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Zusammenfassung

Autor BulleMölders
 - 01. Januar 2013, 21:20:49
Wenn die Bundeswehr bereits am elektronischen Verfahren zum Abruf der ELStAM Daten teilnimmt, ja.
Das Verfahren wird aber erst im Laufe des ersten Quartals für ausgewählte Arbeitgeber frei gegeben un dann nach und
Nach für alle Arbeitgeber. Wann die Bundeswehr dann ist kann ich im Moment nicht sagen.
Also am besten so schnell wie möglich beim Zuständigen Finanzamt eigene Bescheinigung der Aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen. Anträge dafür findet man im Netz. Ausfüllen, Ausdrucken un ans Finanzamt schicken. Die Bescheinigung schicken die einem dann zu.

Wenn es Morgen los geht, dann kommt die Frage aber ein wenig spät.

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Autor Johannns
 - 01. Januar 2013, 19:26:21
Hallo

ich hab morgen meinen Dienstantritt (FWD) und ich wollte mal fragen, ob es reicht wenn man die Steueridentifikations Nr. vorlegen kann.
Autor ulli76
 - 28. Dezember 2012, 21:15:50
Man kann ALLES nachreichen. Glaubst gar nicht, wie viele irgendwas zum Dienstantritt vergessen oder nicht dabei haben, weil sie es nicht finden konnten.
Autor TK
 - 28. Dezember 2012, 20:56:35
Den Sozialversicherungsausweis solltest du eigentlich zu Hause haben ... In der Regel macht sich der Arbeitgeber nur eine Kopie davon und man erhält das Original wieder zurück ...
Autor Seb1992
 - 28. Dezember 2012, 20:40:57
Danke
Und den Sozialversicherungsauweis kann man auch nachreichen?
Autor BulleMölders
 - 27. Dezember 2012, 19:55:11
Solange die Lohnsteuerkarte oder die Bescheinigung der Aktuellen ELStAM Daten der WBV nicht vorliegen, müssen die Bezüge nach Steuerklasse VI versteuert werden.
Zu viel gezahlte Abgaben erhält man dann mit dem Antrag auf Einkommensteuerveranlagung, wenn man nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, oder halt mit der Einkommensteuererklärung zurück.


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Autor raknarok
 - 27. Dezember 2012, 12:24:23
Dein Arbeitgeber wird sie dir mit aller Wahrscheinlickeit erst aushändigen wen er mit dir "abgerechnet" hat. Solltest du also nahtlos von deinem Arbeitgeber zur Bundeswehr übergehen wird dir nichts anderes übrig bleiben als sie nach zu reichen. Vorrübergehend sollte auch eine Kopie reichen aber da dein Arbeitgeber Urlaub hat ist das wohl gerade schlecht realisierbar.

Autor Seb1992
 - 27. Dezember 2012, 12:16:26
Hallo,
Ich fange am 2.1.13 meine AGA  an. Ich soll zum Dienstantritt die Lohnsteuerkarte  und den  Sozialversicherungsausweis mitbringen. Da aber mein bisheriger Arbeitgeber die Unterlagen noch hat und dieser jetzt im Urlaub ist, wäre meine frage ob man die Unterlagen auch nachreichen kann.
Schon mal im vorraus Danke :)