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Zusammenfassung

Autor Tommie
 - 18. Januar 2013, 13:40:55
Lassen Sie mich raten ;) ! Es ist so eine PAP III/III D -Geschichte?

Und in der ZDv 46/1 heisst es in der GNr. 81 unter den Optionen, die zu einer Gradation V (führt zu "T 4"!) wörtlich: "Nachuntersuchung spätestens nach 12 Monaten erforderlich." Und mit einem aktuellen Befund, der feststellt, dass es nichts zu befunden gibt, können Sie schon nächste Woche ganz steil aus der Kurve kommen ;) !
Autor Sabsn
 - 18. Januar 2013, 13:32:59
So hab alles abgeklärt und alle Befunde ich ruf Montag mal an ob ich jetzt wirklich 12 Monate warten muss, denn ich bin aus der sicht total gesund :D
Autor ulli76
 - 18. Januar 2013, 12:59:13
Ob die 81 in der im Mai letzten Jahres aktualisierten Version auch bei den FWDL drin ist, müsste ich Montag drauf schauen.

Der Titel der beiden Kapitel hat sich nämlich geändert.

Ich hab ja auch nicht behauptet, dass es einen Unterschied bei der GNr. 81 zwischen Anlage 3.1 und 3.2 gibt.
Aber unabhängig von dieser GNr. gibt es bestimmte Konstellationen unter denen man SaZ-untauglich aber FWDL-tauglich sein kann.
Aber das erfordert dann eine Nachmusterung und sei es nur nach Aktenlage.
Autor Tommie
 - 18. Januar 2013, 11:11:50
Das ist allerdings ganz großes Kino, ulli76 ;) ! Zumal die GNr. 81 für Wehrpflichtige gar nicht belegt ist, weswegen weibliche Bewerber für den FWDL nach der entsprechenden Vorgabe der Anlage 3.2 für SaZ-Bewerber behandelt werden! Heisst im Klartext und in diesem Falle: Gleiche Richtlinien für weiblich  eBewerber als FWDL und als SaZ. Bedeutet also: Sie ist raus, so lange sie "T 4" ist!
Autor ulli76
 - 18. Januar 2013, 11:07:19
Es gibt 2 verschiedene Anlagen 3 in der ZDv46/1.Somit kann man als SaZ untauglich aber als FWDL tauglich sein. Allerdings weichen die beiden Anlagen nur in wenigen Punkten voneinanfer ab.
Autor F_K
 - 18. Januar 2013, 10:22:51
.. also Ratschlag:

- Dinge möglichst bald abklären
- mit entsprechend positivem Attest / Arztbericht dann Nachmusterung beantragen

- dies kann auch gerne vor Ablauf der 12 Monate passieren - auch innerhalb von Tagen (sofern der Gesundheitszustand da mitspielt).

Wenn dann eine entsprechende Tauglichkeit vorliegt, sollte bei Eignung, sowohl SaZ als auch FWDL möglich sein.
Autor Tommie
 - 18. Januar 2013, 10:19:00
Sie wurden zurückgestellt, richtig ;) ? Somit sind Sie auch für den FWDL zurückgestellt!

Ihre Unterlagen sind bestimmt noch im Karrierecenter und deswegen werden Sie für den FWDL nicht erneut gemustert, sondern man bezieht sich auf das letzte Ergebnis! Und für die Zeit, für die Sie zurück gestellt wurden, werden Sie weder als SaZ noch als FWDL eingestellt! Die Gründe wurden Ihnen ja eröffnet, oder?
Autor Sabsn
 - 18. Januar 2013, 10:07:41
Also wurde vor zwei Tagen, beim Einstellungstest für SaZ4, vom Arzt 12 Monate zurückgesetzt (T4), da ich einige gynäkologische Dinge abklären lassen soll. Ein paar Freunde sagten mir jetzt jedoch ich soll mich einfach als Fwdl bewerben, weil ich das noch immer könnte und da muss ich das ganze nicht machen aber macht das wirklich Sinn wenn ich wegen dem Ärztlichen raus bin?
Also ich glaub das geht nicht so einfach wie die sich das denken....