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Autor bayern bazi
 - 31. Januar 2013, 17:34:48
wo sind die jungs mitm roten barett ??
Autor AriFuSchr
 - 31. Januar 2013, 16:26:12
nö,

nur den Not-Aus-Schalter drücken.

Autor schlammtreiber
 - 31. Januar 2013, 16:21:35
Muss ich jetzt was kaputtmachen?  ???
Autor Tommie
 - 31. Januar 2013, 16:19:46
Das ist vermutlich "wie im richtigen Leben" ;) : Wenn die Sonne des Wissens tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten! ;D
Autor Andi
 - 31. Januar 2013, 16:07:26
Wieso? Wenn etwas allgemein bekannt ist hier im Forum, dann doch ganz klar schlammis Horizont. Aber als ehemaliges "grünes" Clubmitglied kann man ihm das auch nicht vorwerfen.
Autor AriFuSchr
 - 31. Januar 2013, 16:04:52
Zitat@ Schlammtreiber:

Deine Fantasie und Kenntnisse der Möglichkeiten sind offensichtlich begrenzt ...

;D ;D ;D

target destroyed  :D
Autor F_K
 - 31. Januar 2013, 15:59:32
ZitatDiese Bilder in meinem Kopf

Ja, so ein SEK Beamter, der mit einem .45 ACP Geschoß im Körper innerlich verblutet und daran verstirbt, ist kein schöner Gedanke - genausowenig wie der Gedanke an den verantwortlichen Polizeiführer, der den Beamten in diese Situation geführt hat (in der dieser Beamter in Einklang mit dem Gesetz getötet worden ist).

Zu den von Dir vermutlich gedachten Bildern: Wir "spielen" doch nur rein hypothetisch - also nicht mal telefonsex.

@ Schlammtreiber:

Deine Fantasie und Kenntnisse der Möglichkeiten sind offensichtlich begrenzt ...
Autor Tommie
 - 31. Januar 2013, 15:58:44
Ekelhaft ;D ;D ;D !
Autor schlammtreiber
 - 31. Januar 2013, 15:55:10
Zitat von: Andi am 31. Januar 2013, 15:40:41
Hauptsache ich war der erste...

Naja, es könnten ja bis zu drei Teilnehmer der erste am spezifischen Ort sein. nsofern beißen nur einen von Euch defnitiv die Hunde  ;D





Naaaaa, Tommie, werden die Bilder stärker?  8)
Autor Tommie
 - 31. Januar 2013, 15:48:12
Boah ey, das ist schon wieder mehr Information, als ich zur Auftragserfüllung benötige ;D ! Diese Bilder in meinem Kopf ... ;) ! Hundewelpen, süße kleine Hundewelpen ... :D !
Autor Andi
 - 31. Januar 2013, 15:40:41
Hauptsache ich war der erste...
Autor schlammtreiber
 - 31. Januar 2013, 14:07:48
Ob Justitia sich wohl irgendwie benutzt und beschmutzt fühlt, nachdem F_K, Andi, wolverine und justice sie zum wiederholten Male hemmungslos im gang bang durchgezogen haben?  ;D
Autor F_K
 - 31. Januar 2013, 14:02:07
Zitatob ein besonderes Missverhältnis zwischen dem angegriffenen Schutzgut und dem
ZitatErgebnis
der Notwehrhandlung besteht

Auch dies ist so nicht richtig.

Es kommt nicht auf den Erfolg (das Ergebnis) der Notwehrhandlung an - sondern auf die Handlung als solche.
Beispiel:
Ein Schuss in die Beine mag bei der Situation noch geboten gewesen sein - der Schuß geht aber "zu hoch" und tötet.
Es ist nun nicht zu prüfen, ob der Tod geboten war, sondern nur ob die Handlung geboten war (sprich: Unübliche Ergebnisse gehen zu Lasten des "Angreifers" - nicht zu Lasten des in Notwehr handelnden.)

Das "schöne" Beispiel Mitglied Motoradclub zeigt, wie weit Notwehr geht - schwächt es meine Kampfesposition, muss ich Schußwaffengewalt nicht mal mehr androhen, noch überhaupt "anzeigen", dass ich im Besitz einer Waffe bin - ich darf unverzüglich tödlich wirken.
Autor wolverine
 - 31. Januar 2013, 13:07:38
Dagegen gibt es das Mitglied eines Motorradclubs, der sich bedroht fühlen dürfte als ein SEK-Beamter seine Tür aufbrechen wollte und diesen gerechtfertigt erschossen hat.
Autor Andi
 - 31. Januar 2013, 13:04:53
Zitat von: Afwjan am 31. Januar 2013, 10:25:24
Mir wurde von einem Rechtslehrer beigebracht dass auch bei der Notwehr die Verhältnissmäßigkeit geprüft werden muss.

In welchem Kontext hattest du den Rechtsunterricht denn? Ich vermute mal, dass es sich um einen Rechtsunterricht im Rahmen einer Laufbahnausbildung der Exekutive (also z.B. Bundeswehr) gehandelt hat. Wenn ein Amtsträger als hoheitlich tätig wird hat er grundsätzlich immer und überall die Verhältnismäßigkeit  und die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne - eines Eingriffs abzuwägen.
Das Notwehrrecht ist aber ein Individualrecht, dass damit nichts zu tun hat. Bei der Notwehr geht es ausschließlich darum einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff sicher zu beenden. Und im Normalfall ist es eine Eigenheit von Notwehrsituationen, dass eine Abwägung der Mittel auf Grund der Gesamtsituation eben überhaupt nicht möglich ist, deswegen wird eine Verhältnismäßigkeitsprüfung auch - grundätzlich - nicht vorausgesetzt.

Und natürlich findet man zig prominente Fälle für Urteile wegen Überschreitung der Notwehr (mir fällt da spontan der Fall eines Profi-Boxers ein, der im Zuge der Nothilfe den Angreifer mit einem Schlag fahrlässig tötete und deswegen verurteilt wurde), aber darum geht es ja nicht.

Gruß Andi