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Autor Leet
 - 19. Dezember 2012, 18:26:37
Der Adobe Download zickt grad etwas :D

ZitatÖffentlich im Internet zugänglich nicht, nur im IntraNet der Bundeswehr. Die Karriereberater haben auf jeden Fall darau Zugriff
Ah ok, werde dann morgen nochmal anrufen. Danke nochmal ;)
Autor KlausP
 - 19. Dezember 2012, 18:11:42
Zitat von: Leet am 19. Dezember 2012, 18:03:15
Der Link funktioniert bei mir nicht. Mein Vater hat sich bei einem Zuständigen erkundigt, muss er dann wohl selbst rausfinden. Gibt es eigentlich eine Seite wo die ZAW Möglichkeiten für den Feldwebel im allgemeinen Fachdienst aufgeführt werden?

Öffentlich im Internet zugänglich nicht, nur im IntraNet der Bundeswehr. Die Karriereberater haben auf jeden Fall darau Zugriff.
Autor Tommie
 - 19. Dezember 2012, 18:06:40
Zitat von: Leet am 19. Dezember 2012, 18:03:15Der Link funktioniert bei mir nicht.

Dazu sollte man auch den Adobe Reader installiert haben ;) ! Denn das verlinkte Dokument ist ein PDF!
Autor Tommie
 - 19. Dezember 2012, 18:05:33
Dann googeln Sie einfach mal mit den drei Begriffen "Merkblatt Kindergeld Arbeitsagentur" und nehmen gleich den ersten Link!

Für die andere Frage kontaktieren Sie den Karriereberater Ihres Vertrauens ;) !
Autor Leet
 - 19. Dezember 2012, 18:03:15
Der Link funktioniert bei mir nicht. Mein Vater hat sich bei einem Zuständigen erkundigt, muss er dann wohl selbst rausfinden. Gibt es eigentlich eine Seite wo die ZAW Möglichkeiten für den Feldwebel im allgemeinen Fachdienst aufgeführt werden?
Autor Tommie
 - 19. Dezember 2012, 17:41:55
Lesen Sie das Merkblatt! Da steht, dass während des Wehrdienstes definitiv kein Kindergeld bezahlt wird, dafür aber während eines Studiums bis zum 25. Geburtstag plus die Wehrdienstzeit, die an den Bezugszeitraum einfach angehängt wird! Somit hat sich Ihr Vater nicht richtig informiert ;) 1
Autor Leet
 - 19. Dezember 2012, 17:40:14
Mein Vater meinte dass er für mich die 7 Monate Kindergeld bekommt, allerdings nur wenn ich im Oktober dann ein Studium beginne. Wie es danach dann aussieht war mir dann eben nicht ganz so klar, da ich noch nicht weiss ob ich überhaupt studieren möchte.
Autor Tommie
 - 19. Dezember 2012, 17:32:08
Hier finden Sie das Merkblatt zum Kindergeld von der Arbeitsagentur:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf

Ihre Eltern bekommen Kindergeld so lange Sie in der Ausbildung sind, maximal bis zum 25. lebensjahr. Diesr Zeitpunkt verlängert sich (ab dem 25. Geburtstag!) um die Zeit, die Sie Wehrdienst geleistet haben, in Ihrem Falle also bis zu Zeitpunkt 1 Monat vor dem 27. Geburtstag, allerdings nur so lange Sie noch in Schule, Ausbildung oder Studium sind! Während des Wehrdienstes selbst gibt es kein Kindergeld, wie oben bereit erwähnt ;) !
Autor KlausP
 - 19. Dezember 2012, 17:31:49
Ihre Eltern würden nur dann weiterhin Kindergeld bekommen, wenn Sie in Ihrer ersten Berufsausbildung oder in einem Studium wären. Der FWD zählt nicht dazu. Wenn Sie nach Ihrer FWD-Zeit eine Ausbildung beginnen, sieht das schon wieder anders aus.
Autor Tommie
 - 19. Dezember 2012, 17:27:25
Der Bezug von Kindergeld endet doch normalerweise mit Ihrem 18. Geburtstag, es sei denn Sie sind noch in der Schule, oder?

Während des Wehrdienstes bekommen Ihre Eltern definitiv kein Kindergeld!
Autor Leet
 - 19. Dezember 2012, 17:14:06
Ich trete am 2.1. den freiwilligen Wehrdienst für 7 Monate an, bin 18 Jahre und habe im Juni Abitur gemacht. Angenommen ich verlängere den Wehrdienst auf 23 Montate, wie lange bekommen meine Eltern dann Kindergeld?