ZUR INFORMATION:
Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.
REGISTRIERUNGSMAILS:
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
ZitatIhre Anfrage zeigt - wie viele vergleichbare auch - , dass es offenbar urplötzlich Probleme mit dem Freizeitausgleich im Schichtdienst gibt, obwohl sich an der Grundregel "Schichtdienst ist nur eingeschränkt anrechenbarer Dienst" nichts geändert hat.
Alle Tätigkeiten, die der Schichtplan in einer Schichtperiode (das ist der Zeitraum bis zur Wiederholung des Schichtrhythmus) vorsieht, werden stundenweise aufaddiert. Hiervon werden z.B. bei einem 5-wöchigen Schichtrhythmus 230 Std abgezogen (5 x 46 Wochenstunden). Alles, was nun über 230 Std an Dienst geleistet wurde, wird in Form von FvD 1:1 abgegolten. Die Gewährung der Vergütung für bes. zeitliche Belastung ist ausgeschlossen.
Leisten Sie nun zusätzlich zu dem festen Schichtplan noch weitere Dienste, so werden diese Stunden den im regulären Schichtdienst geleisteten Stunden hinzugerechnet und bei Überschreiten der o.a. Stundenzahl entsprechend ausgeglichen. Eine gesonderte Betrachtung der zusätzlich zum Schichtdienst geleisteten Stunden ist ausgeschlossen.
Beispiel:
Ein Schichtdienst in 5 Wochen führt im Normalfall zu einer Stundenzahl von 220 Std. Sie leisten in der Schichtperiode einen Wachdienst von 24 Std, was zu einer Erhöhung der Stundenzahl von 220 Std auf 244 Std führt. Bei 244 Std in 5 Wochen haben Sie dann Anspruch auf 14 einzelne FvD-Stunden.
Angenommen, Ihr Schichtplan sieht in einer Kalenderwoche (Mo, 00:00 Uhr bis So 24:00 Uhr) nur 20 Std. Schichtdienst vor und Sie leisten zusätzlich einen Wachdienst von 24 Std. Rechnerisch kommen Sie in dieser Woche dann nur auf 44 Std mit der Folge, dass Sie keinen Anspruch auf FvD haben.
Dieser von mir aufgezeigte Umstand zeigt, dass es zu Ungerechtigkeiten führen kann, wenn man den Schichtdienst wochenweise betrachtet.
Die Berechnung, die in Ihrem Verband erfolgt, ist daher nicht zu beanstanden.
Ich hoffe, meine Ausführungen waren für Sie nachvollziehbar.
Zitat von: Frank76 am 17. Januar 2013, 09:10:25
Seit Anfang diesen Jahres zählen die Disziplinarvorgesetzten unseres Verbandes auch Wach- und Wochenend-dienste dazu.