ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Tommie am 02. Januar 2013, 19:46:35
Ob dazu eine schriftliche Einladung erfolgt, ist Sache der Grundausbildungseinheit, aber eine Freistellung an diesem Tag ist einzig un alleine das Problem des Arbeitnehmers, der dazu entweder Urlaub oder aber Überzeit einrecihen kann. In keinem Tarifvertrag dieses Landes steht etwas von Freistellingspflicht für das Gelöbnis des Sohnes oder der Tochter!