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Autor Bundeswehr-Martin
 - 25. Januar 2013, 00:10:31
Stimmt, pro 1000 ist schon was anderes. ;D

Mal zum Thema Führungszeugnis. Ich habe mich als SaZ für 12 Jahre beworben. Vorgestern kam die Post der eingegangenen Bewerbung. In dieser Stand geschrieben dass ich dafür zu sorgen habe, dass das Karriere Center ein Führungszeugnis erhält.

Dieses musste ich beim Einwohnermeldeamt beantragen, die Post vorlegen da mit einem Führungszeugnis für eine behördliche Stelle anders verfahren wird. Laut Karriere Center dauert es 10 Werktage bis es ankommt. Laut Amt 2-4 Wochen. Nach 4 Wochen nach erhalt der Post muss das Zeugnis vorlieren, ansonsten wird die Bewerbung als ruhend "abgestempelt".

Kostet 15€.




MfG
BW-Martin
Autor cup
 - 24. Januar 2013, 23:05:58
0,7% ...da wäre jeder normale Mensch schon 45675 mal gestorben.
Autor F_K
 - 24. Januar 2013, 21:41:53
Sicherheitsüberprüfungen sind ja das Eine - das andere ist der vorbeugende Sabotageschutz der im Rahmen der Terrorismusgesetze gekommen ist - denn gibt es immer noch.

Und da trifft es ganze Liegenschaften (bzw. dessen Personal), völlig unabhängig von dem Zugang zu VS.
Autor justice005
 - 24. Januar 2013, 21:24:22
ich weiß es nicht wirklich.... da lasse ich mich auch eines besseren belehren. Aber soweit ich weiß, ist jeder DP im Einsatz eingestuft, das heißt, jeder, der für einen Einsatz in Betracht kommt, braucht schon mal eine Ü.

@ F-K

Der Fragesteller kommt mir mit seinen bohrenden Fragen auch sehr verdächtig vor. Aber noch verdächtiger ist der "Bekannte".
Autor F_K
 - 24. Januar 2013, 21:21:41
@ michaaa72:

Nochmal langsam für Dich; Nicht angegebene Straftaten fliegen auf - bei der Sicherheitüberprüfung kommt noch mehr raus .... auch ggf. zum Zeitpunkt der Bewerbung schwebende Verfahren und ggf. jede Diskussion mit der Polizei.

Lügen haben in diesem Fall extrem kurze Beine.

@ Justice:

lies den Thread nochmal - die Feinheit, dass der RB die Dinge nicht anfordert, sondern nur ggf. vorlegen lässt, hat unser Profi so verstanden, dass er eine Chance hätte "durchzukommen" mit einer fehlenden Angabe einer Verurteilung im Strafverfahren.
Autor Tommie
 - 24. Januar 2013, 21:21:19
Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten sind solche, bei denen Sie Zugang zu Dokumenten, die höher als "VS - NfD" eingestuft sind, haben!

Und was das heisst, habe ich Ihnen schon geschrieben ;) !
Autor KlausP
 - 24. Januar 2013, 21:19:45
ZitatEs gibt nur ganz wenige Stellen, die überhaupt nicht eingestuft sind.

Das wage ich mal locker zu bezweifeln, zumindest was DP im Inland betrifft.
Autor mischaaa72
 - 24. Januar 2013, 21:18:47
Unter was fallen "Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten" ?
Autor justice005
 - 24. Januar 2013, 21:18:23
Jep. Die SÜ wird erst später durchgeführt. Es gibt nur ganz wenige Stellen, die überhaupt nicht eingestuft sind. Zumindest eine Ü1 kriegen die allermeisten. Das ist aber nichts schlimmes, wenn man bei der Bewerbung ehrlich ist.

Autor KlausP
 - 24. Januar 2013, 21:17:11
Nein. Die kann auch später durchgeführt werden, wenn der Soldat eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben soll. Und dann dampft die K*** richtig.
Autor mischaaa72
 - 24. Januar 2013, 21:15:44
Wird die Sicherheitsüberprüfung bei jedem Bewerber durchgeführt ?
Autor justice005
 - 24. Januar 2013, 21:14:56
ZitatSicher, dass nicht grundsätzlich bei einzustellenden Soldaten ein automatisierter Abgleich mit dem BZR erfolgt - alleine schon um absolute Einstellungshindernisse auszuschließen?

Doch, da hast du schon recht. Aber ich bezweifle, dass das in allen Bewerbungsverfahren der Rechtsberater selbst macht. Sooo viele gibt es ja nun auch wieder nicht und bei den vielen tausend Leuten, die jedes jahr eingestellt werden, hätten die viel zu tun. Ich vermute, das läuft irgendwie automatisch und landet nur dann beim Rechtsberater, wenn es Zweifel gibt. genaueres weiß ich aber nicht.


Autor Tommie
 - 24. Januar 2013, 21:13:52
So isses, F_K ;) , so isses!

Zitat von: Tommie am 24. Januar 2013, 21:09:58
@ F_K:

Selbstverständlich wird auch von jedem Bewerber eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralrigister eingezogen! Dafür unterschreiben die Bewerber auch! Und wer da Dinge drinnen stehen hat und in seinem Fragebogen angekreuzt hat, dass nichts war, für den ist an dieser Stelle schon "Game over!"
Autor F_K
 - 24. Januar 2013, 21:12:30
Sicher, dass nicht grundsätzlich bei einzustellenden Soldaten ein automatisierter Abgleich mit dem BZR erfolgt - alleine schon um absolute Einstellungshindernisse auszuschließen?

kostet ja nichts, geht automatisch und verhindert hohe Kosten im "Schadensfall".

Wenn man sich dies bei Res für ein paar WÜ Tage antut - dann doch erst Recht bei ein paar Jahren? Alles andere wäre unverhaltnismäßig.
Autor justice005
 - 24. Januar 2013, 21:11:45
ZitatUnd da steht dan drin, dass man mal eine Trunkenheitsfahrt gemacht hat ?

Es ist zu kompliziert, das alles zu erklären, zumal es verschiedene Stufen der Überprüfung gibt. Aber der MAD kann alles checken, also das Bundeszentralregister, die Polizeidaten, die Daten der Staatsanwaltschaft und vieles mehr. Da fliegen alle Strafverfahren auf, die nicht angegeben wurden.