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ZitatDer kaputte Rucksack vom Kameraden war ein dienstlicher, dann hätte er ihn normal tauschen aber nicht verkaufen dürfen.Dies wird dem TO auch vorgeworfen; Unterschlagung besteht in der rechtswidrigen Zueignung, d.h. darin, dass der Täter die Sache gegenüber dem Eigentümer seinem oder dem Vermögen eines Dritten zuführt.
ZitatIch frag mich nur, warum die Rucksäcke nicht nach der Ausbildung wieder zurück getauscht und der private dann verkauft wurde.