Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor alter Geist
 - 03. Januar 2013, 06:22:10
Und ich dachte das man so ein Gelöbnis aus Mangel an "Gelobenen" jetzt im Vorzimmer beim Kdr macht um Masse vorzutäuschen :-D
Autor KlausP
 - 02. Januar 2013, 20:24:04
Als mein Sohn im März 1998 sein Gelöbnis hatte, habe ich einen Tag Ausgleich für mehrgeleisteten Dienst dafür genommen. Nix Sonderurlaub.
Autor StieWei
 - 02. Januar 2013, 20:21:56
Vielen Dank dafür.

Dann werd ich dem Kollegen, wenn er Freitag vom Dienst kommt darauf noch mal ansprechen.
Autor Tommie
 - 02. Januar 2013, 20:15:20
Ich habe von einem solchen Schreiben noch nie etwas gehört! Und ich habe ein paar AGAs ausgebildet! Und Gelöbnis als Grund für Sonderurlaub? Gelächter :D !

Fakt ist wohl, dass es für den Fall, dass das Gelöbnis des Kindes oder Geschwisterteils ansteht, mit Sicherheit einen Weg gibt, dass der betreffende SaZ/BS daran teilnehmen kann.
Autor StieWei
 - 02. Januar 2013, 20:11:37
Zitat von: Tommie am 02. Januar 2013, 19:46:35
Ob dazu eine schriftliche Einladung erfolgt, ist Sache der Grundausbildungseinheit, aber eine Freistellung an diesem Tag ist einzig un alleine das Problem des Arbeitnehmers, der dazu entweder Urlaub oder aber Überzeit einrecihen kann. In keinem Tarifvertrag dieses Landes steht etwas von Freistellingspflicht für das Gelöbnis des Sohnes oder der Tochter!

Mir wurde das vor kurzem noch von einem Kollegen der SaZ ist so mitgeteilt, das man z.B. für den Vater ein Schreiben bekommt, aufgrund dessen dieser vom Arbeitgeber frei bekommen "muss". Oder ist dies dann nur der Fall, wenn die Konstellation sein sollte, großer Bruder ist bei der Bundeswehr, kleiner Bruder hat Gelöbnis, dafür wird der große Bruder auf jeden fall freigestellt? Oder ist egal in welchem Fall, der Urlaubsantrag die einzige Möglichkeit?
Autor bayern bazi
 - 02. Januar 2013, 19:55:08
und gelöbnisse sind im regelfall in deutschland öffentlich - das heist JEDER darf als besucher drann teilnehmen - solang noch platz da ist
Autor Detti
 - 02. Januar 2013, 19:54:50
@ Tommi: Danke für die Info  ;D

Die Frage war eher, ob ich gern gesehener Gast bin --> Das mit der Freistellung muss jeder seber mit seinem Arbeitgeber lösen und sollte nicht das Problem sein.
Danke und Gruß.
Detti
Autor Tommie
 - 02. Januar 2013, 19:46:35
Langsam, langsam! Wenn ein Gelöbnis innerhalb der Kaserne stattfindet, dann sind die Angehörigen der Rekruten selbstverständlich dort gerne gesehen und sogar explizit eingeladen!

Ob dazu eine schriftliche Einladung erfolgt, ist Sache der Grundausbildungseinheit, aber eine Freistellung an diesem Tag ist einzig un alleine das Problem des Arbeitnehmers, der dazu entweder Urlaub oder aber Überzeit einrecihen kann. In keinem Tarifvertrag dieses Landes steht etwas von Freistellingspflicht für das Gelöbnis des Sohnes oder der Tochter!
Autor StieWei
 - 02. Januar 2013, 19:43:39
Personen die keine Soldaten sind, werden in der Kaserne nicht gern gesehen  ;)

Du kannst deine Angehörigen dazu immer gern einladen. Dazu kannst du dir dann extra ein Schriftstück erstellen lassen, das der oder die Angehörige dann beim Arbeitgeber vorlegt und dementsprechend für den Tag freigestellt ist.
Autor Detti
 - 02. Januar 2013, 19:22:34
Ja, sorry, sollte Rübenberge heißen  :-\
Autor Andi
 - 02. Januar 2013, 18:12:13
Meinst du Neustadt am Rübenberge? Bzw. die Kaserne des PzBtl 33 und des LogBtl 141 im Kuhkaff Luttmersen?
Autor Detti
 - 02. Januar 2013, 17:45:59
Hallo Kameraden,

in welchem zeitlichen Umfang läuft das Gelöbnis und sind dort üblicherweise auch Angehörige gern gesehene Gäste?

Netten Gruß  :D

Detti