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Zusammenfassung

Autor Andi
 - 24. März 2013, 21:36:13
Und meiner wäre: Erklären wir es ihm, wie man es unter richtigen Männern macht... ;)
Autor justice005
 - 24. März 2013, 20:10:18
mein Vorschlag wäe: Don´t feed the troll...  ;)

Autor Firli
 - 24. März 2013, 19:45:33
ZitatIch wusste also, das es zu körperlicher Gewalt kam habe dies aber nicht gemeldet, (macht man in der Infantrie auch nicht)

Achsoooo! Ja wenn das so ist.Ungeschriebenes Gesetz unter wahren Männern?

Ist also jemand der diese Straftat meldet ein Kameradenschwein? Oder vielleicht eher derjenige welcher aus niederen Beweggründen einen Kameraden verprügelt? Oder derjenige der dies sogar mitbekommt,dem Kameraden nicht hilft und es nicht meldet?

Hier wird ja ziemlich viel Sinnbefreites geschrieben aber das ist der Gipfel allen Schwachsinns!
Autor RekrKp8
 - 24. März 2013, 19:32:24
Ich denke eher, es ist ein wenig selbst zusammen geschustert, aus teilen von wahren informationen.

Gesendet von meinem GT-I9000 mit Tapatalk 2

Autor MMG
 - 24. März 2013, 18:01:32
So etwas nennt man wohl Missbrauch der "Vorteilsnahme" als VP.  ???
Autor justice005
 - 24. März 2013, 15:12:12
Warum graben Sie diesen alten Thread wieder aus?

Zitatnatürlich hat jeder Soldat die Pflicht Dienstvergehen zu melden!!! Als Beispiel siehst du deinen Chef an die Flagge pinkeln, bist du egal ob Mannschafter oder Kdr. verpflichtet dies zu melden.

Das ist Unsinn.

ZitatTrotz allem hat die Masse hier absolut Recht zu sagen (Kameradschaft geht als erstes mal vor solange der der das Vergehen begeht keinen nachhaltigen Schaden anrichtet!!!)

Das ist insbesondere in Kombination mit dem oberen Statement von Ihnen noch größerer Unsinn. Es gibt also angeblich eine Pflicht, aber diese Pflicht tritt dann hinter der Kameradschaft zurück und ist dann doch keine Pflicht mehr ???

ZitatDa du als VP sehr wohl ein Mitbestimmungsrecht hast wenn auch nur wenig, kannst du dir den Soldaten persönlich zur Brust nehmen oder eben diesen Verstoß melden (In deiner Dienstgradgruppe versteht sich).

Purer Nonsens.

ZitatIch habe als VP an mehreren Verhören teilgenommen (waren nen lustiger Haufen), aber das ist alles nicht zu tragisch. VP sein ist nen sehr schöner Posten in der Kompanie, du kanst dich aktiv an der Dienstgestaltung beteiligen und sie mitbestimmen. (Dienstpläne, Diszis oder ganz grundlegende Anordnungen an das Dienstverhalten deiner Msch., habe das mal gemacht, als ein HG nen Jäger im Klo verprügelt hat weil der ne große Klappe hatte.

Schwachsinn hoch drei. Erstens haben Sie kein Anwesenheitsrecht bei einer Vernehmung, zweitens dürfen Sie nicht "mitbestimmen", sondern weden nur "angehört", was ein riesen Unterschied ist und drittens schließlich ist eine Körperverletzung im Dienst (Straftat) sowieso nicht geeignet für eine einfache Disziplinarmaßnahme. Daher hat offenkundig auch der Chef keine Ahnung gehabt.

ZitatIch wusste also, das es zu körperlicher Gewalt kam habe dies aber nicht gemeldet, (macht man in der Infantrie auch nicht),

Aha. Oben haben Sie noch gesagt, es wäre eine Pflicht... also haben Sie jetzt gegen Ihre Pflichten verstoßen? Merken Sie eigentlich, was Sie hier so von sich geben?

Vielleicht hätten Sie den Thread doch besser in der Versenkung lassen sollen. Allerdings könnte ich bei solchen Beiträgen verzweifeln. Was um alles in der Welt sind das für Vorgesetzte, die der VP offensichtlich so einen Unsinn beibringen oder sie überhaupt nicht erst informieren??




Autor Ex-VP
 - 24. März 2013, 10:44:48
Zitat von: Hoffman am 12. Januar 2013, 19:59:08
Guten Abend Kameraden und Kameradinnen!

Ich habe nun die zweite Woche der Grundausbildung als FWDL hinter mir und wurde von einigen meiner Kameraden und Kameradinnen als Vertrauensperson vorgeschlagen. Über die Pflichten und Aufgaben der Vertrauensperson gemäß des Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) bin ich mir soweit im Großen und Ganzen im Klaren. Allerdings habe ich dazu noch ein paar Anliegen und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.

1. Bin ich richtig informiert, dass es eine Pflicht ist eventuelle Dienstvergehen und Straftaten anderer Kameraden und Kameradinnen zu melden? Beinhaltet dies auch der bloße Verdacht auf Dienstvergehen und Straftaten? Wenn dem so ist, muss diese Pflicht trotz der Schweigepflicht gemäß §8 SBG als Vertrauensperson bei eventuell begangenen Dienstvergehen und/oder Straftaten meiner Kameraden und Kameradinnen eingehalten werden? Wie muss die Vertrauensperson handeln wenn ein Kamerad oder eine Kameradin ein eventuelles Dienstvergehen und/oder eine eventuelle Straftat begangen hat oder einem Dienstvergehen oder einer Straftat beschuldigt wird und die Angelegenheit erst einmal unverbindlich besprechen will?

2. Beispiele von Angelegenheiten bei denen die Vertrauensperson nicht handeln oder sich nicht kümmern muss.

Danke im Voraus!

PS: Die ersten zwei Wochen waren wirklich anstregend und gewöhnungsbedürftig! Obwohl ich viel über die Grundausbildung und die Bundeswehr im Allgemeinen auf youtube gesehen und im Netz gelesen habe, ist es doch anders dies persönlich durchzumachen. Da ich allerdings fest an die Funktion der Bundeswehr glaube, versuche ich mich an die Gegebenheiten der Bundeswehr bestmöglichst anzupassen. Die Uniform ziehe ich jeden Tag mit sehr viel Stolz an :) Allerdings frage ich mich ob die langen Dienstzeiten in den ersten Wochen menschlich vertretbar sind. Meine Ausbilder sind zwar streng aber alles gute Menschen. Irgendwie möchte ich ständig jedem Ausbilder die Hand schütteln und ihm/ihr für seinen/ihren Dienst dem Vaterland gegenüber danken, aber nachdem ich einen Oberfeldwebel mit einem einfachen "Hallo" begrüßt habe und dafür Anschiss kassiert habe werde ich dies wohl sein lassen ;)     

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Hallo,

natürlich hat jeder Soldat die Pflicht Dienstvergehen zu melden!!! Als Beispiel siehst du deinen Chef an die Flagge pinkeln, bist du egal ob Mannschafter oder Kdr. verpflichtet dies zu melden. (Der Kdr. wird ihn direkt wegpusten was dir als Msch. nicht möglich ist, aber melden.)

Trotz allem hat die Masse hier absolut Recht zu sagen (Kameradschaft geht als erstes mal vor solange der der das Vergehen begeht keinen nachhaltigen Schaden anrichtet!!!)

Als VP ist das Thema ein wenig anders. Da du als VP sehr wohl ein Mitbestimmungsrecht hast wenn auch nur wenig, kannst du dir den Soldaten persönlich zur Brust nehmen oder eben diesen Verstoß melden (In deiner Dienstgradgruppe versteht sich).

Stell dir das so vor, VP bist du dann wenn es um Berieche geht in denen du als VP tätig wirst. Sonst bist du nur Msch....
Möchtest du also eine Versammlung der Msch. einberaumen bist du als VP tätig, besprichst das mit den Zugführern und dem Chef um die Zeiten zu arrangieren und dann tust du.

Ich habe als VP an mehreren Verhören teilgenommen (waren nen lustiger Haufen), aber das ist alles nicht zu tragisch. VP sein ist nen sehr schöner Posten in der Kompanie, du kanst dich aktiv an der Dienstgestaltung beteiligen und sie mitbestimmen. (Dienstpläne, Diszis oder ganz grundlegende Anordnungen an das Dienstverhalten deiner Msch., habe das mal gemacht, als ein HG nen Jäger im Klo verprügelt hat weil der ne große Klappe hatte.

Ich wusste also, das es zu körperlicher Gewalt kam habe dies aber nicht gemeldet, (macht man in der Infantrie auch nicht), ich habe jedoch die Msch. zur Besprechung bestellt und ganz klar gesagt, wer zum Dienstgradhöheren eine große Klappe hat, muss sich nicht wundern, jedoch will ich, das man danach ganz Kameradschaftlich einen zusammen trinken geht, ebenfalls will ich, das die Dienstgradhöheren sich um die neuen kümmern. Mit diesem Weg sind wir alle sehr gut zusammengewachsen und ein jeder egal ob OSG oder Jg ist zur VP gegangen statt einen anderen zuerst zu melden.

zu 2.

Bist du nun VP oder bist du es nicht? Was heißt nicht kümmern musst? Wenn sich 2 HFw das Gesicht zerhauen solltest du dich nicht miteinmischen wenns um den Diszi geht....ist ein Ding wo du als VP Msch nix zu tun hast.

Da du in der AGA bist, hast du auch Hilfsausbilder als Msch die die AGA Komp. als Stammkompanie haben, unterhalt dich mit denen was sie denken die haben einfach mehr Erfahrung und können dir im Zweifel bei der Ausübung ein paar Tips geben. ODer geh einfach mal zur VP der anderen Kompanien die sagen dir was geht und was nicht, da sei den Chef oder die Zugführer kennen.

In diesem Sinne Kameradschaft hilft oft mehr als die WDO oder der andere Papierscheiß.
Autor justice005
 - 16. Januar 2013, 16:19:06
....in nomine patris et filii et spiritus sancti.

Amen
Autor StOPfr
 - 16. Januar 2013, 16:13:24
@justice005
Der um 6.30 Uhr noch fehlende Kaffee hat mich überzeugt  ;), obwohl der grüne Schriftzug dich jetzt noch einige Tage begleiten wird. Ansonsten: Ego te absolvo!
Autor schlammtreiber
 - 16. Januar 2013, 16:05:32
Hab mal eine Änderung am Beitrag vorgenommen und etwas entfernt.

Ich möchte noch hinzufügen, dass es m.E. leider viel zu selten vorkommt, dass jemand die Größe hat sich für einen etwas mißratenen Beitrag zu entschuldigen - kommt ja mal vor, dass man schlecht gelaunt in die Tasten haut... ;)
Autor wolverine
 - 16. Januar 2013, 16:04:14
Unser Pfarrer wir Die ein paar Rosenkränze aufgeben und Dir dann sicher vergeben; er kann ja nicht anders. ;)
Autor justice005
 - 16. Januar 2013, 15:59:57
Ich bitte um Entschuldigung. Ich selbst hasse persönliche Angriffe. Ich werde mich künftig - auch bei leidenschaftlichen Diskussionen -mehr zurückhalten.

Ich bin mir nicht ganz sicher, welcher Beitrag von mir übel aufgestoßen ist. Falls es der von 6.30 Uhr war, dann sollte der vielleicht einfach durch einen Admin gelöscht werden. Da hatte ich noch keinen Kaffee getrunken und hatte mich schlaftrunken über den Beitrag von LwPersFw geärgert.

Nochmals Entschuldigung
Autor StOPfr
 - 16. Januar 2013, 14:51:49
Ich teile die Kritik, nenne das Statement von justice005 ein Foul und zeige die gelbe Karte.

Was gar nicht geht, ist der Bezug auf Andi.
Andi oder LwPersFw könnten das bei Bedarf in diese Diskussion einführen, aber sicher kein Dritter zur eigenen Rechtfertigung.

Autor AriFuSchr
 - 16. Januar 2013, 14:17:50
lieber justice005 (ist das der mit der Linzenz zum pampen?

ich hätte es schöner gefunden, wenn Du es dem" Unwissenden" und immer sehr freundlich und sachlich postenden LwPersFw auch sachlich und freundlich erklärt hättest.
Autor justice005
 - 16. Januar 2013, 06:30:34
Alles, was jetzt nun wieder copygepastet wurde, ist juristisch richtig. Es steht allerdings auch in keinerlei Widerspruch zu dem, was ich gesagt habe. (...) Damit ist das Thema für mich durch.