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Autor mlb11
 - 27. Dezember 2012, 09:40:41
OK Demnach soll ich am Besten sofort Wiederspruch Einlegen ?
aber ich wende mich diesmal direkt nach Berlin :)

danke schonmal im vorraus
frohe festtage und auch einen guten rutsch schonmal :)

MFG
mlb11
Autor ulli76
 - 27. Dezember 2012, 09:06:55
So- ich hab jetzt wieder Zugang zu nem richtigen Rechner:
In deinem Fall halte ich das offizielle Schreiben, warum du nicht tauglich bist, für nicht so relevant.

Wenn du nen Widerspruch versuchen willst, solltest du aber genau darlegen wer gesagt hat, warum du nicht tauglich bist. Selbst wenn du keinen Erfolg hast, wird man sich die Befunde nochmal genau anschauen und prüfen, ob man nicht die GZ III77 (in deinem Fall der 2. Satz, der allerdings sehr viele Ausschlüsse in den Verwendungen bedingt) statt der VI 77 vergeben kann.
Auf jeden Fall würdest du eine ausführliche Begründung bekommen, warum doch die VI vergeben werden muss, wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird.
Ich hab zur Zeit keinen Zugriff auf die Anlage 7- kann sein, dass dazu nochwas steht. Kann gut sein, dass dein Fall einfach ein Grenzfall ist. Genauer kann ich dir leider nicht sagen- prinzipiell wären beide Gradationen denkbar und da kommt es auf die genauen Befunde des damaligen Neurologen an.

Ich denke aber, dass es einen Versuch wert ist.
Autor Ralf
 - 27. Dezember 2012, 08:30:53
Zitat von: mlb11 am 26. Dezember 2012, 23:46:30
danke :)
werden die feiertage mit zur wiederspruchsfrist gewertet ?
...
Da du auch während dieser Zeit bereits Kenntnis von dem Ergebnis hast: natürlich.
Autor mlb11
 - 26. Dezember 2012, 23:46:30
danke :)
werden die feiertage mit zur wiederspruchsfrist gewertet ?

danke schonmal im vorraus
frohe festtage und auch einen guten rutsch schonmal :)

MFG
mlb11
Autor ulli76
 - 26. Dezember 2012, 18:44:15
Was ich mir vorstellen kann ist,dass du einfach die Info forden kannst,warum man dich ausgemustert hat-steht irgendwo im Wehrpflichgesetz,dass dir die Info zusteht. Evtl gehe die davon aus,dass du das dann als Grundlage für den Widerspruch nehmen kannst.
Dabei musst d aber aufpassen,dass du die Widerspruchsfrist nicht überschreitest.

An sich ist das aber ganz einfach:Formloses Schreiben an's KWEA in dem du schreibst dass du wissen willst,warum du ausgemustert wurdest. Widerspruch ist auch einfach:An die gleiche Stelle ggf müssen die das an ihre Vorgesetzten weiterleiten.

Achso-beim Widerspruch solltest du anführen,dass du der Meinung bist,dass die Vorschrift niht eingehalten wurde. Und dann eben ausformulieren,warum du der Meinung bist. VIer-Grqdationen führen übrigens zu T5, Ver zu T4. Ver kommt bei dir eh nicht in Betracht:Das ist für vorrübergehende Krankheiten.
Autor mlb11
 - 26. Dezember 2012, 17:35:34
okii danke :)
demnach gibt es doch noch eine chance.
also gradation VI kann ich ausschliessen aus dem Grund das es angeblich einmal vorgekommen ist (in der kinderklinik) wo wiederum 2 spezialisten meinten das da nichts ist und nichts war.
und Gradation V demnach zur hälfte weil der arzt sich auf genau diese fakten stützt die ausgenommen sind.
laut Berlin soll ich noch eine Darlegung des sachverhaltes per einschreiben anfordern.

kann mir zufällig jemand sagen wie mann die aussehen sollte ?
das währe sehr schön :)
danke schonmal im vorraus
frohe festtage und auch einen guten rutsch schonmal :)

MFG
mlb11
Autor ulli76
 - 26. Dezember 2012, 16:06:43
Am besten liest du mal in der ZDv 46/1 nach. Müsste bei den 70er-Nummern zu finde sein.
Wenn du der Meinung bist,dass die Vergabe der VIer-Gradation nicht gerechtfertigt war,kannst du Widerspruch gegen das Ergebnis einlegen. Wichtig ist dabei darzulegen,warum deiner Meinung nach die Gradation nicht gerechtfertigt war und warum ggf. eine niedrigere Gradation eher zutrifft.
Autor mlb11
 - 26. Dezember 2012, 15:52:20
Hallo liebe community,

ich hoffe das ihr mir erneut helfen könnt :)

unzwar hatte ich vor kurzem meine ärztliche nachuntersuchung für den fwd uund bin leider gottes T5 geworden,
grund dafür ist eine etwas kompliezierte sache.
unzwar wurde bei mir mit 6 jahren in einer kinderklinik eine "Gutartige (benigne) fokale Epilepsie des Kindesalters" festgestellt.
ich bekam auch medikamente ungefär 1 monat lang während diesem monat wurde es immer schlimmer und meine mutter bestand dadrauf das ich zu einer neurologin komme. das hat dann auch alles wunderbar geklappt und die neurologin hat auch sofort die medikamente abgesetzt daraufhin wurde alles wieder besser und war auch regelmässig beim eeg bei ihr und dann nach 4 einhalb jahren also 2005 war sie der meinung "wenn da mal was war dann ist es aufjedenfall nicht mehr vorhanden" die zeit verging und 2011 hab ich mich bei der bundeswehr beworben und hab auch etwas zuviel erzählt und dabei war dann auch die sache mit der epilepsi ich wurde aber wegen übergewicht t4 gemustert und hab auch eine überweisung zu einem anderen neurologen bekommen zu dem bin ich auch hingegangen und er war auch der meinung wenn ich jemals eine epilepsi hatte ist diese nicht mehr vorhanden und hat das auch zu dem musterungsarzt geschikt. und vor kurzem hab ich dann denn brief bekommen das ich zur nachuntersuchung zugelassen bin es lief auch alles perfekt und als ich dann zum arzt kam fing er schon am anfang an das er nochmal am ende mit mir reden müsste ich hab mir dabei auch nichts gedacht und er hat mich untersucht.
und am ende erzählt er mir das ich t5 bin weil ich früher ma angebich epilepsi hatte.
daraufhn bin ich dann etwas niedergeschlagen nachhause und hab ein bisschen recherchiert und habe auch in berlin im ehemaligen znwg angerufen und dort konnten die wehrdienstberater das auch nicht richtig fassen.
danach hab ich nochmal mit dem msuterungsarzt telefoniert und da war er total unfreundlich und meinte nur das der blosse verdacht auf epilepsi ausreicht um jemanden t5 zu schreiben und hat aufgelegt ohne ein weiteres wort.

soo und meine frage ist jetzt ob ich noch irgentwelche chancen habe um doch t2 zu werden ?
danke schonmal im vorraus und auch danke nur schon für das lesen =D
frohe festtage und auch einen guten rutsch schonmal :)

MFG
mlb11