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Autor Schamane
 - 04. Januar 2013, 18:45:59
Ohne die Befehlslage am Ort zu kennen ist alles spekulativ und München hat auch mehr als eine BW - Sporthalle, wenn ich vom Namen auf die Stationierung schließen will.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 04. Januar 2013, 18:10:08
Es gibt immer mal Heißsporne von Chefs, die in jeder möglichen Situation eine Dienstverfehlung sehen und disziplinar tätig werden. Es soll auch nicht über Sinn und Notwendigkeit dieser Entscheidungen diskutiert werden, aber im konkreten Fall wäre ein Appellieren an den nutzungsberechtigten Personenkreis das Sinnvollste, wo nochmal auf die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen verwiesen wird. Man muss nicht aus jeder Mücke den Elefanten machen und erzieherisch bzw. disziplinar handeln, wo es die Situation nicht erfordert.
Autor KlausP
 - 04. Januar 2013, 18:09:04
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 04. Januar 2013, 15:42:31
Für die Krafträume gelten ja ohnehin besondere Nutzungsbestimmungen und eine nachgewiesene Einweisung durch einen ernannten Übungsleiter. Hier schien es aber um die normale Sporthalle zu gehen.

Wir können hier och seitenlang spekulieren, das Thema scheint den Eröffner ja nicht mehr zu interessieren, da er auf Fragen auch nicht antwortet.
Autor F_K
 - 04. Januar 2013, 18:02:40
ZitatWer will den gleich mit Kanonenkugeln auf Spatzen schießen!?

Wir sind doch hier alle Pazifisten, hier schiest niemand auf Spatzen (und wenn, dann mit einem entsprechendem Weitschußluftgewehr oder mit Schrot).

Die Frage war, ob eine unberechtigte Nutzung zu einer EM / DM führen kann.

Die Antwort, wenn eine unberechtigte Nutzung vorliegt (siehe Nutzungsordnung), dann schon (alle Details klärt der DV).
Autor MMG
 - 04. Januar 2013, 15:43:13
ZitatUnd wenn nun im konkreten Fall jemand gegen die Nutzungsbestimmungen verstoßen hat, kann das durchaus ein Diszi nach sich ziehen.
Wer will den gleich mit Kanonenkugeln auf Spatzen schießen!?
Autor InstUffzSEAKlima
 - 04. Januar 2013, 15:42:31
Für die Krafträume gelten ja ohnehin besondere Nutzungsbestimmungen und eine nachgewiesene Einweisung durch einen ernannten Übungsleiter. Hier schien es aber um die normale Sporthalle zu gehen.
Autor KlausP
 - 04. Januar 2013, 14:59:51
Zitat von: LoggiSU am 04. Januar 2013, 14:55:22
Ich habe auf einer Wehrübung sehr wohl mal vor einer verschlossenen Kraftraum-Tür gestanden, weil keine Aufsicht vorhanden war.
Also: ohne Aufsicht keine Nutzung.

Deshalb ja meine Frage nach den konkrteten Nutzungsbestimmungen. Die können nun mal überall anders aussehen. Und wenn nun im konkreten Fall jemand gegen die Nutzungsbestimmungen verstoßen hat, kann das durchaus ein Diszi nach sich ziehen.
Autor LoggiSU
 - 04. Januar 2013, 14:55:22
Ich habe auf einer Wehrübung sehr wohl mal vor einer verschlossenen Kraftraum-Tür gestanden, weil keine Aufsicht vorhanden war.
Also: ohne Aufsicht keine Nutzung.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 04. Januar 2013, 14:28:45
Das bezog sich auf die militärische Nutzung durch Soldaten nach Dienst, zumindest gab es in mir bekannten Liegenschaften keine Forderungen, dass beim außerdienstlichen Sport durch Soldaten eine Aufsicht zu stellen ist.
Bei Vereinen ist natürlich immer ein Verantwortlicher zu stellen, der für die ordnungsgemäße Übernahme, bestimmungs- und vertragsgemäße Nutzung und Rückgabe nach der Veranstaltung zu sorgen hat.
Autor F_K
 - 04. Januar 2013, 13:51:08
ZitatEine Aufsicht in Form des Leitenden ist in dieser Form nur beim dienstlichen Sport vonnöten,

Da hätte ich aber gerne mal eine Quelle. Die mir bekannten Mitnutzungsverträge regeln nämlich sehr wohl, wer Aufsicht ist, wie diese zu qualifizieren ist und wer die VERANTWORTUNG trägt.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 04. Januar 2013, 13:09:40
Beim außerdienstlichen Sport ist ja in der Regel keine Aufsicht/Hallenwart anwesend und der Schlüssel wird, je nach örtlicher Reglung, bei der Wache oder im Freizeitbüro empfangen und nach Benutzung wieder abgegeben. Das gilt auch für zahlreiche Zivilvereine, die Sportstätten in militärischen Liegenschaften mitbenutzen und entsprechende Nuztungsverträge haben.
Eine Aufsicht in Form des Leitenden ist in dieser Form nur beim dienstlichen Sport vonnöten, d.h. die Sportausbildung ist als solche im Dienstplan vermerkt.
Autor KlausP
 - 04. Januar 2013, 10:42:31
Kommt au die Befehlslage an. Was steht denn in der Benutzungsordnung für die Sporthalle?
Autor gast.münchen
 - 04. Januar 2013, 10:32:46
Was passiert wenn man Sporthalle ohne aufsicht benutzt, kann man dafür ein Verweis oder Diszi bekommen?
Wir haben uns mit ein paar Kameraden in die Hallenliste eingetragen und nach hinein hieß es die Sporthalle dürfte nicht benutzt werden weil die Aufsicht nicht da war...