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Autor Tommie
 - 07. Februar 2017, 15:35:02
Ein Blick in die zugrunde liegende Vorschrift A1-831/0-4000 bestätigt die Aussage von "ulli76"!
Autor ulli76
 - 07. Februar 2017, 15:26:28
Da stimmt einiges nicht- die III1- die ab einer Körpergröße von 196cm vergeben wird, ist kein Ausschluss für A500=Fallschirmjäger.
Die nächste Gradation ist die VI1- ab einer Größe von 206cm. Die führt aber komplett zur Untauglichkeit.

Die Vergabe der GZ und die Ausschlüsse haben rein gar nichts mit der sonstigen Leistungsfähigkeit zu tun. Eine Ausnahmegenehmigung ist dann auch wieder was anderes.

Du wurdest also nicht von allen infanteristischen Verwendungen ausgeschlossen, sondern du warst komplett untauglich. Und zwar nicht wegen 196cm, sondern 206.
Autor Tommie
 - 07. Februar 2017, 15:19:58
@ Kevin204:

Sie sollten natürlich auch berücksichtigen, dass bei einer Körpergröße von mehr als 2,06 m der Bereich der absoluten Wehrdienstuntauglichkeit beginnt! Und je näher Sie diesem Bereich kommen, desto weniger wird man zu Zugeständnissen in Form von Ausnahmegenehmigungen bereit sein.
Autor Kevin204
 - 07. Februar 2017, 15:02:49
So, meine Musterung ist jetzt schon ein Jahr her, aber ich muss mitteilen, dass ich aufgrund meiner Körpergröße von allen infanteristischen Verwendungen ausgeschlossen wurde (Eig generell von allem was sich irgendwie bewegt).
Der Ausschluss beginnt ab einer Körpergröße von 1,96 (bei wenigen Zentimetern können bei beachtlichen Leistung Ausnahmen gemacht werden/Bei mir wurde es versucht, aber 10cm waren dann den Entscheidungsträgern doch zu viel). Mein Einspruch beim Wehrbeauftragten wurde nach einer längeren Untersuchung abgelehnt, aber die Richtlinien sollen "eventuell" in der Zukunft überarbeitet werden.
Autor MMG
 - 15. Januar 2013, 16:28:51
Wo liegen denn die Unterschiede zwischen A500, A501, A502, A503 und A504 ?
Autor Firli
 - 15. Januar 2013, 16:15:07
Vielen Dank, die Untersuchung sollte , sofern ich mich bis dahin nicht gravierend verstümmel, kein Problem darstellen.

Wünsche schönen Feierabend :)
Autor ulli76
 - 15. Januar 2013, 16:10:34
Ausnahmegenehmigungen simd ja auch nochmal was anderes.
Aber man kann davon ausgehen,dass man keine ausschließenden GZ hat wenn man als A500 eingestellt ist und sich der Gesundheitszustand nicht geändert hat. Klar kann der begutachtende TrA auch noch mal was finden,aber dann vergibt er auch eine entsprechede GZ. Ebenso kann man sich nachuntersuchen lassen,mit der Fragr ob eine ausschließende GZ gheruntergestuft oder gestrichen werden kann.

Untersuchungen:Körpergröße,Gewicht,Hörtest,Sehtest,Labor,Urin,Blutdruck,Puls,körperliche Untersuchung.
Autor Firli
 - 15. Januar 2013, 16:08:39
A500 ist nicht angekreuzt ;) Nur A400 und X100
Autor Tommie
 - 15. Januar 2013, 16:07:08
Firli, das ist jetzt einen Aufgabe, die sich "Reverse Engineering" nennt ;) !

Man nehme die ZDv 46/1, genauer gesagt das Kapitel 3 der Verwendungsausschlüsse, und suche dort nach A500! Die zu den Fundstellen gehörigen GNrn schreibt man sich auf und eruiert anschließend in der Anlage 3.2. zur ZDv 46/1, was man alles nicht haben sollte, vergleicht das eventuell (sofern vorhandne!) mit den GNrn, die bei einem selbst fetsgestellt wurden und schon weiß man, ob die FSSVV alleine aufgrund der vergebenen GNrn. zwingend ausgeschlossen werden muss!

Oder aber man hat seinen Verwendungsausweis noch und darauf ist A500 nicht angekreuzt ;) ! Dann muss man nur noch die Untersuchungen "überstehen", die mit einem gemacht werden und gut isses ;) !
Autor F_K
 - 15. Januar 2013, 16:02:59
Ulli76,

die GZ sind gleich, ich habe da nichts anderes behauptet.

Allerdings gibt es da eine FA San (Kopie habe ich Zuhause im Aktenordner), die (Belastungs-) Ergonometrie ist vom Alter abhängig, ich meine ein (Ruhe-) EKG ist aber immer gefordert - müßte ich auch nachschauen.

However: Glaube mir, es gibt genug A500, die eben nicht FSSV sind (ohne Veränderung des Gesundheitszustandes seit Musterung).
Auch umgekehrt gibt es GZ, die im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung dann doch eine FSSV "möglich machen", eigentlich aber eine A500 Untauglichkeit sind.
Autor Firli
 - 15. Januar 2013, 16:01:49
Für mich wäre eine Info, welche Hürden noch auf angehende Fallschirmjäger zukommen, ebenfalls interessant da ich für die 1./FschJgBtl 261 eingeplant bin.

Sportabzeichen als Zulassung für den Springerlehrgang ist klar.

Aber was aus medizinischer Sicht kommt da noch?

Sorry wenn Ihnen die Frage jetzt vielleicht doof vorkommt aber bin gerade ein wenig verunsichert.
Autor miguhamburg1
 - 15. Januar 2013, 16:01:29
Ach ja ... die Prüfung, ob das DSA abgelegt wurde, hat der Disziplinarvorgesetzte zu prüfen und zu bestätigen. Damit hat der Truppenarzt nichts am Hut.
Autor Tommie
 - 15. Januar 2013, 16:00:34
OK, ich habe mich ein wenig "wischi-waschi" ausgedrückt!

Wir sind uns im Klaren, dass die Untersuchung auf Fallschirmsprungverwendungsfähigkeit ein wenig genauer ist, als eine Musterung! Allerdings sind die relevanten Gesundheitsziffern die gleichen, was im Klartext heisst, dass zwar jemand, der A500 nicht als Verwendungsausschluß hat, letztendlich doch keine FSSVV bekommen kann, wie Du richtig gesagt hast, aber es wird nie dazu führen, dass jemand der für den Fallschirmjäger nicht tauglich ist, also A500 als Ausschluß hat, hinterher eine FSSVV bekommt! Und außerdem ist das bei der Frage, ob die Körpergröße von 2,04 m eine FSSVV ausschließt auch vollkommen unrelevant ;D ! Das tut sie nämlich immer noch nicht!

Und sein Problem liegt ja mal zunächst da drin, dass dann, wenn die zu vergebende Gesundheitsziffer III1 zum Ausschluß von A500 führen würde, erst gar nicht weiter über eine mögliche FSSVV diskutiert werden muss.
Autor miguhamburg1
 - 15. Januar 2013, 16:00:13
Ist nicht komisch, sondern stimmt so. Im Rahmen der Musterung wird der angehende Soldat einmal von Scheitel bis Sohle untersucht. Hierbei werden dann (u.a. wie von Tommie beschrieben) gemäß der ZDv 46/1 ggf. Fehlerziffern erhoben, die dann zu einem Tauglichkeitsgrad und Verwendungsausschlüssen führen.

Der Kamerad Tommie hat hier richtig dargestellt, dass gem. 46/1 die Körperlänge des Fragenstellers allein keinen Ausschluss für den Fallschirmsprung darstellt. Was ja nicht heißt, dass andere Gesundheitsziffern (Rücken, Gelenke etc.) bei der Musterung doch zu einem Verwendungsausschluss für Fallschirmspringen führen.

Fest steht allerdings auch, dass vor einer Kommandierung zum Fallschirmspringerlehrgang beim zuständigen Truppenarzt ZUSÄTZLICH die Untersuchung auf Fallschirmsprungtauglichkeit durchgeführt werden muss und dass der Soldat dafür dann auch verwendungsfähig erklärt werden muss. Neben einer erneuten Untersuchung der maßgeblichen Faktoren steht dann auch noch eine Röntgenaufnahme des Brustkorbes, besagtes EKG etc. an Sonderuntersuchung an, die NICHT bei der Musterung durchgeführt werden). Richtig ist auch, dass diese VERWENDUNGSuntersuchungen gemäß der fachlichen Anweisungen des Sanitätsdienstes erfolgen.
Autor ulli76
 - 15. Januar 2013, 15:56:14
Die ausschließenden GZ für FSSV,FFSV und A500 sind identisch. Quelle müsste ich raussuchen.
Ergometrie ist nicht zwingend erforderlich und zumindest bei uns prüft der SanBereich nicht die DSA-Leistungen. Bisher hatte der DivArzt an dem Vorgehen nix zu meckern.