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Autor Avuro
 - 19. April 2013, 10:40:33
Für Soldaten, die noch vor dem 26. Juli 2012 zum SaZ ernannt wurden, beträgt die Höhe der Übergangsgebührnisse 75 % der letzten Dienstbezüge. Sofern der Soldat an einer vom Berufsförderungsdienst geförderten Bildungsmaßnahme in Vollzeit teilnimmt, bekommt er für diesen Zeitraum 90 % der letzten Dienstbezüge ausbezahlt. Sollte während des Bezugszeitraumes ein zusätzliches Erwerbseinkommen in Höhe von mehr als 15 % der letzten Dienstbezüge vorliegen, so vermindert sich die Bezugshöhe der Übergangsgebührnisse um 15 %.
Autor miguhamburg1
 - 31. Januar 2013, 18:28:59
Was hat der BFD denn mit der Berechnung der Übergangsgebührnisse zu tun? Dafür ist die WBV zuständig, und deshalb sollte der Fragensteller dort auch sein Anliegen klären.
Autor reppesiz
 - 31. Januar 2013, 17:19:18
BFD fragen.
Autor airforce83
 - 30. Januar 2013, 21:48:17
hallo

hab ne frage

wenn ich meine dienstzeit um habe , bekomme ich ja noch 3 jahre übergangsgebührnisse.

nun ist es ja so
wenn ich zb 2500 brutto woanders habe und dann weissich ich muss die übergangsgebührenisse mit steuerklasse 6 versteuern und bekomme 60% vom letzten brutto richtig?
nun meinte jemand es gibt einen höchstbetrag den man dann brutto haben darf sonst bekommt man keine bzw nur nen teil der übergangsgebührnisse?
stimmt das w?
wenn ja wie hoch ist der betrag?