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Zusammenfassung

Autor BulleMölders
 - 14. Dezember 2012, 17:56:08
Wenn sich die Daten, die auf der Lohnsteuerkarte stehen (Steuerklasse, Religionszugehörigkeit, Anzahl der Kinder und Freibetrag) nicht geändert haben, brauchst du keine neue Bescheinigung.

Genexelt mit Tapatalk

Autor kimbo-mma
 - 14. Dezember 2012, 15:45:10
Alles klar! vielen dank für die Antworten!

Die Lohnsteuerkarte besitze ich auch noch. Also noch zusätzlich die Bescheinigung beantragen, beides mitbringen und dann sollte es ja reichen...
Autor BulleMölders
 - 14. Dezember 2012, 13:50:51
Grundsätzlich ist die Lohnsteuerkarte 2010 noch gültig, sofern sich an den Verhältnissen seit der Ausstellung (September 2009) nichts geändert hat und es sie den noch gibt.
Entweder man hat sie selber noch, weil man keinen Arbeiter hat oder der aktuelle Arbeitgeber hat sie und muss sie auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wieder aushändigen. Doch haben viel Lohnbuchhaltungen die Lohnsteuerkarten in Erwartung der ELStAM schon Anfang 2012 vernichtet.
Autor Stromius
 - 14. Dezember 2012, 12:47:15
Sooo...

War also heute beim Finanzamt. Hab der Dame mein problem geschildert und sie sagte das meine Lohnsteuerkarte von 2010 noch "gültig" ist.

Zusätzlich hat sie mir auf meinen Antrag ein Dokument ausgedruckt worauf vermerkt ist welche Lohnsteuerabzugsmerkmale zum 01.01.2013 in der Datenbank gespeichert sind.

Diese werde ich dann mit der Lohnsteuerkarte von 2010 mitbringen.

Also am besten gehst du direkt zum Finanzamt.

Gruß Stromi
Autor BulleMölders
 - 14. Dezember 2012, 08:22:45
Zitat von: Stromius am 13. Dezember 2012, 16:13:49
Auf meinem Begrüßungsschreiben was heute kam, steht auch das ich eine Lohnsteuerkarte mitbringen soll.

Die Dame vom Finanzamt meinte ich solle einen "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2013 stellen".

Denke mal damit hat sich die Sache erledigt.

Gruß
Genau, diese Bescheinigung ersetzt die alte Lohnsteuerkarte.
Autor Stromius
 - 13. Dezember 2012, 16:13:49
Auf meinem Begrüßungsschreiben was heute kam, steht auch das ich eine Lohnsteuerkarte mitbringen soll.

Die Dame vom Finanzamt meinte ich solle einen "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2013 stellen".

Denke mal damit hat sich die Sache erledigt.

Gruß
Autor StOPfr
 - 13. Dezember 2012, 15:23:40
SaZ zahlen ihre Mahlzeiten selbst (>> Kartensystem, kein Bargeld).
Autor BulleMölders
 - 13. Dezember 2012, 14:34:06
Die Arbeitgeber rufen die Daten, die früher auf der Lohnsteuerkarte gestanden haben, elektronisch ab. Zur Sicherheit sollten Sie zu "ihrem" Finanzamt gehen und sich eine Bescheinigung der Lohnsteuerabzugsmerkmale aushändigen lassen.
Sie werden von ihrem jetzigen Arbeitgeber warscheinlich nichts zu geschickt bekommen.
Autor kimbo-mma
 - 13. Dezember 2012, 14:20:27
Guten Tag zusammen!

Werde am 2.4.13 meine AGA antreten. Wollte mal fragen auch wenn`s jetzt nicht direkt hier rein gehört, wie das nun ist mit der elektronischen Lohnsteuerkarte... Ich arbeite noch bis januar als Kampagnehelfer in einer Fabrik, welche ab dem 1.1.13 auf ELStAM umstellt. Ist diese elektronische Lohnsteuerkarte auch ein "Pappblatt" , welches ich am Ende des Arbeitsverhältnisses nach Hause geschickt bekomme? Oder muss ich diese ELStAM Karte dann neu beantragen für die Bundeswehr beim Amt?

Sorry für die dumme Frage  ::)

Achja und wenn ich einmal dabei bin, die Mahlzeiten in der AGA, muss die die als SaZ selbst zahlen? Also jetzt in der AGA nur?

Liebe Grüße Mario