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Autor badboy9257
 - 18. Januar 2013, 01:02:36
Nein nein also verschweigen das hab ich nicht vor :D
Aber ich bin mir einfach unsicher denn ich möchte wirklich sehr gerne zur Bundeswehr und der knieschaden kann ja gern nochmal vom Orthopäden geprüft werden aber laut meinen behandelnden Ärzten ist es eben so als wenn nie was gewesen wäre.  Es ist ja schon drei jahre her und sport und sowas mache ich ja auch alles ..
Wäre einfach für mich persönlich doof wenn es wegen was nicht klappt was ja eigentlich kein problem darstellt da es schon ewig ein traum von mir ist zum bund zu gehen.
Autor ulli76
 - 17. Januar 2013, 17:50:11
DAs wird ja alleine schon durch die OP-Narben auffallen.

Und wenn du mal genau in der Vorschrift nachlesen würdest, dann würdest du auch das kleine Sternchen im zitieren Text finden. Das außergewöhnlich gute Ausheilungsergebnis kann nämlich nur durch einen Orthopäden/Unfallchirurgen festgestellt werden.
Autor Tommie
 - 17. Januar 2013, 17:10:45
Bei solch schweren Verletzungen wie einem Kreuzbandriß sind zunächst einmal Sie als der Bewerber in der Pflicht, diese dem BW-Arzt zu melden. Und dann können Sie entweder schon die Befunde von damals dabei haben oder den damals behandelnden Arzt bzw. das damalige Krankenhaus von der Schweigepflicht entbinden, dass der Musterungsarzt die Unterlagen einsehen kann. Eine weitere Möglichkeit ist die, dass Sie mitsamt den damaligen befunden an ein Bundeswehrkrankenhaus geschickt werden, dass man Sie dort begutachten kann. Und nachdem das alles druch ist, fällt eine Entscheidung!

Und ... falls Sie dieses Posting auf den gedanken gebracht haben sollte, die Verletzung einfach zu verschweigen ;) : Keine Gute Idee! Kommt es raus, weil Ihr Knie nicht hält und dann im Kernspintomogram festgestellt wird, dass Sie am Kreuzband operiert wurden mit einem Meniskusschaden als "Nebengeräusch", dann sind Sie schneller aus der Bundeswehr raus, als Sie drin waren! Stichwort: Einstellungsbetrug! Und über die Kosten ihrer Behandlung können Sie sich dann mit dem behandelnden Krankenhaus und Ihrer Krankenkasse zanken ;) !
Autor badboy9257
 - 17. Januar 2013, 16:30:49
Macht der Bundeswehrartzt denn nur seine eigene Untersuchung oder wie läuft das weil war bei einem Bekannten auch so und der wurde tauglich geprüft... also ich mein hat der Arzt denn einsicht in die normale krankenakte ?
Autor ulli76
 - 17. Januar 2013, 16:16:17
 Lies nochmal genau nach:"unvewöhnlich günstges Ausheilungsergebnis nach Kreuzbad-OP bei Fehlen von Begleitverletzungen".

Ein Meniskusschaden IST eine Begleitverletzung
Autor badboy9257
 - 17. Januar 2013, 15:56:45
Also in der zdv steht das ich mit kreubandriss und ohne anschließende Einschränkung die gradition 3 erhakte und dadurch noch als tauglich gelte.  Dies muss halt von einem Arzt der Bundeswehr geprüft werden aber ich spiele ja schon wieder fussball und bin oft schwimmen und han null Einschränkung also gibt's doch ansich kein problem denke ich.
Autor Jack-Gelee
 - 14. Januar 2013, 08:18:40
Bei meinem damaligen Besuch im Znwg, hat man einen Bewerber wegen Kreuzbandriss gleich ausgemustert...und bei ihm lag es auch schon eine Weile zurück.
Autor ulli76
 - 12. Januar 2013, 16:44:23
Das kann ein Problem darstellen. Lies mal in der ZDV 46/1 in der Anlage 3.2 unter der Nummer 59 nach. Und unten die Erklärung mit beachten.
Autor flinte 12
 - 12. Januar 2013, 16:37:21
Hallo zusammen:)

Ich habe im märz  einen ersten Termin bei der karierreberatung weil ich zur marine möchte.
Da ich einen realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung besitze möchte ich die Laufbahn der Feldwebel einschlagen.

2010 hatte ich einen kreuzband und Meniskus riss im rechten knie was operier wurde und nun aber schon seit langer Zeit wieder zu 100% belastbar ist laut meinem artzt.

Könnte jemand berichten dem es vielleicht genauso ging oder geht ob ich trotzdem zum Bund darf oder ich keine Möglichkeit bekomme?

Lg und danke schonmal