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Autor LwPersFw
 - 18. Dezember 2012, 17:36:03
Richtig, es besteht dann keine Verpflichtung zum "Nachdienen".

Das "Nachdienen" trifft nur zu wenn:

"...Für Soldaten auf Zeit/Soldatinnen auf Zeit (SaZ),

- deren militärische Ausbildung mit einem Studium
- oder einer Fachausbildung
- von mehr als sechs Monaten Dauer verbunden ist
- und denen danach Teilzeit gewährt wird..."
Autor Sonnenblume
 - 18. Dezember 2012, 08:56:06
Danke.
Also wie ich dem ersten Schreiben entnehmen konnte, verschiebt sich die Dienstzeit durch die Teilzeit nicht nach hinten, da sie über die BW keine Ausbildung gemacht hat.
Ist das richtig?
Autor LwPersFw
 - 17. Dezember 2012, 23:58:11
Bitte die beiden angehängten Dokumente genau lesen ... und bei Bedarf dann konkrete Fragen stellen...

[gelöscht durch Administrator]
Autor Sonnenblume
 - 17. Dezember 2012, 21:05:18
Guten Abend.

Meine Bekannte ist Stuffz und hatte vor ihrem Diensteintritt schon die Ausbildung.
Nun war sie ein Jahr in Elternzeit, danach arbeitete sie -bis heute- Teilzeit.

-Muss sie die Elternzeit nachdienen?
-Was passiert mit der Zeit, als sie Teilzeit gearbeitet hat?
-Verschiebt sich ihr Dienstzeitende?

Sie hat keine Ausbildung bei der BW gemacht.

Grüße