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Zitat von: bayern bazi am 21. Januar 2013, 20:11:51Das einzige, was man auf einer Kurz-Wüb oder DVag tollerieren kann, ist unter Umständen Haarschnitt und Bartlänge
Zitat von: Tommie am 21. Januar 2013, 12:49:29Zitat von: LoggiSU am 20. Januar 2013, 19:56:50Gegen so manches Reservistenschießen ist der Kölner Karneval geradezu harmlos.
Das kommt auch immer mit auf die Kameraden an, die vor Ort als Leitender oder Funktioner eingesetzt sind! Von mir weiß man, dass ich keinerlei Hemmungen habe, rechtmäßige Befehle die ich erteile auch mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln durchzusetzen. Und das letzte Mittel ist in diesem Falle, natürlich nur nach Wiederholung des Befehls und "Aufklärung" über die Folgen des Nicht-Befolgens, eine vorläufige Festnahme wegen Gehorsamsverweigerung nach § 20 WStG, die bei Veranstaltungen der FrwResArb üblicherweise die Folge der Auskleidung und "Nie-Wieder-Zuziehung" durch das LKdo für einen unbeorderten Kameraden hat. Einen beorderten kameraden habe ich noch nicht festgenommen, daher weiß ich gerade nicht auswendig, was mit dem passieren würde
!
Und nachdem ich einmal eine Gruppe, die bei mir zur Stationausbildung aufschlug und aussah wie ein "marodierender Haufen vergammelter Landsknechte" quasi unter den Augen des Befehlshabers im WBK IV "angeblasen und beschleunigt" habe, melden sich die Gruppen auch immer schön militärisch an meiner Station!
Zitat von: LoggiSU am 20. Januar 2013, 19:56:50Gegen so manches Reservistenschießen ist der Kölner Karneval geradezu harmlos.
Zitat von: tyer am 20. Januar 2013, 18:25:45
Gott sei dank gibt's die Anzugsordnung und hoffentlich bleibt sie uns noch lange erhalten und ich muss nie jemanden in Uniform sehen der "flash Tunnels" etc trägt
Zitat"Die Genehmigung ist von der Stelle, die sie erteilt hat, mit Bescheid/Rechtsbehelfsbelehrung (Formular ,,Tragen der Uniform, Widerruf", Formular Nr. Bw-2030) zu widerrufen, wenn eine sehensschädigung der Bw in der Öffentlichkeit oder ein Missbrauch der Uniform zu befürchten ist. Sie kann auch bei einem Verstoß gegen die Uniformverordnung, die Uniformbestimmungen oder die ZDv 37/10 widerrufen werden."