Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 17. Dezember 2012, 16:51:43
Die meisten sagen, dass das EK II entspannter als der EK I ist.

Und ja, den ÜLE gibt es jetzt für einige Soldaten statt EK und für manche ergänzend (dafür sind die Anforderungen bezüglich des 90/5ers übrigens etwas niedriger.)
Autor Tommie
 - 17. Dezember 2012, 16:49:35
Deswegen stand da ja auch dieser Satz darunter ;) :

Zitat von: Tommie am 17. Dezember 2012, 14:14:42Kann sein, dass zu desem doch schon etwas älteren Befehl in den letzten paar jahren ein paar Änderungen gekommen sind, aber die Grundzüge dürften durchaus noch die gleichen sein ;) !

Vom Prinzip her ist ja auch der EKL I "Kindergeburtstag". Richtig interessant wird es erst beim "Jagdkampf-Lehrgang", aka "EKL II". Und "Überleben Einsatz" möchte ich weder zum Lehrgang selbst, noch zu den Kandidaten kommentieren :D !
Autor Anachron101
 - 17. Dezember 2012, 16:44:21
Und ich dachte in der Offiziersausbildung wurde der Einzelkämpferlehrgang für alle nicht kämpfenden
Truppen durch den neuen Lehrgang "Überleben im Einsatz" ersetzt?
Autor Tommie
 - 17. Dezember 2012, 14:36:36
Und diejenigen, die den 90/5-er "überlebt" haben, müssen sich dann sputen, dass sie die EKV, die geforderte Vorausbildung, so hinbekommen, dass sie zum Lehrgangsbeginn nicht schon wieder abgelaufen ist ;) !

Zur EKV gehören u. a. verschieden Orientierungsmärsche (bei Tag und bei eingeschränkter Sicht), verschiedene Übungen an der Hindernissbahn und ein Geländelauf von 3.000 m in einer Zeit von unter 19:00 min. im Feldanzug, mit Handwaffe und Rucksack (Gewicht 6 kg)! Die EKV wird vom DV des Bewerbers bestätigt und diese Bestätigung muss bei Lehrgangsbeginn vorliegen und darf nicht älter als drei Monate sein!
Autor F_K
 - 17. Dezember 2012, 14:33:02
@ Azzurit:

Die Bundeswehr ist kein "Lehrgangsbespaßungsverein".

Du wird GENAU (und in aller Regel auch NICHT MEHR) die Lehrgänge besuchen, die zur Erfüllung Deines Dienstposten notwendig sind.

Es gibt kein "ich habe aber Bock und möchte da gerne hin".

(.. so Dinge wie PFIFF Maßnahmen nehmen wir mal als Ausnahme von der allgemeinen Regel).
Autor Azzurit
 - 17. Dezember 2012, 14:30:50
Nahkampflehrgang*
Autor Azzurit
 - 17. Dezember 2012, 14:30:12
Ok das wollte ich wissen. Kann man bei der Bundeswehr auch andere Lehrgänge besuchen ?
Autor ulli76
 - 17. Dezember 2012, 14:19:32
Eine große Hürde ist übrigens der zugehörige 90/5er. Hauptausschlusskriterium ist dabei der Fahrradergometertest (und nein, das sind nicht die gleichen Werte wie im ZNwG oder beim Statuswechsel, die da gefordert sind)
Autor Tommie
 - 17. Dezember 2012, 14:14:42
Die Teilnahme am Einzelkämpferlehrgang I (EKL I) wird durch den Befehl Ausbildung 17/99 geregelt! Dort steht in Ziffer 104 wie folgt:

"Am EKL I nehmen teil:
− innerhalb ihres Ausbildungsganges dazu verpflichtet:
+ alle Offizieranwärter TrD des Heeres,
+ ZgFhr (Uffz mP) der Infanterie,
+ die Unteroffiziere der Fernspähtruppe und Kommando Spezialkräfte,
+ weitere Unteroffiziere der Infanterie nach Entscheidung ihrer Bataillonskommandeure,
+ Offizieranwärter der SanTr gem. Entscheidung GenArzt,
− auf freiwilliger Basis und mit Vorschlag ihrer Bataillonskommandeure/Vorgesetzten in
vergleichbarer Dienststellung:
+ aktive Offiziere und Unteroffiziere des Heeres gem. AnTrA 10, (Anlage 5/35) ,,Ergänzende Bestimmungen und Hinweise zur Truppenausbildung im Heer",
+ Offiziere und Unteroffiziere der Reserve des Heeres,
+ Reserveoffizieranwärter (Auswahl durch PersABw),
+ länger dienende Mannschaften ab dem 3. Dienstjahr, die in Verbänden mit einem KRKAuftrag
dienen oder dafür vorgesehen sind und noch über eine Restdienstzeit von 2 Jahren und mehr verfügen.

Im Rahmen freier Kapazitäten können
− Offz, Uffz (auch d.R.) anderer TSK,
− länger dienende Mannschaften anderer TSK, die in Verbänden mit KRK-Auftrag (oder vergleichbar)
dienen oder dafür vorgesehen sind,teilnehmen."

Kann sein, dass zu desem doch schon etwas älteren Befehl in den letzten paar jahren ein paar Änderungen gekommen sind, aber die Grundzüge dürften durchaus noch die gleichen sein ;) !
Autor Azzurit
 - 17. Dezember 2012, 11:31:55
Ok danke :)
Autor F_K
 - 17. Dezember 2012, 11:25:44
Ja (bedeutet aber nicht, einen Lehrgangsplatz zugewiesen zu bekommen)
Autor Azzurit
 - 17. Dezember 2012, 11:07:47
Morgen an alle,

Undzwar habe ich eine Frage. Kann man sich zum Einzelkämpferlehrgang freiwillig melden ?

Mfg Azzurit