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Autor KlausP
 - 06. Januar 2013, 15:10:23
Nicht dass ich wüsste.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 06. Januar 2013, 15:06:36
Hieß es nicht sogar irgendwo "wird mit dienstlicher Bekanntgabe wirksam"?
Autor KlausP
 - 06. Januar 2013, 07:24:42
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 06. Januar 2013, 01:43:23
Die meisten, die Verweise vor der Front verhangen bekamen, haben aus eigenem Interesse die Gründe preisgegeben, um Gerüchten oder kursierenden Spekulationen vorzubeugen bzw. ein Ende zu setzen.

Nur zur Richtigstellung: Vor der Front wird keine Disziplinarmaßnahme verhängt, das passiert unter 4 Augen. Vor der Front wird der Strenge Verweis lediglich vollstreckt.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 06. Januar 2013, 01:43:23
Die meisten, die Verweise vor der Front verhangen bekamen, haben aus eigenem Interesse die Gründe preisgegeben, um Gerüchten oder kursierenden Spekulationen vorzubeugen bzw. ein Ende zu setzen.
Autor Andi
 - 05. Januar 2013, 23:43:33
Zitat von: Tommie am 05. Januar 2013, 19:08:52
Nein, man macht das so, weil die WDO in § 50, Abs. 2 das verlangt! Die "Signalwirkung" nimmt man dabei billigend in Kauf bzw. gerne mit ;) !

Wie schon gesagt: Das Ziel ist die Signalwirkung.
Die WDO richtet sich - wie auch der Erlass Erzieherische Maßnahmen - nie nur an den einzelnen Soldaten, sondern immer an alle Soldaten. Beispielgebendes Verhalten soll bestärkt werden und zum Nachahmen anregen. Pflichtwidriges Verhalten wird angeprangert und/oder geahndet bzw. als solches Herausgestellt um allen Soldaten klar zu machen, dass es eben pflichtwidrig ist. Die Details der Pflichtverletzung gehen allerdings niemanden etwas an - im Normalfall weiß aber durch Buschfunk die ganze Kompanie oft mehr Details als der Chef am Ende der Ermittlungen.
Nach dem gleichen Prinzip funktioniert übrigens auch die Strafverfolgung: Man erwischt sowieso nie alle, aber die die man erwischt sind abschreckendes Beispiel für den Rest.
Wobei das Kernziel der WDO eben ist auch Soldaten die sich "Klopse" geleistet haben wieder in die militärische Ordnung und damit das Kameradschaftsgefüge einzubringen. Und gerade für letzteres eignet sich ein strenger Verweis oft, denn viele Soldaten sagen sich dann eben - wie offenbar auch der TE - er hat zwar scheiße gebaut, aber er tut mir wegen der Blosstellung auch leid, also beschäftige ich mich mal mit ihm.

Gruß Andi
Autor RekrKp8
 - 05. Januar 2013, 20:15:38
Das wollte ich gerade schreiben. Es steht ja aus einem bestimmten Grund in einem Gesetz.
Autor F_K
 - 05. Januar 2013, 19:43:33
ZitatNein, man macht das so, weil die WDO in § 50, Abs. 2 das verlangt!

Nicht Henne und Ei verwechseln, Tommie!

Der Gesetzgeber hatte eine "Idee des Gefechtes" - und diese kodifiziert.

Ulli hat die "Idee" gut wiedergegeben - denn das ist genau die Idee des strengen Verweise - ich will vor ALLEN deutlich machen, dass hier eine Maßnahme durchgeführt worden ist.
Autor ulli76
 - 05. Januar 2013, 19:36:13
Ja schon klar. Aber in der Wahl der Maßnahme ist der DV ja (im Rahmen der Vorgaben) frei-also macht es durchaus Sinn, genau diese Maßnahme zu wählen, wenn der Soldat was "verbrochen" hat, was viele mitbekommen haben, aber kein härteres Mittel erfordert.
Autor Tommie
 - 05. Januar 2013, 19:08:52
Zitat von: ulli76 am 05. Januar 2013, 19:06:26Man macht das oft bei Dienstvergehen, bei denen viele mitbekommen haben, was passiert ist.

Nein, man macht das so, weil die WDO in § 50, Abs. 2 das verlangt! Die "Signalwirkung" nimmt man dabei billigend in Kauf bzw. gerne mit ;) !
Autor ulli76
 - 05. Januar 2013, 19:06:26
Man macht das oft bei Dienstvergehen, bei denen viele mitbekommen haben, was passiert ist.
Auch wenn man dann bei der Vollstreckung nicht sagen darf, worum es geht, wissen das viele ja- und genau das hat dann die Signalwirkung auf den Rest der Einheit.
Mal davon abgesehen, stehen die Details ja in der Akte- was dann bei einer weiteren Förderung wieder interessant ist.
Autor KlausP
 - 05. Januar 2013, 19:04:52
Zitataber es wussten ja vllt nur Ne handvoll um was es da ging

Das darf ja auch überhaupt nicht erwähnt werden sondern nur, dass ein "Strenger Verweis" verhängt worden ist.
Autor oeger
 - 05. Januar 2013, 19:02:20
Danke für die Antwort.

Mit denn gleichen und höheren Dg-Gruppen das wusste ich schon.
Ich habe mich nur gefragt weil letztens bei uns zwei HG einen bekommen haben dann waren ja 80prozent der kp dabei.aber es wussten ja vllt nur Ne handvoll um was es da ging.deswegen habe ich mich gefragt warum man das macht.
Autor Tommie
 - 05. Januar 2013, 18:17:22
Und die Quelle für die richtigen Anmerkungen von "KlausP" ist der § 50, Absatz 2, der Wehrdisziplinarordnung:

http://www.gesetze-im-internet.de/wdo_2002/BJNR209310001.html
Autor bayern bazi
 - 05. Januar 2013, 18:17:02
das gegenteil - eine förmliche anerkennung wird ja auch öffentlich verkündet ;)


es soll ja auch erzieherisch wirksam sein ;)

wobei zu beachten ist - sie darf nur an dienstgradhöhere und gleiche bekannt gegeben werden


Als einfache Disziplinarmaßnahmen können verhängt werden:
Verweis: Tadel wird aktenkundig gemacht und dem Soldaten vom Vorgesetzten mitgeteilt
strenger Verweis: Tadel wird in Anwesenheit des Betroffenen vor den dienstgradgleichen und dienstgradhöheren Soldaten der Einheit bekanntgemacht
Disziplinarbuße bis zur Höhe der monatlichen Bezüge, bei Soldaten die weniger als einen Monat Dienst leisten, bis zur Höhe des ihnen zustehenden Betrages
Ausgangsbeschränkung: die dienstliche Unterkunft darf nicht verlassen werden, zusätzlich kann bestimmt werden, dass kein Besuch empfangen werden darf und Gemeinschaftsräume nicht betreten werden dürfen (verschärfte Ausgangsbeschränkung). Sie dauert mindestens einen Tag und höchstens drei Wochen und darf nur gegen Soldaten verhängt werden, die verpflichtet sind in der dienstlichen Unterkunft zu wohnen.
Disziplinararrest: Dauer mindestens drei Tage und höchstens drei Wochen; nur nach richterlicher Zustimmung.[1]

Missbilligende Äußerungen des Disziplinarvorgesetzen sind nur dann ein Verweis, wenn dieser aktenkundig gemacht wird und dem Soldaten als Verweis mitgeteilt werden.


Autor KlausP
 - 05. Januar 2013, 18:15:12
Weil das das "strenge" an dieser Disziplinarmaßnahme ist. Außerdem wird er nicht "immer" vor der "ganzen" Einheit vollstreckt sondern nur vor den Soldaten, die im Dienstgrad gleich- oder höher gestellt sind. Die "Verkündung" (also richtig: die Verhängung) erfolgt auch hier im stillen Kämmerlein des Disziplinarvorgesetzen, wie bei jeder anderen Maßnahme auch, lediglich die Vollstreckung ("Ich habe gegen den Gefreiten Dosenkraut einen strengen Verweis verhängt.") erfolgt "öffentlich"