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Autor ulli76
 - 12. Dezember 2012, 19:19:11
Davon haben wir allerdings schon zu wenig für die Versorgung der richtig Kranken.
Außerdem werden dann die, die bisher über KDV raus sind, es über DU versuchen und DAS bindet dann reichlich Kräfte.
Autor justice005
 - 12. Dezember 2012, 19:08:00
ZitatUnd wie prüft man ein Gewissen?

Durch Psychologen zum Beispiel. Die sind zwar nicht perfekt, aber trotzdem durchaus mal ein Ansatz.

Autor mailman
 - 12. Dezember 2012, 18:27:21
Gute Frage, ich weiß aus Erzählungen ja noch von der Komssion aus den 80er Jahren.

Ich habe einfach die Hoffnung das dan da gezielter nachgefragt wird.

Aber vermutlich müssen wir mit dieser Sache leben.
Autor Tommie
 - 12. Dezember 2012, 18:25:36
Na ja, vielleicht durch den Ausschluß "gewisser Gründe" ;) ?
Autor wolverine
 - 12. Dezember 2012, 18:24:46
Und wie prüft man ein Gewissen?  ;)
Autor mailman
 - 12. Dezember 2012, 18:23:07
Naja es gibt für solche Fälle ja auch noch die Entlassung aus medizinsichen Gründen. Das ist auch ein Weg den zu meiner Zeit viele gewählt haben, denen KDV wohl zu unsicher war.

Man sollte einfach wieder eine Prüfkommission einsetzen, die genauer prüft was vorliegt.
Autor Paramedic
 - 12. Dezember 2012, 17:48:47
Es gibt doch auch sicherlich Fälle, wo Soldaten mit Waffen schwere Schäden angerichtet haben und das nicht verkraftet haben im nachhinein.

Also ganz sinnlos ist der KDV sicher nicht.

Stimme justice zu.
Autor justice005
 - 12. Dezember 2012, 17:43:17
ZitatDa im Moment niemand zum Dienst an der Waffe gezwungen wird, gibt es auch keine Veranlassung eine Verweigerungsmöglichkeit

Naja, das ist so nicht richtig. Während der Verpflichtungszeit wird man sehr wohl zum Dienst an der Waffe gezwungen, nachdem man einmal die Verpflichtungserklärung unterschrieben hat. Dass man während der Dienstzeit tatsächlich aus Gewissensgründen den Antrag auf KDV stellt, ist völlig legitim. Man muss nur Wege finden, den Missbrauch zu erschweren.

Autor BulleMölders
 - 12. Dezember 2012, 17:39:41
Im Grunde macht KDV im Moment doch eigentlich keinen Sinn, da die Wehrpflicht ausgesetzt ist. Da dieses ja die Möglichkeit war den Pflicht Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Da im Moment niemand zum Dienst an der Waffe gezwungen wird, gibt es auch keine Veranlassung eine Verweigerungsmöglichkeit zu bieten. Ergo, die Möglichkeit des KDV solange aussetzen, wie die Wehrpflicht ausgesetzt ist.

Genexelt mit Tapatalk

Autor justice005
 - 12. Dezember 2012, 16:59:53
Ich denke, das Hauptproblem liegt bei den Stellen, die über die Anerkennung einer KDV entscheiden. Es ist einfach viel zu leicht, Gewissensgründe einfach mal zu behaupten.

Wer sich aus der Truppe heraus für einen Antrag auf KDV entscheidet, der müsste in mehreren pesönlichen Gesprächen von einem Psychologen bewertet werden. Das würde zwar den Missbrauch nicht verhindern, aber zumindest erschweren. Manch einer würde da entlarvt werden.

Autor mailman
 - 12. Dezember 2012, 16:28:17
Dennoch das Grundgesetz gibt das Recht auf KDV nun mal her.  Mißbrauch gibt es wohl schon so lange wie das Recht auf KDV gibt.
Wird es auch weiterhin geben, aber halt nicht in dem Maße wie früher.

Ich denke mir da immer meinen privaten Teil und da s wars. Wir hatten bei uns auch Soldaten die in der AGA KDV eingericht hatten und uns dann beim Verlegen ins Gelände lachend vom Fenster aus beobachtet haben. Am We haben sie dann ihrem Counter Strike Clan gspielt..


Man kann halt bei manchen Fällen nur hoffen, das sie im Bewerbungssverfahren an irgendeiner Stelle rausfliegen. Ich glaube aber auch, das es doch einige dann schaffen wieder zurück zu kommen. Wird ja auch kaum jemand erfahren in der Dienststelle.
Jemand der sich eine Verweigerung aus Gewissensgründen hergeleitet hat, der schafft es sicher auch sich wieder so gut zu verkaufen, das man ihm die Änderung der Gründe abnimmt.
Autor F_K
 - 12. Dezember 2012, 15:21:59
ZitatGanz klar, ZAW oder Studium sind dicke Pluspunkte, die dürfen auch erwähnt werden, aber in vielen (den meisten?) Werbespots geht es ausschließlich um diese "Zuckerle", nicht um den Job an sich.

In welchen Autowerbespots geht es denn um ein Fortbewegungsmittel, ein Investitionsgut, um von A nach B zu kommen?
Genau - in KEINEM.

Es wird einem vorgespielt man würde als (schöner) Mann noch schönere Frauen "dazubekommen", in malerischer Landschaft viel Spaß haben, Kosten werden nicht erwähnt, Staus auch nicht ...

Zitatund harten Fallschirmspringern...

Been there, done that, got the T Shirt (and, for Schlammi : took the foto) - Lache jedesmal, wenn ich so einem Werbespot sehe, weil es doch deutlich anders ist.
Autor Flexscan
 - 12. Dezember 2012, 15:11:50
Zitat von: schlammtreiber am 12. Dezember 2012, 15:06:40
3.) Die harschen Fragen in diesem Thread sind ein Vorgeschmack auf das, was der Psychologe unweigerlich fragen wird.

Da währe ich ja zu gerne dabei  ;D
Autor schlammtreiber
 - 12. Dezember 2012, 15:06:40
Fassen wir mal zusammen:

1.) Ja, die Chance auf Wiedereinstellung besteht, man kann sich bewerben sobald der KDV zurückgezogen ist.
2.) Die Chance auf Erfolg ist eher gering einzuschätzen.
3.) Die harschen Fragen in diesem Thread sind ein Vorgeschmack auf das, was der Psychologe unweigerlich fragen wird.
Autor Tommie
 - 12. Dezember 2012, 15:00:10
Zitat von: Arwen am 12. Dezember 2012, 14:51:26Ich hatte persönliche Gründe, diesen Schritt zu gehen und bin weiß Gott nicht stolz drauf!

Aha ;) ! Ich würde es ein wenig anders formulieren ;) : "Ich war der Ansicht, mich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen aus meinem Vertrag mit der Bundeswehr harausmogeln zu müssen! Jetzt habe ich eingesehen, dass dies der falsche Weg war und möchte wieder zurück!"

Lassen Sie mich raten? Sie sind mit dem Hühnchen, für das Sie damals die Bundeswehr unbedingt verlassen wollten, schon lange nicht mehr zusammen?