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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: =TRG= am 30. Dezember 2012, 12:20:06
Ihr seht, mit welchen Leuten wir (GA-Einheit) es bald so zu tun bekommen.
Zitat von: Domenic am 30. Dezember 2012, 12:09:34
Hallo, ich fange auch in 3 Tages als SaZ an und wohne noch bei meinen Eltern. Wie sieht es hier aus mit Trennungsgeld?!
Zitat von: KlausP am 30. Dezember 2012, 08:21:47
Trennungsgeld bekommen Sie nur, wenn Sie als SaZ eingestellt werden und Sie einen als berücksichtigungsfähig anerkannten Hausstand haben. Das sollte dann auch so in Ihren Einstellungsunterlagen stehen. Ohne anerkannten Hausstand wird Ihnen die Umzugskostenvergütung zugesagt.
Zitat von: KlausP am 30. Dezember 2012, 08:21:47Trennungsgeld bekommen Sie nur, wenn Sie als SaZ eingestellt werden und Sie einen als berücksichtigungsfähig anerkannten Hausstand haben. Das sollte dann auch so in Ihren Einstellungsunterlagen stehen. Ohne anerkannten Hausstand wird Ihnen die Umzugskostenvergütung zugesagt.
Zitat von: =TRG= am 30. Dezember 2012, 08:29:28
Das hört sich für einen Zivilisten kompliziert an.
Wird die Wohnung direkt zusammen mit der Einstellungszusage anerkannt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind? Sprich, wenn er den Mietvertrag vorgezeigt hat usw?