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ZitatDoch für besondere Aufgaben und bei der Verwendung für bestimmte Einsatzarten sind die Regeln "geschlechterneutral" - sie gelten also für Frauen und Männer gleichermaßen, betont Verteidigungsminister Panetta. Dazu machten sowohl er als auch Martin E. Dempsey, Stabschef des US-Militärs oberster Soldat der USA, noch einmal klar: "Wir werden diese Anforderungen nicht absenken." Eine Frau in einer Spezialeinheit wird also genauso viel schleppen, genauso weit springen und genauso schnell klettern können wie männliche Bewerber. Wer die Prüfungen bestehe, wird künftig aber auch kämpfen dürfen, unabhängig von Geschlecht, Glaube und sonstiger Orientierung, so Panetta.
Zitat von: F_K am 25. Januar 2013, 10:59:38ZitatIch finde, es gibt überhaupt keinen Grund, Anforderungen nach Geschlecht zu staffeln.
Sehe ich anders:
Ich halte es schon für zielführend, z. B. bei einem Breitensportabzeichen wie dem DOSA, die Anforderungen nach Alter und Geschlecht zu staffeln - weil eben Alter und Geschlecht einen Einfluss auf das generelle Leistungspotential dieser Gruppe haben.
Bei Anforderungen an eine Arbeitsstelle halte ich eine Unterscheidung nach Alter / Geschlecht aber für ABWEGIG, ich möchte ja eine Arbeit erledigen - d. h. hier muss eine reine Leistungsanforderung stehen.
ZitatIn der EG-Richtlinie 90/269/EWG und in der Lastenhandhabungsverordnung wird bezüglich der Grenzwerte und Häufigkeit der Lastenhandhabung Stellung genommen (LASI-Publikation LV 9). Vom Bundesministerium gibt es eine Empfehlung bezüglich der zumutbaren Lasten bezogen auf das Lebensalter, die Hebehäufigkeit und das Geschlecht. Beim gelegentlichen Heben und Tragen dürfen Frauen ab dem fünfzehnten Lebensjahr Lasten von 15 kg und beim häufigen Heben und Tragen Lasten von 10 kg bewegen (gelegentliche = weniger als zweimal pro Stunde, max. drei bis vier Schritte; häufig = mehr als zweimal bis dreimal pro Stunde und mehr als vier Schritte).
Für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). In § 4 Abs 1. und Abs. 2 MuSchG sind die generellen Beschäftigungsverbote konkretisiert, wie z.B. Heben und Tragen von Lasten usw. So dürfen schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen Lasten von mehr als 5 kg regelmäßig oder 10 kg gelegentlich per Hand nicht heben und tragen.
ZitatIch finde, es gibt überhaupt keinen Grund, Anforderungen nach Geschlecht zu staffeln.
Zitat von: F_K am 25. Januar 2013, 09:39:44
Tatsache ist, dass die US Kameraden selber sagen, dass das bessere Drittel der Frauen körperlich leistungsfähiger ist, als das leistungsschwache Drittel der Männer.