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Autor Phil1234
 - 23. Dezember 2012, 15:08:27
Sorg einfach dafür, dass es schön ordentlich aussieht und nicht zu viel und nicht zu wenig ist, dann dürfte dein Disziplinarvorgesetzter vielleicht damit einverstanden sein.
Aber KlausP hat Recht. In ihrer Kompanie könnten ganz andere Regeln herrschen...
Autor Braga
 - 23. Dezember 2012, 13:26:20
Zitat von: KlausP am 23. Dezember 2012, 13:10:43
Zitatdas ist gut zu wissen.

Was Ihnen aber möglicherweise nicht viel nutzen wird, da Sie vermutlich einen anderen Kompaniechef haben werden als @Phil. Was bei dem einen KpChef in Ordnung ist, geht bei dem anderen KpChef gar nicht.

Achso okey, dachte jetzt das es irgendwie überall so wäre!

Naja ich lass es dann mal dran und wenn es ab muss, muss es eben ab.. Auch wenn es heißt das ich um 5 Jahre Jünger da stehen werde :-D
Autor KlausP
 - 23. Dezember 2012, 13:10:43
Zitatdas ist gut zu wissen.

Was Ihnen aber möglicherweise nicht viel nutzen wird, da Sie vermutlich einen anderen Kompaniechef haben werden als @Phil. Was bei dem einen KpChef in Ordnung ist, geht bei dem anderen KpChef gar nicht.
Autor Braga
 - 23. Dezember 2012, 13:03:56
Zitat von: Phil1234 am 23. Dezember 2012, 08:40:04
Zitat von: Braga am 23. Dezember 2012, 00:42:47
darf man während der AGA sich keinen Bart stehen lassen? Also nicht mal einen Schnur/Kinbart? Ist nur 2-3mm lang.


doch darf man. aber unser Kompaniechef meinte, dass dieser mindestens 3mm lang sein muss


das ist gut zu wissen. Mein Bart ganz ab rasiert hab ich schon seit mindestens 5 Jahren nicht und ohne kann ich mir das nicht mehr vorstellen.. auch wenn das jetzt komisch klingt :-D

Also schön auf 2-3 mm bringen und gut ist. Danke fürn Tipp Phil1234 :)
Autor miguhamburg1
 - 23. Dezember 2012, 11:49:38
Unzulässig ist der sog. Dreitagesbart, da das mit der Vorgabe des "Gepflegten Erscheinungsbildes" kollidiert. Also den gewünschten Bart während der Dienstzeit wachsen zu lassen, wird eher nichts. Im Übrigen entscheidet einzig und allein Ihr Disziplinarvorgesetzter über die Zulässigkeit Ihres Bart(wuchses).
Autor Phil1234
 - 23. Dezember 2012, 08:40:04
Zitat von: Braga am 23. Dezember 2012, 00:42:47
darf man während der AGA sich keinen Bart stehen lassen? Also nicht mal einen Schnur/Kinbart? Ist nur 2-3mm lang.


doch darf man. aber unser Kompaniechef meinte, dass dieser mindestens 3mm lang sein muss
Autor KlausP
 - 23. Dezember 2012, 08:28:08
Zum Thema "Haar- und Barttracht" gibt es hier im Forum schon diverse Threads. Wem das nicht ausreicht, der kann auch Onkel Google bemühen und nach ZDv 10/5 Anlage 1 "Haar- und Barttracht der Soldaten" suchen lassen. Aber Ihr zukünftiger Disziplinarvorgesetzter wird sich dazu dann schon äußern.
Autor Braga
 - 23. Dezember 2012, 00:42:47
darf man während der AGA sich keinen Bart stehen lassen? Also nicht mal einen Schnur/Kinbart? Ist nur 2-3mm lang.
Autor Tommie
 - 22. Dezember 2012, 12:28:29
Auf hochdeutsch war das nichts als die freundliche Empfehlung sich nicht so ein Gestrüpp unter dem Gesicht wachsen zu lassen, wie unser "bayern bazi", der alte Zausel ;) !
Autor Paramedic
 - 22. Dezember 2012, 12:16:07
Das versteht niemand  ;D
Autor Phil1234
 - 22. Dezember 2012, 07:48:00
alles klar....vielen Dank für eure Antworten  ;D
auch wenn ich nicht ganz sicher bin, ob ich die letzte Antwort richtig verstanden habe  ;)
Autor Tommie
 - 21. Dezember 2012, 19:24:18
Aber a koa so a Gschtrüpp wie under Deim Gsicht, oida Zausel :D !
Autor bayern bazi
 - 21. Dezember 2012, 19:19:41
vorrausgesetzt es sieht am 02.01. auch nach nem bart aus ;)

und kein eisenbahner bart  :o
Autor Andi
 - 21. Dezember 2012, 17:01:17
Ja, kein Problem. Nur muss dein Truppenausweis dann eventuell neu ausgestellt werden.
Autor Phil1234
 - 21. Dezember 2012, 16:53:11
Hallo Community,

Ich habe dieses Quartal meine AgA beendet.
Somit habe ich auch einen Truppenausweis.
Auf diesem, habe ich meine komplette Gesichtsbehaarung abrasiert.
Doch nun möchte ich, da ich in der Stammeinheit bin und bis zum 02.01 Urlaub habe, diese Zeit nutzen, um wieder, wie vor der AgA mir einen Bart wachsen zu lassen.
Es wird natürlich kein Vollbart, durch den man mich dann vielleicht nicht mehr erkennen könnte. Nur ganz wenig.

Nun meine Frage. Darf ich das, obwohl ich keinen auf meinem Truppenausweis habe?