange und breit philosophieren und ich will niemandem eine Meinung aufzwingen. Allerdings teile ich Deine Meinung nicht, dass eine RSV nicht existentiell sein kann.

Verklage mal in der freien Wirtschaft eine große Firma im Rahmen einer Kündigungsschutzklage und einige Dich dann auf eine hohe Abfindung, um vielleicht ein kreditfinanziertes Haus zu retten. Da hast du nur mit einer RSV Chancen, denn kein normaler Mensch kann die Kosten vorfinanzieren. Da gibt es auch jede Menge anderer Beispiele. Die Liste der unterschiedlichsten existentiellen Rechtsstreitigkeiten würde wohl eindeutig das Forum sprengen. Die Bundeswehr vor dem Verwaltungsgericht zu verklagen, kann im Einzelfall durchaus auch existentiell sein.

Aber wie gesagt. Das muss jeder ganz alleine für sich ausmachen. Ich wollte nur meine Ansicht zum besten geben und ganz bestimmt niemandem etwas aufzwingen.



Autor F_K
 - 12. Dezember 2012, 09:19:38
@ Justice:

Ja, es können auch hohe Gerichtskosten anfallen - aber es sind in der Regel keine Risiken, die die Existenz bedrohen (und Dein Fall zeigt ja, es wäre auch ohne Rechtsschutzversicherung gegangen - Du hast gewonnen).

Eine Berufsunfähigkeit (bei Eintritt) erreicht aber schnell Werte von Millionen Euro - und da man dann eben kein Einkommen mehr hat, wäre man dann Sozialfall.

Unterschied in der Wichtigkeit erkannt? (Ist übrigens nicht nur meine Meinung, sondern sagen alle unabhängigen Verbraucherportale, Stiftung Warentest und alle Fachleute).
Autor Andi
 - 12. Dezember 2012, 00:41:08
Zitat von: justice005 am 11. Dezember 2012, 18:18:11
Was macht denn eine "Diensthaftpflicht-KFZ-Versicherung"? (nie gehört...)

Deckt die ab, wenn man grob fahrlässig einen Unfall gebaut hat? Und wenn ja, was fällt darunter?

Richtig,eine Dienst-Kfz Haftpflicht kommt dann ins Spiel,wenn ein Soldat grob fahrlässig beim Fahren eines Dienstfahrzeuges einen Schaden verursacht. Wobei diese Haftpflicht Versicherung eigentlich den Vollkaskoschaden,also den am Dienstfahrzeug oder an sonstigem Bundeswehrmaterial entstandenen Schaden abdeckt,denn für den normalen Haftpflichtschaden nach außen hin haftet der Bund und darf den Soldaten dafür auch nicht in Regress nehmen. Und bei der Bewertung war fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich gemacht wurde gibt es eigentlich keine Unterschiede zu zivilen Unfällen. ;)

Gruß Andi
Autor justice005
 - 11. Dezember 2012, 20:32:16
tja.. diese Einblicke habe ich damals noch nicht gehabt, als kleiner GWDL ;) ... danke für die Info!
Autor KlausP
 - 11. Dezember 2012, 19:53:33
ZitatIch hätte gedacht, dass das in der allgemeinen Diensthaftpflicht mit drin ist, zumal ich früher Transportsoldat war...

Jaaaa, als GWDL/FWDL. Die wurden ja auch jedes Quartal mit der "Fahrerliste Wehrpflichtige" über den Bund (nach)versichert.
Meldetermin immer bis zum 5. des auf das Quartal folgenden Monats an die Truppenverwaltung gemäß Dauerterminkalender.  ;D
Autor justice005
 - 11. Dezember 2012, 18:18:11
Was macht denn eine "Diensthaftpflicht-KFZ-Versicherung"? (nie gehört...)

Deckt die ab, wenn man grob fahrlässig einen Unfall gebaut hat? Und wenn ja, was fällt darunter? Betrunken oder im Drogenrausch ein Dienst-KFZ schrotten, kann wohl kaum versichert werden...  ;D

Mir fällt allenfalls ein Unfall bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit ein, oder einen LKW ohne Einweiser rückwärts gegen die Wand fahren. Bei allen anderen "Standard-Situationen" handelt es sich ja in aller Regel nur um einfache Fahrlässigkeit.

Aber trotzdem ist das interessant. Ich hätte gedacht, dass das in der allgemeinen Diensthaftpflicht mit drin ist, zumal ich früher Transportsoldat war...
Autor LwPersFw
 - 11. Dezember 2012, 18:14:37
@ Hallo Zieher,

da für Dich die neuen Regelungen des Soldatenversorgungsgesetztes (SVG) gelten werden - auf Grund der Einstellung zum 01.04.13 -,
wirst Du als SaZ 04 Anspruch auf Übergangsgebührnisse (ÜG) nach dem DZE haben. 12 Monate lang. Siehe § 11 des aktuellen SVG.

In der Zeit des Bezuges von ÜG hast Du Anspruch auf die sog. "Beihilfe" des Bundes.

Diese übernimmt für Soldaten 70 % der Behandlungskosten.

Die restlichen 30 % muss der Soldat selbst versichern !

Und hier kommt die Anwartschaftsversicherung ins Spiel !!

Wer vor der Bw in der GKV war und nicht - wie in der Bröschüre beschrieben - innerhalb von 3 Monaten nach
Ernennung zum SaZ seiner Krankenkasse mitteilt, dass er für die Zeit des Wehrdienstes freiwilliges Miglied bleiben will...

...Benötigt ab dem Beginn der ÜG eine "Restkostenversicherung" von einer privaten Krankenversicherung.

(Es sei denn, wie auch in der Broschüre genannt, er nimmt sofort nach DZE eine versicherungspflichtige Tätigkeit auf...)

Um sicherzustellen das Dich diese PKV auch auf jeden Fall aufnimmt - selbst wenn Du in der Zeit des Wehrdienstes erkrankst -
gibt es die Anwartschaftsversicherung. Denn diese bestimmt, dass der Versicherungsschutz ab dem Beginn der ÜG auflebt,
ohne das eine Gesundheitsprüfung erfolgt.

Für einen SaZ 04 ist dabei eine "kleine" Anwartschaft ausreichend. Denn diese garantiert den Wegfall der Gesundheitsprüfung.

Die "große" Anwartschaft ist nur für Berufssoldaten sinnvoll. Diese legt den Beitrag bei Aufleben der Versicherung (Eintritt in die
Pension) auf das Lebensjahr bei Abschluss der großen Anwartschaft fest.
Beispiel :
Ein StFw geht mit 54 in Pension, hat die große Anwartschaft aber mit 33 abgeschlossen.
Bei Beginn der Versicherung mit 54 erfolgt keine Gesundheitsprüfung und er zahlt die Beiträge eines 33-Jährigen.

Zum Thema Pflegeversicherung...

Diese ist eine Pflichtversicherung für jeden SaZ/BS ab Beginn des Dienstverhältnisses !

Alles weiteres dazu steht klar in der Broschüre :

Hinsichtlich der Frage, bei welcher Pflegekasse diese Versicherung abgeschlossen werden muss,
gilt der Grundsatz: ,,Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung".
Damit soll erreicht werden, dass die Versorgung bei Krankheit und Pflege in ,,einer Hand" liegt.

Für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit bedeutet dies:

a) während der Dienstzeit bei der Bundeswehr:

 bei freiwilliger Fortsetzung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (siehe Kapitel 1.1):

>>> Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung

 bei Bestehen einer privaten Krankenversicherung (siehe Kapitel1.2), auch als Ruhens- oder Anwartschaftsversicherung:

>>> Pflicht zum Abschluss und zur Aufrechterhaltung einer privaten Pflegeversicherung
Autor Andi
 - 11. Dezember 2012, 18:02:38
Füe einen Soldaten, der regelmäßig Dienst-Kfz bewegt kann darüber hinaus noch eine Dienst-Kfz Haftpflichtversicherung sinnvoll sein. Ansonsten deckt sich das was du hast mit dem was ich hab. ;)
Autor justice005
 - 11. Dezember 2012, 16:33:40
Ich kenne mich mit den Konditionen im BW-Verband nicht aus. Soweit ich weiß, ist aber in der Standard-Mitgliedschaft nur eine Erstberatung bei einem Vertragsanwalt umsonst. Will man mehr, braucht man eine extra-Police.

Grundsätzlich kann man sich gegen alles versichern und zahlt sich letztlich tot an überflüssigen Versicherungen. Daher muss jeder selbst entscheiden, was für ihn wichtig ist.

Ich selbst habe, soweit ich nichts vergessen habe,:

- Kranken- und Pflegeversicherung (logisch)
- Zahnersatzversicherung (sowas brauchen natürlich Soldaten nicht.... )
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- private Unfallversicherung
- KFZ-Vollkaskoversicherung
- Hausratversicherung
- Rechtschutzversicherung
- Private Haftpflicht
- Renten- und Lebensversicherung
Autor Andi
 - 11. Dezember 2012, 15:49:15
Zitat von: justice005 am 11. Dezember 2012, 15:20:05
Aber auch wenn man im Bereich der Bundeswehr bleibt, dann sieht man deutlich, wie wertvoll es sein kann, ohne Kostenrisiko zu einem Anwalt gehen zu können.

Vor allem, wenn so hört, dass selbst Mitglieder im Bundeswehrverband regelmäßig nicht den erwarteten Rechtsschutz vom Verband bekommen, der eigentlich Teil der Mitgliedschaft ist.
Autor justice005
 - 11. Dezember 2012, 15:20:05
ZitatDemgegenüber wäre eine Berufsunfähigkeitsversicherung gerade bei Berufsanfänger DEUTLICH wichtiger - Rechtsschutz ist eher eine "Luxusversicherung", weil es in diesem Bereich kaum ein existientielles Risiko gibt.

(man kann sich immer noch aussuchen, ob man selber klagt - und wenn man gewinnt, kostet es in der Regel nichts - außerdem sind Prozeßkosten idR überschaubar).

Also das ist gelinde gesagt dummes Zeug.

Selbst bei überschaubaren Streitwerten beträgt das Prozessrisiko ganz schnell mehrere tausend Euro. Ohne eine Rechtschutzversicherung lohnt sich in den meisten Fällen auch ein gerichtlicher Vergleich nicht, weil dann jeder seine eigene Kosten tragen muss. Und zu guter letzt ist vielen nicht klar, was alleine ein Gutachten kosten kann. Ich selbst habe - trotz eigenen Fachwissens - eine Rechtschutzversicherung. Ich weiß nämlich, was Sachverständigengutachten kosten, wenn man mal eines braucht.

Ich hatte mal einen unverschuldeten Verkehrsunfall, bei dem die gegnerische Versicherung mir eine Mitschuld geben wollte. Die Konsequenzen wären gewesen, dass meine eigene Versicherung einen Teil hätte bezahlen müssen, mit allen Konsequenzen, also Selbstbeteiligung und Rückstufung. Ohne Rechtschutzversicherung hätte ich das zähneknirschend hinnehmen müssen. Aber Dank Rechtschutz konnte ich die gegnerische Versicherung verklagen und habe auch natürlich gewonnen. Damit es aber soweit kam, musste ich - da ich Kläger war - sämtliche Beweise, einschließlich von Gutachten, vorfinanzieren.

Der Prozess hat am Ende knapp 8000,- Euro gekostet (zwei Anwälte, 4 Zeugen nebst Reisekosten, Sachverständigengutachten und Gerichtskosten), von denen ich etwa 5000,- Euro vorlegen musste (hat aber die RSV übernommen). Klar musste am Ende der Gegner bezahlen, aber man musste erstmal vorlegen. Es hat sich aber gelohnt.

Aber auch wenn man im Bereich der Bundeswehr bleibt, dann sieht man deutlich, wie wertvoll es sein kann, ohne Kostenrisiko zu einem Anwalt gehen zu können. Die regelmäßig wilden Geschichten hier aus dem Forum belegen das eindrucksvoll.