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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....


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Zusammenfassung

Autor Sailor70
 - 24. Januar 2013, 09:45:35
Moin Moin
Es ist eine PTBS aber keine Einsatzbedinge dazu noch eine rezedevierende Depression.
Ich bin jetzt so lange im Krankenhaus und nicht mehr im Dienst. Ist denn jetzt eine endgültige Regelung für den vorzeitigen Ruhestand.
Falls es sich verstört liest, dann bitte ich das zu entschuldigen.
Danke
Autor LwPersFw
 - 22. Januar 2013, 23:17:16
Und noch als Ergänzung...

...die grundsätzlichen Bestimmungen zum "normalen" Ruhegehalt...

...dem Ruhegehalt bei DU auf Grund einer WDB...

...bzw. zum Unfallruhegehalt...

finden Sie im Soldatenversorgungsgesetz in den §§ 14 bis 40.

Das Thema "Einsatzversorgung" ist im Anhang erklärt...

[gelöscht durch Administrator]
Autor LwPersFw
 - 22. Januar 2013, 22:17:52
@ Sailor,

wichtig ist auch die Frage, ob dies Folge einer PTBS (oder ähnlicher Erkrankung) aus dem Einsatz ist ?!

Denn wenn dies amtlich festgestellt wird und Sie mit einem dauerhaften GdS (Grad der Schädigungsfolgen) von
mindestens 50 % entlassen würden, haben Sie die deutlich höheren Ansprüche aus der Einsatzversorgung !

80 % aus der übernächsten Besoldungsgruppe !   z.B.  jetzt A 8 > Versorgung aus A 10 !

Schauen Sie auch mal in den Bereich "Übung und Einsatz" >> dort ganz oben das 1. Thema
Autor Sailor70
 - 22. Januar 2013, 20:14:18
Danke, werde mich morgen gleich dran machen!
Autor LuftwaffenSLD
 - 22. Januar 2013, 13:31:28
Ich empfehle den Sozialdienst der Bundeswehr zu kontaktieren. Die helfen und vermitteln in solchen Fällen:

Link!

Die Pension errechnet sich bei Dienstunfähigkeit durch die bisher geleistete, ruhegehaltfähige Dienstzeit und einem Anteil der Zurechnungszeit, zwischen dem 60.(?) Lebensjahr und dem Ruhestandsbeginn. Ein Rechner für Beamte (keine Soldaten!) findet sich hier:

Link!

Für genaueres am besten die WBV kontaktieren.



Edit:
Links korrigiert und verkürzt.
Autor Sailor70
 - 22. Januar 2013, 12:14:46
Hallo Kameraden,
Ich habe im April mein 22. Dienstjahr. Nun bin aber seit 2004 in psychiatrischer Behandlung. Die Eingliederungsmasnahmen blieben ohne Erfolg. Zur Zeit befinde ich mich auch im BeZK und lass mich therapieren. Ich selbst denke, dass ich so kaputt bin und nie wieder dienstfähig sein werde.
Nun meine Frage:
Wie errechnet sich die Pension?
An wen muss ich mich wenden?
Wer kann mir helfen?
Mit kameradschaftlichen Gruß
Sailor