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ZitatMeines Wissens ist es so geregelt (in Anlehnung an das von Ihnen genannte Schriftstück) das Munition, die in der Nato verwendet wird, oder in der Nato verwendet wurde auf den Schießanlagen erlaubt ist. Und das ist nunmal wirklich schon sehr viel! So jedenfalls wurde es auch bei der jährlichen Belehrung der RAG vorgetragen.
ZitatAlso es ist schon einiges an ziviler Munition zugelassen