Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 31. Dezember 2012, 10:01:29
Die UKV muss durch die personalbearbeitende Stelle zugesagt werden.

ZitatDer Umzug wäre ja eigentlich erst März/April.

Na ja, du kannst aber auch z.B. Fahrkosten zur Wohnungsbesichtigung und andere Kosten geltend machen. (§5 BUKG)
Autor Hei-Ko
 - 31. Dezember 2012, 09:55:29
Der Umzug wäre ja eigentlich erst März/April.

Hab sowieso vor am Montag bei uns in der S1 Abteilung und im zuständigen BwDLZ anzurufen. Die Frage ist nur ob ich im BwDLZ jemanden erreiche, bei mir in der Einheit bin ich mir ziemlich sicher, dass ich da jemanden erreiche.

Wünsche Dir einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Autor KlausP
 - 31. Dezember 2012, 09:48:46
Die UKV muss vorher zugesagt werden. Da hilft nur, gleich am Mittwoch deinen zuständigen Persoanlbearbeiter o.V.i.A. anzurufen und das mit ihm zu klären.

Zitat§ 2 Anspruch auf Umzugskostenvergütung

(1) Voraussetzung für den Anspruch auf Umzugskostenvergütung ist die schriftliche oder elektronische Zusage. Sie soll gleichzeitig mit der den Umzug veranlassenden Maßnahme erteilt werden. In den Fällen des § 4 Abs. 3 muß die Umzugskostenvergütung vor dem Umzug zugesagt werden.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bukg/index.html
Autor Hei-Ko
 - 31. Dezember 2012, 09:27:14
Kann man sich die UKV nachträglich zusagen lassen?

Ich bin derzeit TG-Empfänger und wir wollen in die Nähe des Standortes ziehen. Jedoch wurde mir bislang keine UKV zugesagt und ich denke bis nächsten Samstag wird es sehr schwer da irgendwas drehen zu können, da sich die meisten im Urlaub befinden.

Nächsten Samstag schauen wir uns eine Wohnung an, für die wir, wenn alles passt, den Vertrag unterschreiben werden.

Guten Rutsch ins neue Jahr.
Autor katzenfrau
 - 13. Juli 2011, 23:44:38
wir haben nun endlich eine positive rückmeldung bekommen  :)
Autor katzenfrau
 - 05. Juli 2011, 20:44:16
es ist aber auch sehr schwer sich als außenstehende alles zu merken. beim bund spricht man ja schon fast eine andere sprache als im zivilen. ich hab mich noch nicht so richtig daran gewöhnt wenn ich ehrlich bin...
übermorgen ist familientag in der kaserne. bin mal gespannt wie das wird. hoffe natürlich auch das mein schatz dort nicht zu sehr eingespannt wird so das er auch etwas zeit für mich hat. ist nicht alles so einfach wie mit einem "normalen" job...

lg katzenfrau
Autor mausi257
 - 05. Juli 2011, 17:44:09
ja meiner hat erst mit dem pers gesprochen dann musste er da was ausfüllen und das wegschicken und da wartet er jetzt auf die genehmigung und das dauert jetzt schon 7 wochen und erst wenn der brief kommt kann er zu pers gehen bzw zu der die das finanzielle dort macht und die bearbveitet das dann und dann kommt das geld weil wir den umzug selber machen und das dauert jetzt schon so lange ach man das dauert  :(
Autor katzenfrau
 - 04. Juli 2011, 22:46:28
also bei uns hat sich nun hoffentlich alles geklärt. irgendwer hat meinen freund falsch beraten und der hat den antrag irgendwie zur falschen stelle geschickt.
mein freund hat seine versetzung auf den dienstposten in der eignungsübung bekommen. dort wurde ukv nicht genehmigt aufgrund zu kurzer verwendungsdauer (dauer der eignungsübung). er hat aber mit irgendwem zusammen im soldatengesetz nachgeschlagen wo drinsteht das soldaten in der eignungsübung soldaten auf zeit gleichgestellt sind. die eignungsübung ist nun ende diesen monat vorbei. die verwendungsdauer danach liegt bei über einem jahr also steht ihm UKV zu.
wir warten nun also auf die genehmigung, damit kann er dann zur kostenstelle nen stempel holen oder so. für uns kommt eher die pauschale in frage als das abrechnen mit dem umzugsunternehmen... man kann einen vorschuss bekommen für den umzug...

soweit das was ich verstanden habe. vielleicht bring ich auch was durch einander...

lg
Autor ulli76
 - 04. Juli 2011, 22:06:45
Ich versteh grad ned, wo es bei euch hängt.
Normalerweise hat man irgendwann ein Personalgespräch, wo auch geklärt wird, ob die UKV zugesagt wird oder nicht. Irgendwann kurz vor der Versetzung kommt die Versetzungsverfügung und da steht drauf, ob die UKV zugesagt wird oder nicht. Sollte da was anderes drauf stehen, als abgesprochen, setzt man sich mit seinem Personlführer in Verbindung und klärt das. Manchmal ist es nur ein Fehler und gut ist.

Dann holt man sich seinen Kostenvoranschlag vom Umzugsunternehmen, reicht den bei seinem ReFü ein (wenn sich diese beiden Schritte nicht wieder geändert haben), zieht um und reicht dann die Rechnung beim ReFü ein plus noch den Pauschbetrag und was man halt sonst so geltend machen kann.

Ich frag mich gerade, wo eure Männer was beantragt haben.
Autor mausi257
 - 04. Juli 2011, 21:54:20
hallo ihr.
also muss sagen bei mir und meinem freund sieht es nicht besser aus wir warten nun schon 6 wochen und haben immer noch keinen beswcheid ob er die ukv bekommt oder net!
das problem ist bloß sein umzug steht kurz bevor kann man da irgendwas machen?


lg mausi
Autor Andi
 - 27. Juni 2011, 20:32:31
Zitat von: katzenfrau am 24. Juni 2011, 20:58:21
bei der versetzung auf den dienstposten steht dabei das ukv auf antrag des soldaten bewilligt werden kann.

Sorry, aber es gibt auf Versetzungsverfügungen nur zwei mögliche Sätze, nämlich "Die Umzugskostenvergütung wird zugesagt" oder "Die Umzugskostenvergütung wird nicht zugesagt". Und dann gibt es entsprechende Rechtsbehelfsbelehrungen.
Wenn die UKV zugesagt ist führt man auf eigene Kosten den Umzug durch und beantragt dann die UKV - entweder als Pauschale oder per 1 zu 1 Nachweis. An sich beantwortet hierbei die "Umzugsfibel für Soldaten" alle relevanten Fragen in Bezug darauf welche Kosten die Bundeswehr übernimmt und was z.B. Fahrten zur Wohnungsbesichtigung und Sonderurlaub für den Umzug angeht.
Ich denke er sollte sich mal umfassend von seinem Umzugsbearbeiter des Bundeswehrdienstleistungszentrums beraten lassen.

Ansonsten ist zu sagen: Er muss sich kümmern! Er ist derjenige der Ansprüche hat und sie geltend machen muss.

Gruß Andi
Autor katzenfrau
 - 27. Juni 2011, 20:03:45
hm, keine ahnung. kenn mich in dem ganzen system noch nicht so wirklich aus. ich finde beim bund irgendwie alles schrecklich kompliziert  ;)
dachte nur hier gibts vielleicht ein paar erfahrungswerte...

lg
katzenfrau
Autor KlausP
 - 24. Juni 2011, 21:03:15
Wenn er länger als 4 Wochen keine Reaktion auf seinen Antrag erhalten haben, sollte er eine Untätigkeitsbeschwerde einreichen. An wen hat er den Antrag denn gerichtet?
Autor katzenfrau
 - 24. Juni 2011, 20:58:21
bei der versetzung auf den dienstposten steht dabei das ukv auf antrag des soldaten bewilligt werden kann. ukv steht meinem freund auch grundsätzlich zu aber der antrag ist halt schon einige wochen unterwegs. man hätte sich schon ein paar tolle sachen ansehen können die mitlerweile wieder von wohnungsmarkt verschwunden sind aber ohne das offizielle "ok" is halt nicht...
Autor wolverine
 - 24. Juni 2011, 18:25:55
Ob UKV bewilligt wird steht doch auf der Versetzungsverfügung. Wenn ja, werden die Kosten nachträglich eingereicht und - meist innerhalb eines Monats - erstattet. So war es zumindest bei mir immer.