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Autor Tommie
 - 20. Januar 2013, 11:34:57
Zitat von: Tommie am 13. Januar 2013, 12:08:31Ich werde im Laufe der nächsten Woche einen guten Freund im BAPersBw anrufen und ihn auch das fragen, genauso wie ich den Vorschlag von "MMG" aufgreife und die Anrechnung abkläre!

Ok, ich habe in der vergangenen Woche mit einem Spezialisten beim BAPersBw gesprochen und folgendes Erfahren:

1. Für MMG: Laufbahnlehrgänge werden selbstverständlich angerechnet für die Tage zur Beförderung! Allerdings nur für die Kameraden, die auch eine Kaufbahnausbildung machen, also für ROA, RFA/RUA!

2. Für die Kameraden, die mit einem zunächst vorläufigen höheren Dienstgradbeordert wurden, hat man sich darauf geeinigt, dass die trotzdem zu absolvierenden Laufbahnlehrgänge nicht auf die 24 notwendigen WÜb-Tage zur endgültigen Zuerkennung des Dienstgrades angerechnet werden. Man möchte sich ein möglichst genaues Bild von den Bewerbern machen und diese so oft wier möglich in der Truppe haben! In der Vergangenheit wurde dies nicht immer einheitlich umgesetzt, was sich aber jetzt "per order mufti" ändern soll ;) ! Eine einheitliche Richtlinie für alle Abteilungen des BAPersBw existiert bereits!

Damit muss ich feststellen, dass unsere beiden Kameraden wohl Glück gehabtr haben ;) !
Autor Tommie
 - 13. Januar 2013, 12:08:31
Zitat von: HCRenegade am 13. Januar 2013, 11:39:44wie wird das denn seitens P/SDBw gehandhabt, wenn die LG regelmäßig ausgebucht und deshalb nicht verfügbar sind?

Ich werde im Laufe der nächsten Woche einen guten Freund im BAPersBw anrufen und ihn auch das fragen, genauso wie ich den Vorschlag von "MMG" aufgreife und die Anrechnung abkläre!

@ HCRenegade:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man von Seiten des BAPersBw einen Bewerber sehenden Auges in die Dreijahresfrist hinein laufen lässt, wohl wissend, dass er den vorläufigen Dienstgrad innerhalb dieser drei Jahre mangels Lehrgangsangebot oder -platz gar nicht bestätigen und endgültig erhalten kann! Aber, wie gesagt, ich werde nachfragen ;) !
Autor MMG
 - 13. Januar 2013, 11:55:48
Zitat von: Tommie am 12. Januar 2013, 19:20:53
Zitat– im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung für eine Beorderungsverwendung
geleistet werden.

Und ein Laufbahnlehrgang ist definitiv eine Ausbildung für die entsprechende Beorderungsverwendung [...]

Genau das müsste mit "P/SDBw" geklärt, ob eine Ausbildung auch wirklich einen Laufbahnlehrgang inkludiert.
Autor HCRenegade
 - 13. Januar 2013, 11:39:44
wenn ich ddas richtig verstanden habe, sind in den besagten drei Jahren ja auch eventuelle LG zu absolvieren - wie wird das denn seitens P/SDBw gehandhabt, wenn die LG regelmäßig ausgebucht und deshalb nicht verfügbar sind?
Autor Tommie
 - 13. Januar 2013, 11:23:57
Das hatten wir allerdings schon, HCRenegade ;) ! Ich habe in zwei unserer Fälle erlebt, dass sie angerechnet wurden, und der Sicherungssoldat hat erlebt, dass dem nicht so war! Hier scheint es offensichtlich keine einheitliche Umsetzung der Richtlinien zu geben und die Anrechnung scheint vom Wissen bzw. Nichtwissen des Sachbearbeiters abhängig zu sein, was ich nicht gut finde! Ich werde da diese Tage mal nachhaken und fragen, was jetzt wirklich korrekt ist, natürlich ohne unsere Fälle im Nachhinein zu "verpetzen" ;) !

Allerdings stehe ich immer noch auf dem Standpunkt, dass die 24 anrechnungsfähigen Wehrübungstage nicht wirklich ein Problem darstellen, sofern der Kandidat hier ein wenig mitspielt. Sehr oft wird den Bewerbern schon von Seiten des Beorderungs-TrT angeboten, zur Beurteilung schon eine 4-wöchige Wehrübung am Stück zu machen, die dann ja 26 WÜb-Tage umfasst. Und oft wird dieses Angebot auch dankend angenommen, so dass es letztendlich ...egal sein dürfte, ob der Lehrgang angerechnet wird oder nicht, weil man ohnehin mehr Tage machen kann, als man zwingend benötigt.
Autor HCRenegade
 - 13. Januar 2013, 10:44:03
Zitat von: Tommie am 12. Januar 2013, 19:20:53

Und ein Laufbahnlehrgang ist definitiv eine Ausbildung für die entsprechende Beorderungsverwendung und wird daher auf die 24 im vorläufigen Dienstgrad zu leistenden Wehrübungstage angerechnet, allerdings mit maximal 12 Tagen, weil die anderen 12 Tage eben beurteilt werden müssen, um den Dienstgrad endgültig zu bekommen! Sollte jemand versuchen, ihn nicht anzurechnen, kann man sich dagegen mit Erfolg beschweren! Aber das BAPersBw weiss das bestimmt und wird daher den lehrgang so anrechnen, wie die ZDv 20/7 das vorsieht ;) !


Inkorrekt, habe Ende Dez ein Schreiben von P erhalten, das explizit besagt, dass LG-Tage NICHT auf die 24 Tage angerechnet werden.
Autor Tommie
 - 12. Januar 2013, 19:43:56
Ach ja, mal abgesehen vom widersprüchlichen Verhalten des (Ex-) SDBw und des neuen BAPersBw, für das es genügend Beispiele gibt und das anscheinend immer wieder passiert, ist glaube ich das "Zusammenkratzen" der 24 Wehrübungstage das kleinste Problem bei der Zuerkennung des vorläufigen Dienstgrades. Ich würde mal sagen, dass man die locker zusammen bekommt innerhalb der Frist von drei Jahren!
Autor Tommie
 - 12. Januar 2013, 19:38:38
Tja, und wir hatten im letzten Jahr zwei Fälle, bei denen diese Lehrgänge ohne jedes Problem angerechnet wurden! Allerdings nur mir 12 der notwendigen 24 Wehrübungstage, weil die anderen 12 ja beurteilt werden müssen! Also irgendwie macht da die Aussage der SDBw gegenüber Ihnen und das Verhalten in unseren Fällen keinen richtigen Sinn!
Autor Sicherungssoldat
 - 12. Januar 2013, 19:36:28
ZitatIch habe eine Aussage aus der Vorschrift, die zu meiner Version passt! Das reicht mir ;) ! Und den Rest entscheidet kein Sicherungssoldat, sondern der Bearbeiter im BAPersBw, der die Vorschrtiften auch kennt!

Tja lieber Tommie dann haben sich 2 Leute bei der SDBW getäuscht als sie diese Ausage mir gegenüber trafen.Auch in der LoNo mit der Lg Zuweisung stand explizit das der Lg nicht angerechnet wird.


Edit:
Zitat kenntlich gemacht
Autor ResiOG
 - 12. Januar 2013, 19:31:10
Ok das ging fix. Damit ist die Sache wohl geklärt :)
Autor Tommie
 - 12. Januar 2013, 19:27:32
Ziffer 222 der ZDv 20/7 schränkt dies übrigens auch nicht ein ;) :

Zitat"Unabhängig von der rechtlichen Grundlage, die zur Verleihung eines vorläufigen höheren Dienstgrades führte, müssen für die endgültige Verleihung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– Beorderung in der Verwendung, für die der vorläufige höhere Dienstgrad verliehen worden ist,
– Wehrdienstleistungen von mindestens 24 Tagen im vorläufigen höheren Dienstgrad und in der Verwendung, für die er verliehen worden ist. Davon sind wenigstens zwölf Tage als zusammenhängender Wehrdienst zu leisten,
– Nachweis der Eignung durch eine Beurteilung,
– erfolgreiche Teilnahme an einer der Verwendungs- und Dienstgradhöhe entsprechenden allgemeinmilitärischen Ausbildung (ohne Laufbahnprüfung) nach Maßgabe der Fü TSK/MilOrgBer,
– Zuerkennung der für die Beorderungsverwendung erforderlichen ATN."
Autor Tommie
 - 12. Januar 2013, 19:22:26
Zitat von: ResiOG am 12. Januar 2013, 19:20:27Dann haben wir jetzt zwei Aussagen die nicht zusammenpassen^^

Ich habe eine Aussage aus der Vorschrift, die zu meiner Version passt! Das reicht mir ;) ! Und den Rest entscheidet kein Sicherungssoldat, sondern der Bearbeiter im BAPersBw, der die Vorschrtiften auch kennt!
Autor Tommie
 - 12. Januar 2013, 19:20:53
Zitat von: Sicherungssoldat"s" am 12. Januar 2013, 19:12:32Der Laufbahnlehrgang wird nicht auf die 24 Tage angerechnet da man in dem moment nicht in der Verwendung übt.

Ganz steile Behauptung, die leider absolut nicht mit der ZDv 20/7, Ziffer 209, übereinstimmt:

Zitat"Wehrdienstleistungen sind auf die geforderte Wehrdienstdauer sowohl im bisherigen als auch im nächsthöheren Dienstgrad anzurechnen, wenn sie
– in der entsprechenden Beorderungsverwendung,
– in einer Verwendung, für die der Reservistin oder dem Reservisten die erforderliche ATN zuerkannt wurde oder
– im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung für eine Beorderungsverwendung
geleistet werden.
Anrechenbar ist der im Einberufungs- oder Heranziehungsbescheid festgesetzte Zeitraum. Bei verspätetem Dienstantritt oder vorzeitiger Beendigung eines Wehrdienstes rechnet die tatsächlich geleistete Wehrdienstzeit."

Und ein Laufbahnlehrgang ist definitiv eine Ausbildung für die entsprechende Beorderungsverwendung und wird daher auf die 24 im vorläufigen Dienstgrad zu leistenden Wehrübungstage angerechnet, allerdings mit maximal 12 Tagen, weil die anderen 12 Tage eben beurteilt werden müssen, um den Dienstgrad endgültig zu bekommen! Sollte jemand versuchen, ihn nicht anzurechnen, kann man sich dagegen mit Erfolg beschweren! Aber das BAPersBw weiss das bestimmt und wird daher den lehrgang so anrechnen, wie die ZDv 20/7 das vorsieht ;) !
Autor ResiOG
 - 12. Januar 2013, 19:20:27
@ Tommie:
Ja das ist mir so langsam bewusst ;D

Dann haben wir jetzt zwei Aussagen die nicht zusammenpassen^^
Autor Sicherungssoldat"s"
 - 12. Januar 2013, 19:12:32
Der Laufbahnlehrgang wird nicht auf die 24 Tage angerechnet da man in dem moment nicht in der Verwendung übt. Auch wenn du mit vorl. DG nicht die Laufbahnprüfung brauchst, wirst du die Prüfungen dennoch mit machen und wirst benotet. Die Note taucht im Lg Zeugnis und später auch im PSBS auf. Zusätzlich gibt es auch ein Beurteilungsvermerk.

Gruß
SichSol