Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor schlammtreiber
 - 06. Februar 2013, 10:45:14
Kleine Kinder sind keine Wurst  ;)
Autor wolverine
 - 06. Februar 2013, 10:33:57
Ich esse Wurst ...
Autor schlammtreiber
 - 06. Februar 2013, 08:52:29
"Bei Gesetzen und Würsten ist es besser, wenn man nicht weiß wie sie gemacht werden."

Otto von Bismarck




;D
Autor miguhamburg1
 - 05. Februar 2013, 21:12:39
Ist zwar etwas übertrieben, aber ein normales Gesetzesvorhaben, schlicht und ergreifend "verwaltungshandwerksmäßig" sauber durchgeführt, dauert ohne angeforderte, gesonderte Rechtsgutachten mindestens 6 Monate, in der Regel 9 Monate.

Diese von mir bezeichneten "Schnellschüsse" dauern dann drei bis vier Monate. Ihr, Wolverines Hinweis bezüglich des Tenors der Stellungnahme, nährt meine Vermutung, dass es sich um einen Solchen handelte.
Autor bayern bazi
 - 05. Februar 2013, 19:31:05
dann ist das grundgesetz ja ein wunder ;)

im ganzgroben wurde es ja in 13 tagen !!!

auf heerenchiemsee zusammen gezimmert  :o
Autor StOPfr
 - 05. Februar 2013, 19:15:40
Zitat von: justice005 am 05. Februar 2013, 18:34:37
Das oben beschriebene Verfahren muss wohl der Grund sein, warum Neuentwicklungen Jahrzehnte dauern und veraltet sind, wenn sie fertig sind.

Es hat alles seine Vor- und Nachteile.
Sehr richtig. Ich verweise in solchen Fällen gern auf das Gesetzgebungsverfahren in einer direkten Demokratie wie der Schweiz. Da können sich schlichte Vorhaben bis zu 30 Jahre hinziehen, ohne dass innerhalb dieser Zeit jemandem ein Vorwurf der Verschleppung zu machen wäre. Wem denn auch, der Souverän verzögert selbst  ;).
Autor wolverine
 - 05. Februar 2013, 18:36:55
Also ich hatte eine Stellungnahme des BMVg in den Händen und nicht eines WBK´s, wo ausdrücklich erklärt war, dass der Weg von und zum Dienst keine dienstliche Tätigkeit seien. Als der Fall aktuell war hatte ich ausdrücklich auf den Gesetzestext hingewiesen, der meiner Meinung nach eindeutig ist.
Autor justice005
 - 05. Februar 2013, 18:34:37
ZitatIm normalen Gesetzesgang würde so etwas im Mitzeichnungsgang bis hinunter in die TSK/milOrgBer gehen und dort wären die hier berechtigten Fragen/Anmerkungen auch eingeflossen.

Und in 10 Jahren, wenn auch der letzte seinen Senf dazu gegeben hat, kommt dann vielleicht ein Gesetz. Oder aber, es hat zwischenzeitlich einen Regierungswechsel gegeben und man macht alles rückgängig.

Das oben beschriebene Verfahren muss wohl der Grund sein, warum Neuentwicklungen Jahrzehnte dauern und veraltet sind, wenn sie fertig sind.

Es hat alles seine Vor- und Nachteile.





Autor miguhamburg1
 - 05. Februar 2013, 18:27:12
Lieber F_K, die Bundeswehr trägt sicher nicht die Schuld durch Unterlassen, wie Sie darstellen und noch viel weniger der political correctness, die Sie unterstellen.

So etwas passiert, wenn die von mir beschriebenen "Schnellverfahren zur Gesetzgebung" von der Politik initiiert und durchgedrückt werden. Dann erfolgt auch nicht der sonst vorgesehene Ressortabstimmungsprozess einschließlich ministeriellem Mitzeichnungsgang in den betroffenen Ressorts, hier federführendes Innenministerium, Justizministerium und BMVg. Sondern - und das unterstelle ich hier, es erfolgt eine Schnellmitzeixhnung in den Ressorts, weil die Politik bereits die Terminierung für Bundestag und Bundesrat gleich mitliefert, weil es aufgrund der öffentlichen Erwartung/Bedeutung erledigt werden muss. Und dann liest ein Jurist in der Grundsatzabteilung den Gesetzentwurf und hat festzustellen, ob die Bw damit unmittelbar und eklatant einschränkend betroffen ist, schreibt sein Votum (hier wohl "Mitzeichnung empfohlen") und das geht dann über Unterabteilungsleiter und Abteilungsleiter an den beamt. Staatssekretär, der sich den Voten der Zwischenebenen anschließt und dann kann die nächstfolgenden Kabinettsrunde das Gesetz beschließen und es in den BT einbringen.

Im normalen Gesetzesgang würde so etwas im Mitzeichnungsgang bis hinunter in die TSK/milOrgBer gehen und dort wären die hier berechtigten Fragen/Anmerkungen auch eingeflossen.
Autor Andi
 - 05. Februar 2013, 18:06:09
Zitat von: F_K am 05. Februar 2013, 16:11:17
Vielmehr hat man den jungen Soldaten (die mit vollautomatischen Waffen in Deutschland Wache leisten bzw. im Ausland im Einsatz sind) mal pauschal die Reife abgesprochen, mit einem Messer umzugehen und daher die Anweisungen / den Befehl rausgegeben, dass das Messer im Spind zu bleiben hat.

Nö, die entsprechende Weisung im WBK I (!) hat nur ein viertel Jahr überlebt.
Ausgangspunkt war ja offenbar Langeweile bei der Staatsanwaltschaft Kiel und Unerfahrenheit beim RB WBK I. Eine Befehlslage, dass das neue Taschenmesser auf dem Weg zum und vom Dienst nicht mitgeführt werden darf gab es bundeswehrweit nie und die einzige Weisung die es gab wurde ganz schnell wieder kassiert.

Gruß Andi
Autor AriFuSchr
 - 05. Februar 2013, 17:07:02
Zitatweiterhin geführt werden darf, genauso wie der Bogen.

der Bogen ist auch keine Waffe, sondern ein Sportgerät  :P
Autor F_K
 - 05. Februar 2013, 16:11:17
ZitatKomisch und ich dachte, dass das Messer - so wie bei jedem Jäger auch - selbstverständlich - da es berufsspezifisch als Werkzeug erforderlich ist (sonst hätte der Dienstherr es nicht ausgegeben) bei Soldaten in Uniform auch auf dem Weg zum und vom Dienst natürlich getragen werden darf.

Ja Andi, so könnte man denken ....

.. aber dafür gibt es zuviele Bedenkenträger im Ministerium.

WENN die Bundeswehr gesagt HÄTTE - das Messer gehört zur Uniform / zum Beruf wäre das Thema durchgewesen. Hat die Bundeswehr aber nicht ...

Vielmehr hat man den jungen Soldaten (die mit vollautomatischen Waffen in Deutschland Wache leisten bzw. im Ausland im Einsatz sind) mal pauschal die Reife abgesprochen, mit einem Messer umzugehen und daher die Anweisungen / den Befehl rausgegeben, dass das Messer im Spind zu bleiben hat.

Wie sagt Peter Lustig immer so schön "Ist komisch, ist aber so ...".
Autor Andi
 - 05. Februar 2013, 16:00:02
Komisch und ich dachte, dass das Messer - so wie bei jedem Jäger auch - selbstverständlich - da es berufsspezifisch als Werkzeug erforderlich ist (sonst hätte der Dienstherr es nicht ausgegeben) bei Soldaten in Uniform auch auf dem Weg zum und vom Dienst natürlich getragen werden darf.

Die Änderung des Waffengesetzes wurde damals geschaffen um ganz bestimmten Tätergruppen habhaft zu werden - keine davon war die der "Soldaten". ;)
Aber ich denke wohl zu konfus.

Gruß Andi
Autor miguhamburg1
 - 05. Februar 2013, 15:30:33
F_K und Wolverine, ich bin in Ihrer Kritik doch bei Ihnen. Solche Gesetzesformuöierungen sind meiner Ansicht nach Folge einer emotionalisierten Öffentlichkeit, die "schärfere Gesetze" fordert und Politikern, die sich vor diesen Karren spannen lassen und die Verwaltung so unter zeitlichen Druck setzen, dass keine ausreichende Zeit für Formulierung und Abstimmung handwerklich sauberer und sinnvoller Gesetzestexte bleibt. Und das ist dann typisch deutsch.
Autor schlammtreiber
 - 05. Februar 2013, 13:51:02
Zitat von: wolverine am 05. Februar 2013, 13:40:15
Hier findet man auch die eine oder andere Bezugsquelle.

Vielleicht sollte ich da ja mal hinfahren  ;D