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Zusammenfassung

Autor InstUffzSEAKlima
 - 19. Januar 2013, 21:19:04
Komisch. Eine dreiviertel Stunde früher ist es dir nach 18 Jahren entfallen und auf einmal west du es plötzlich wieder. Was soll außerdem die sinfreie Umfrage? Die Sache, so sie stattfand, basierte auf eindeutigen Gesetzen bzw. Verstößen gegen selbige und es gab keine Entlassung durch Mehrheitsentscheidung einer Forumsumfrage.
Autor rabindra
 - 19. Januar 2013, 20:50:13
Wurde nach § 55 absatz 5 entlassen. :-X
Autor F_K
 - 19. Januar 2013, 20:34:09
Zitat2) Mit der Entlassung entsprechend dem § 46 Abs. 1 und 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 und 8 und nach § 55 Abs. 5 sowie mit dem Verlust seiner Rechtsstellung als Soldat auf Zeit verliert der Soldat seinen Dienstgrad.

... einfach im gleichen Gesetz etwas weiter lesen.
Autor Heinzelmann
 - 19. Januar 2013, 20:21:39
Hallo.

Ich habe eine ähnliche Frage an die Experten:

Zieht eine Entlassung nach § 46 Abs. 2 auch ein Verlust des Dienstgrades mit sich?
Autor Tommie
 - 19. Januar 2013, 20:05:54
Wann ein Threat geschlossen wird, entscheiden in diesem Forum üblicherweise die Moderatoren und Administratoren ;) !

Und ansonsten ist es richtig, was Sie schreiben. Allerdings brauchen Sie sich auch nicht zu wundern, wenn Sie hier etwas "unter die Räder kommen", wenn Sie mit einem Messer in der Tasche bei einer Schießerei aufkreuzen ;D !

Autor rabindra
 - 19. Januar 2013, 20:03:00
Ja,wurde ich....und Keine Ahnung unter welchem § ich entlassen wurde.....ist 18 Jahre her!!!
Aber ich habe entlich mal ein Paar Anhaltspkt.....
Man kann kein resrvist werden wenn Man seinen Dienstgrad verlieeeert!!!!!!!!!!!!.   Fertig aus!!!
Danke für die Erkenntnissssss.
8)
der Tread kann geschlossen werden.
Autor Tommie
 - 19. Januar 2013, 19:57:14
Bitte nicht rumeiern ;) ! Wurden Sie unter Aberkennung des Dienstgrades entlassen oder nicht? Einzig und alleine das war die Frage!

Und die erste Frage war, nach welchem § des Soldatengesetzes Sie entlassen wurden?
Autor RekrKp8
 - 19. Januar 2013, 19:56:56
Wie lustig. Da wird eine Abkürzung genommen (UE) für einen Begriff den es so nicht gibt.
Autor rabindra
 - 19. Januar 2013, 19:56:43
Aber es Stimmt,ich habe meinen  Dienstgrad abgeben müßen....Ist eine sehr schwere Zeit gewesen,da ich ein überzeugter Militarist bin.Ich lebe für diese Institution.
....liegt knapp 18 Jahre her...doch ich bin nicht drüber,möchte gerne wieder Aktiv Märsche,reservisten Übungen mit machen,schießen..etc....

Danke
Autor rabindra
 - 19. Januar 2013, 19:52:35
Liegt recht lange zurück,man hat bei mir Schwarzbestände an munition gefunden..Ich hatte selbstverständlich kenntnis,doch Sie stammt aus  meinem Zug,Und ich habe den Kopf geben müßen!!!
Autor Schamane
 - 19. Januar 2013, 19:34:02
Nein. Bezug auf das Soldatengesetz § 58 welches auf das Gesetz über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr (Reservistinnen- und Reservistengesetz - ResG) in § 1 verweist heißt es
Zitat§ 1 Begriffsbestimmung
Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr sind
1. frühere Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die ihren Dienstgrad nicht verloren haben, sowie
2. sonstige Personen, die auf Grund einer vom Bund angenommenen Verpflichtung zu einer Wehrdienstleistung
nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes herangezogen werden können.
Hervorhebung im Orginal nicht vorhanden
Autor KlausP
 - 19. Januar 2013, 19:28:54
Nach welchem § sind Sie aus welchem Dienstverhältnis entlassen worden?

Btw: Es gibt nach wie vor keine "unehrenhafte Entlassung".
Autor rabindra
 - 19. Januar 2013, 19:04:26
Hallo,

würde gerne wissen ob ich nach einer Unehrenhafte entlassung/Vorzeitige entlassung ,trotzdem Reservist werden kann?
Bitte sachlich bleiben,ist eine Ernste gemeinte Frage!!!!

Danke