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Autor Firli
 - 07. Februar 2013, 12:14:06
Dann brauchen wir aber mehr Richter und Staatsanwälte etc etc etc.. Da wird ein Jurastudium doch eine Überlegung wert :P
Autor justice005
 - 07. Februar 2013, 12:04:37
ZitatWenn man das ernst nehmen sollte, wäre ja jeder ungeeignete Bewerber ein "versuchter Einstellungsbetrüger", der schon wusste, dass er zu doof ist?!

Genau! So sollte es sein!! Jeder Eigenbrödler, der angibt, er sei "teamfähig", jeder geldgeile Zivilversager, der angibt, es ginge ihm nur darum, die Werte des Grundgesetz zu verteidigen, jede Schnarchnase, die angibt, er sei "zuverlässig und vertrauenswürdig" und jeder beratungsresistente Besserwisser, der angegeben hat, er sei "aufgeschlossen und lernfähig", soll sich gleich mal beim Staatsanwalt melden!

;D ;D ;D
Autor wolverine
 - 07. Februar 2013, 12:03:02
Vielleicht sind sie auch zu doof dafür ... ;)
Autor Firli
 - 07. Februar 2013, 11:58:45
Wissen die Doofen denn dass sie doof sind?  ???
Autor wolverine
 - 07. Februar 2013, 11:55:25
Wenn man das ernst nehmen sollte, wäre ja jeder ungeeignete Bewerber ein "versuchter Einstellungsbetrüger", der schon wusste, dass er zu doof ist?!
Autor justice005
 - 07. Februar 2013, 11:08:06
ZitatWenn ich jemanden einlade, der einen korrekten BMI hat, er kommt und ist ne dicke Sau (entschuldige die Wortwahl) dann komme ich mir ganz klar verarscht vor.

Es ist aber nicht grundsätzlich strafbar, jemanden zu verarschen. Ebenso ist nicht jede Unhöflichkeit oder schlechtes Benehmen oder mangelnder Anstand strafbar.

Man kann nicht immer mit der Keule des Strafrechts kommen, nur weil einem etwas nicht gefällt. Ein Straftatbestand hat bestimmte und ganz konkrete Voraussetzungen.

Gerade bei einer Bewerbung ist es doch völlig normal, dass ich versuche, mich im besten Licht darzustellen. Dagegen ist auch nichts zu sagen.

Wann tatsächlich ein Einstellungsbetrug vorliegt und wann nicht, bewertet daher auch bei Bundeswehr aus guten Gründen üblicherweise ein Jurist.

ZitatOhne Einstellung ( die in dem Fall nicht erfolgen würde) = kein Einstellungsbetrug

Nun ja, theoretisch gibt es auch den "versuchten Einstellungsbetrug", da der Betrug auch im Versuch bereits mit Strafe bedroht ist. Aber darauf kommt es hier nicht an. Kein Mensch würde hier einen versuchten oder vollendeten Einstellungsbetrug annehmen, wenn man zwischen Formular-Ausfüllen und Einstellung noch etwas an seinem Gewicht arbeitet.




Autor Cherryblossom
 - 07. Februar 2013, 11:04:14
Man kann aus dem Einstellungsverfahren "entfernt" werden, wenn währenddessen etwas zu Tage kommt, was man verschwiegen hatte.

Im Falle des zu hohen BMIs kommt es dann im Verlauf der Eignungsfeststellung zu einer Einschränkung oder Rückstellung; idR beim ärztlichen Dienst.
Es gibt also durchaus Bewerber, die den Test erfolgreich komplett durchlaufen, inklusive Einplanung, diese allerdings unter Vorbehalt/ mit der Auflage bis AGA-Beginn/ zur Wiedervorstellung (Zeitraum wird festgelegt) "abzuspecken".
Das Musterungsergebnis lautet in dem Falle T4; vorübergehend nicht wehrdienstfähig (bis Auflage X erfüllt).
Gleiches zb bei noch nicht abgeschlossenen kieferorthopädischen Behandlungen (zum Testzeitpunkt).
Autor schlammtreiber
 - 07. Februar 2013, 11:03:49
Und wenn ich das falsche Geschlecht ankreuze gehe ich wegen Einstellungsbetrug in den Frauenknast.

(wollte auch mal was blubbern)
Autor Bundeswehr-Martin
 - 07. Februar 2013, 10:58:18
Ok gut dann so. Ich war der Annahme, dass man auch im Einstellungsverfahren wegen Einstellungsbetrug belangt werden kann.




MfG
BW-Martin
Autor Firli
 - 07. Februar 2013, 10:55:54
Doch was.. Was Vorstrafen,verschwiegene Vorerkrankungen etc. angeht und diese NACH Einstellung an's Tageslicht kommen.

Sie selbst haben doch, ihren Angaben nach, bewiesen wie schnell man von einem 30ger BMI auf einen BMI kommen kann der die Einstellung ermöglicht. Da von Bewerbung bis Einstellungstest schon mal ein paar Wochen vergehen kann man jedem die Chance geben im KC vorstellig zu werden. Wenn er es bis dahin nicht gepackt hat ist der Bewerber spätestens beim Wiegen raus.
Und nochmal: Ohne Einstellung ( die in dem Fall nicht erfolgen würde) = kein Einstellungsbetrug

Autor Bundeswehr-Martin
 - 07. Februar 2013, 10:50:05
Wenn ich jemanden einlade, der einen korrekten BMI hat, er kommt und ist ne dicke Sau (entschuldige die Wortwahl) dann komme ich mir ganz klar verarscht vor. Ich weiß ja nicht was ihr für komische Vorgesetzte habt, wenn die sowas mit sich machen lassen.

Denn bei Adipositas gab es bei der Wehrpflicht damals die Antwort die "Befreieung der Vorstellungspflicht" lautete. (Ich rede nicht von relativem Übergewicht).

Heute wollen die Leute freiwillig in die BW. Da macht sich die BW doch wohl kaum die Arbeit und schickt einen in dass Einstellungsverfahren wenn doch nach den zwei Angaben (Größe, Gewicht) ganz klar feststeht dass er zu dick ist. Dann wird ihm höchstwahrscheinlich der Grund oder die Auflage genannt sich mit geänderten Werten dann nochmal zu werten.


Und so wie ich dass in den strengen Urteilen der Moderatoren, Admins und Usern aus der BW richtig beurteilen kann gehört ausnahmslos JEDE Angabe, die ABSICHTLICH falsch in den Bewerbungsbogen niedergeschrieben wird ein nicht zu diskutierender Einstellungsbetrug. Dass man sich um den ein oder anderen Kilo differenz keine Sorgen machen braucht ist klar, die BW erwartet auch wohlkaum dass jeder eine geeichte Waage besitzt. Obwohl dass mit dem Gang in die Apotheke um die Ecke auch schon wieder erledigt sein sollte.

Oder möchte jetzt jemand die Behauptung aufstellen, ABSICHTLICH falsche Angaben gehören nicht zum Einstellungsbetrug?




MfG
BW-Martin
Autor wolverine
 - 07. Februar 2013, 10:47:13
Zitat von: Bundeswehr-Martin am 07. Februar 2013, 10:12:21
...Dass gehört in meinen Augen zu Betrug, in dem Fall Einstellungsbetrug.

Blablabla... Hauptsache was geblubbert?
So passt es  ;D
Autor justice005
 - 07. Februar 2013, 10:42:19
BulleMölders hat Recht. Man sollte nicht immer mit so Wortbombasmen und riesigen Keulen wie Betrug und Strafrecht kommen. Ich sehe da auch weit und breit keinen Einstellungsbetrug. Und selbst wenn: Wie zur Hölle sollte denn gerichtsfest nachgewiesen werden, dass in dem Moment, wo das Formular ausgefüllt wurde, das Gewicht nicht gestimmt hat...? Aber darauf kommt es ja, wie gesagt, ohnehin nicht an.

Autor Firli
 - 07. Februar 2013, 10:28:51
Glaube kaum das etwas, was so einem Hin und Her unterliegt wie das Gewicht, bei falscher Angabe als Einstellungsbetrug gewertet wird. Vor allem da man ja eh im KC gewogen wird und wenn man zu schwer ist nicht eingestellt wird. Keine Einstellung = kein Einstellungsbetrug

Und nur allein darauf bezog sich der Beitrag von Bulle. Einstellungsbetrug bezüglich Gewicht..  ::)

Autor BulleMölders
 - 07. Februar 2013, 10:20:13
Das schlimme ist nur leider, das unbedarfte Leser den Schwachsinn glauben den du hier so von dir gibst.