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Autor Aurignacien
 - 11. Januar 2014, 11:34:50
Das wurde doch schon in Deinem anderen Thread behandelt, oder?  ::)
Autor Ich2000
 - 11. Januar 2014, 11:31:20
und wie sieht das aus, wenn man eine abgeschlossene Privatinsolvenz hat besteht  man trotzdem die Ü1?
Autor F_K
 - 28. Januar 2013, 15:32:32
Da die Anforderungen an die Mannschaftslaufbahn deutlich geringer sind und nicht so oft eine Sicherheitsüberprüfung gefordert ist, sehe ich hier keine zwingenden Versagensgründe.

Die Eignung muss natürlich trotzdem vorhanden sein - und ich würde mich nicht auf einen Laufbahnwechsel versteifen.

Viel Erfolg.
Autor Miau
 - 28. Januar 2013, 15:27:58
will erstmal in die Mannschaftslaufbahn und dann sehen wir weiter habe davon gehört das es möglich ist.
Autor F_K
 - 28. Januar 2013, 15:05:06
ZitatErstens ist jemand, der in einer Privatinsolvenz ist, nicht überschuldet,

@ Tommie: Diese Aussage ist sachlich einfach völlig UNZUTREFFEND (grober Schwachfug).

Selbst Wiki sagt zutreffend:

ZitatZweckmäßig ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren für Menschen, die überschuldet sind und deren Gläubiger einen Vergleich ablehnen.

Ergo: Privatinsolvenz ist quasi die gerichtliche Feststellung, dass jemand MASSIV überschuldet ist - und so weit, dass eine Rückzahlung der Verbindlichkeiten innerhalb von 6 Jahren nicht zu erwarten ist.

Zitatstreng reglementierten Abwicklung seiner Schulden

Streng reglementiert: Ja! - Abwicklung der Schulden - in den seltensten Fällen - angestrebt wird ja gerade die Restschuldbefreiung - die Gläubiger werden eben NICHT befriedigt.

Also gilt eher: Wer in Privatinsolvenz ist, ist überschuldet und kommt seinen Verpflichtungen eben NICHT nach - damit ist eine SÜ problematisch und eine Verwendung als Führer (Feldwebel / Offizier) mMn ausgeschlossen.

However: Bewerben und schauen was wird.
Autor Tommie
 - 28. Januar 2013, 14:45:15
Erstens ist jemand, der in einer Privatinsolvenz ist, nicht überschuldet, sondern befindet sich in einer streng reglementierten Abwicklung seiner Schulden, und zweitens könnte das größte Problem bei einer für den Dienstposten notwendigen Sicherheitsüberprüfung kommen. Und ich danke mal, dass der "Bulle" darauf abhob ;) !
Autor Bundeswehr-Martin
 - 28. Januar 2013, 14:40:44
Nicht nur deine sondern eine ganz offizielle Einstellung. Damit wird auch eine Nicht-Einstellung begründet, wenn der Bewerber überschuldet ist. (Hatte mich darüber informiert, da ich einen Kredit habe und diesen in der Bewerbung angeben musste)

Dafür gibt es zuviele Leute mit absolut reiner Weste, als dass die Bundeswehr sich mit sowas beschäftigen muss. Es sei denn man strebt eine Verwendung an die relativ unterbesetzt ist.




MfG
BW-Martin
Autor BulleMölders
 - 28. Januar 2013, 14:31:46
Klar kannst du einen Antrag auf Wiedereinstellung auch als Privatinsolvent stellen.
Ob du Eingestellt wirst, steht auf einem ganz anderem Blatt.

Allerdings würde ich solch eine Einstellung für sehr Problematisch halten. Denn durch die Privatinsolvenz ist man ja angreifbar. Aber das ist meine ganz persönliche Meinung.
Autor Miau
 - 28. Januar 2013, 14:26:52
Hallo,
habe einen antrag auf wiedereinsteller gestellt bin aber privatinsolvent.
geht das?

gruß Miau