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Autor BulleMölders
 - 31. Januar 2013, 07:46:00
Die Hilfe hätte der TE sicher vor 2,5 Jahren gebraucht, ob er sie jetzt noch braucht wage ich mal zu bezweifeln.  :'(
Autor Smile262
 - 31. Januar 2013, 03:26:04
Zum einen möchte ich hier die "innere Führung" nennen ( zum Thema früher...)
Ansonsten gebe ich zu diesem Thema den Tipp sich die: SUV, BUV, umd das SG Paragraf 28 durchzulesen zb im Gesetzestext

Wir sind nicht hier zum zerhacken sondern um zu helfen Danke
Autor der_stuffz
 - 07. Juli 2010, 15:52:51
So und nicht anders.

Hat den Sohn eines BtlKdr angeschi.... und der hat es erst nachher seinem Dad gemeldet. ::)
Autor bayern bazi
 - 05. Juli 2010, 14:45:29
Mensch   wer hat sie den zum feldwebel gemacht ???




DAS TRUPPENDIENSTGERICHT    ;D
Autor WausLG1
 - 05. Juli 2010, 12:37:20
Zitat von: der_stuffz am 05. Juli 2010, 09:19:53
Mein Spieß war auch so einer und geriet dann mal an den falschen und wurde prompt zum Fw befördert.

Also so untypisch ist es garnicht.


...befördert? ;)
Autor der_stuffz
 - 05. Juli 2010, 09:19:53
Mein Spieß war auch so einer und geriet dann mal an den falschen und wurde prompt zum Fw befördert.

Also so untypisch ist es garnicht.
Autor schlammtreiber
 - 05. Juli 2010, 08:49:47
Zitat von: ulli76 am 05. Juli 2010, 05:45:20
Weiss ja nicht in was für einer Einheit du gedient hast

Wahrscheinlich gar nicht. Troll.
Autor ulli76
 - 05. Juli 2010, 05:45:20
Selber schuld wenn ihr euch sowas habt gefallen lassen! Urlaub und eine gewisse Planungssicherheit steht auch einem Soldaten zu!

Ein bereits genehmigter Urlaub darf nur bei schwerwiegenden dienstlichen Gründen gestrichen werden (z.B. kurzfristiger Auslandseinsatz, Laufbahnlehrgang kurzfristig zugewiesen).

Ein Ersatz für Wache/UvD etc. ist sicher kein schwerwiegender Grund. Weiss ja nicht in was für einer Einheit du gedient hast, aber in meinen bisherigen Einheiten fand sich da immer ein Ersatzmann, der keinen Urlaub genehmigt hatte.
Autor scout24
 - 04. Juli 2010, 23:26:56
Hallo,
wir kamen damals schon mit gepackten Taschen die Treppen runtergelaufen zum Urlaubsantritt mit Schein in der
Tasche und unten stand der Spieß, hielt uns an und sagte:
"Schon was vor für die nächsten Tage?!"
Und wir natürlich versuchten mit ja und,und,und zu antworten.
Darauf er:
"Jetzt nicht mehr - es sind Leute bei Wache und Bereitschaft ausgefallen - in 1o Min. in meinem Büro!"
Und was denkst du wohl, was wir gemacht haben?
Da hätte keiner an eine Beschwerde gedacht gegen den Spieß, geschweige Chef.
Der Wahnsinnige hätte von Februar bis Januar Spaß in allen Lagen verordnet bekommen!
Das war noch BW!!!!
Und heute, wenn sie bei der Freundin nicht Händchen halten dürfen denkt man an die WBO.
Tja, so ändern sich die Zeiten - man tauscht Soldat sein gegen Muppet Show!
Nur viele vergessen - man ist bei der Bw und nicht bei Aldi
Autor RekrKp8
 - 12. Juni 2010, 12:19:29
ZitatOffen gesagt finde ich es - wie die anderen hier - zutiefst erschreckend, dass Sie offensichtlich die Aufgaben eines Ausbilders wahrnehmen sollen, aber hinten und vorne keine Ahnung haben. Dann stellt sich mir schon die Frage, wie Sie andere Leute führen und ausbilden wollen.

Das ist derzeit leider Gang und Gäbe. Erschreckender dabei ist, dass die Rekruten vielleicht irgendwann mal selbst Ausbilder sind und bereits von einem Unfähigen ausgebildet wurden. Was soll der dann noch können?
Autor ulli76
 - 12. Juni 2010, 10:15:46
Also nochmal ganz einfach zum mitschreiben-
- der Chef hat den Urlaub gestrichen- also muss er das auch vor dir rechtfertigen warum
- Wenn er dich nicht leiden kann, dann macht es das zwar nicht gerad einfacher, aber es muss es dir gegenüber trotzdem rechtfertigen
- Wenn du es schriftlich vom Chef hast, ist das trotzdem kein Grund, nicht mit ihm zu sprechen. Er kann dieses Schriftstück problemlos auch wieder zurückziehen (mit dem Ziel, dass der Urlaub am Ende doch genehmigt ist)#
- Wenn du mit deiner VP nicht kannst- dann finde jemand anderes (EO, Spieß, VP der Offze, VP des Verbandes, stv. der VP....)
- Anscheinend geht es dir nur drum, dich zu beschwerden- das ist aber nicht immer der richtige Weg.

Wenn du die WBO nicht kennst- solltest du dir die dringend mal reinziehen. Gerade, wenn du als Ausbilder in die AGA sollst.
Autor justice005
 - 12. Juni 2010, 08:59:08
In der Tat klingt das alles ziemlich merkwürdig. Der Urlaub kann nicht durch einen Zugführer gestrichen werden, sondern nur vom Chef. Sie sollten darauf bestehen, dass der Chef (!), und niemand sonst Ihnen die Gründe mitteilt, warum der bereits genehmigte Urlaub gestrichen ist. Da die Genehmigung von Urlaub Chefsache ist, müssten Sie sich ggf auch gegen den Chef beschweren, das heißt, der Kommandeur wäre zuständig. Beschweren kann man sich innerhalb von einem Monat, nachdem man von dem Beschwerdegrund Kenntnis erlangt hat. 

Offen gesagt finde ich es - wie die anderen hier - zutiefst erschreckend, dass Sie offensichtlich die Aufgaben eines Ausbilders wahrnehmen sollen, aber hinten und vorne keine Ahnung haben. Dann stellt sich mir schon die Frage, wie Sie andere Leute führen und ausbilden wollen.

Autor RekrKp8
 - 12. Juni 2010, 01:10:42
Alles sehr mysteriös. Mit mir würde sowas keiner machen.
Autor miguhamburg1
 - 12. Juni 2010, 00:36:57
Ihre Rechte als Soldat, insbesondere auch das zur Beschwerde (wenn Sie denn wirklich einer sind), werden Ihnen bereits in der AGA umfassend vermittelt. Und wenn Ihr Gruppenführer Ihre VP ist, dann haben Sie auch einen Unteroffizierdienstgrad, denn Mannschaften gibt es nicht mehr als Gruppenführer. Ergo hätten Sie - wenn denn Ihre Angaben alle stimmen - nicht nur die AGA, sondern auch weitere Lehrgänge besucht, in denen Sie über die Rechte aller Soldaten informiert worden wären.

Und wenn Sie trotz Allem zur WBO Informationen haben wollen, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Vorschriftenstelle Ihres Verbandes, sprechen mit Ihrem Spieß und/oder googeln Sie einfach einmal, aber verschonen uns hier!
Autor leonhard
 - 11. Juni 2010, 22:55:05
entschuldigen sie aber dies ist kein fake.
wenn mir so etwas nicht grade weiderfährt, warum sollte ich es hier rein schreiben.
es ist so passiert wie es geschrieben habe.
erst hat mein zgfhr mich angerufen ein paar tage später dann mein grpfhr weil er davon mitbekam.

und nein die WBO kenne ich nicht.
deswegen suche ich hier nach dringender hilfe.
ich hbae auch noch nie eine beschwerde eingelegt und weiß auch nicht wo ich diese einlegen kann.