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Autor benny291
 - 21. Dezember 2012, 18:39:32
klingt komisch, ist aber wirklich leider der Fall!
Autor Rollo83
 - 21. Dezember 2012, 13:24:00
Wie jetzt 2 verschiedene ReFü's haben Mist erzählt oder was? Vielleicht sollte ich ReFü werden. ;)
Autor benny291
 - 21. Dezember 2012, 12:18:15
Zitat von: Rollo83 am 18. Dezember 2012, 23:20:01
Hatten sie die Wohnung schon BEVOR sie Soldat geworden sind?
Wenn NEIN kann man auch nichts anerkennen lassen. Wie Apollo schon schriebe gibt's dann auch kein Geld. Die beiden ReFüs haben entweder andere Infos bekommen oder verstehen ihr Handwerk nicht was ich aber nicht glaube.

leider war doch letzteres der fall!
Autor Andi
 - 19. Dezember 2012, 20:49:17
Logisch.
Autor apollo98
 - 19. Dezember 2012, 20:44:22
Aber er sprach doch vom Mietzuschuss. Dafür muss er einen anerkannten Hausstand haben und darf die UKV nicht bekommen.
Autor Andi
 - 19. Dezember 2012, 20:02:39
Wann auch immer er ist, ist völlig egal. ;)
Autor Rollo83
 - 19. Dezember 2012, 17:35:28
Ja Andi das stimmt schon der Umzug ist ja dann quasi aus dem Kinderzimmer in die Kaserne beim Dienstantritt, das meinst du oder?
Autor Andi
 - 19. Dezember 2012, 09:28:22
Zitat von: Rollo83 am 15. Dezember 2012, 09:46:48
Na was wollen sie auch mit einer UKV (Umzugskostenvergütung) wenn sie in den Augen der Bundeswehr gar keine Wohnung haben.

Das die Wohnung eines Soldaten nicht berücksichtigungsfähig ist hat keinerlei Auswirkungen auf die Umzugskostenvergütung, die Berücksichtigungsfähigkeitist nur für das etwaige Trennungsgeld relevant.
Autor Rollo83
 - 18. Dezember 2012, 23:20:01
Hatten sie die Wohnung schon BEVOR sie Soldat geworden sind?
Wenn NEIN kann man auch nichts anerkennen lassen. Wie Apollo schon schriebe gibt's dann auch kein Geld. Die beiden ReFüs haben entweder andere Infos bekommen oder verstehen ihr Handwerk nicht was ich aber nicht glaube.
Autor apollo98
 - 18. Dezember 2012, 22:50:10
Dann gibt es auch kein Geld.
Autor benny291
 - 18. Dezember 2012, 22:31:19
derzeit bin kein kein tg empfänger und habe wegen zu großer entfernung die wohnung nicht anerkennen können.
Autor Rollo83
 - 17. Dezember 2012, 22:24:25
Sind sie denn jetzt Trennungsgeldempfänger oder nicht? Haben sie eine eigene Wohnung mit Mietvertrag und dem Kram und haben diese anerkennen lassen ?
Autor benny291
 - 17. Dezember 2012, 20:42:43
von 2 refü´s unabhängig.  ich stelle morgen die anträge und dann geb ich neue infos.
Autor Rollo83
 - 17. Dezember 2012, 19:28:03
Dann sind sie aber Trennungsgeldempfänger und bekommen Trennungsübernachtungsgeld. TG-Empfänger wird man aber nur mit anerkanntem Hausstand.
Nur mal so aus Interesse, von wem haben sie die Info jetzt ?
Autor benny291
 - 17. Dezember 2012, 18:41:29
ok sachstand ist, ich bekomme einen ortsabhängigen mietzuschuss (310€) und kann mir dafür eine Wohnung/Zimmer mieten.