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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 07. Februar 2013, 07:10:48
Es ist eher die unterschiedliche Praxis, die (ehem.) OPZ gibt Wiedereinsteller (WE) i.d.R. keine widerrufliche Verpflichtungserklärung mit dem Hinweis, das diese ja wissen müssen, was auf sie zukommt.
Wie du schon richtig geschrieben hast
ZitatDa vor "Bewerberinnen und Bewerber" nicht das Wort "ungediente" steht, können auch Wiedereinsteller diese Möglichkeit nutzen.
Deswegen finden wir auch bei WE beide Formen, der VpflErkl.
Autor LwPersFw
 - 06. Februar 2013, 23:35:57
Die ZDv 14/5 B 127b führt u.a. aus:

"Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit
bei Abgabe einer widerruflichen Verpflichtungserklärung

1. Umfang des Widerrufsrechts und Wirkung der Erklärung

(1)
Bewerberinnen und Bewerber für eine Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin
auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit können ihre Verpflichtungserklärung unter dem Vorbehalt
eines Widerrufs bis zum Ablauf des sechsten Monats ihrer Dienstzeit abgeben. Die Berufung in
das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit erfolgt nach dem
Dienstantritt.

Satz 1 gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits auf der Grundlage des Wehrpflichtgesetzes
oder des Vierten Abschnitts des Soldatengesetzes in einem Wehrdienstverhältnis
befinden. Der mögliche Widerrufszeitraum (Ablauf des sechsten Monats der Dienstzeit)
verlängert sich dadurch nicht. Ist die Bewerbung erfolgreich, sind diese Soldatinnen oder
Soldaten schnellstmöglich in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten
auf Zeit berufen.

Die Dienstzeit ist stets zunächst auf sechs Monate festzusetzen."

Da vor "Bewerberinnen und Bewerber" nicht das Wort "ungediente" steht, können auch Wiedereinsteller diese
Möglichkeit nutzen.

Und der "Wiedereinstellungserlass - WEE" führt aus:

"4.2 Verpflichtungserklärungen

(1) Verpflichtungserklärungen sind erst zu fordern, wenn nach
dem Ergebnis des Annahmeverfahrens alle Einstellungsvoraussetzungen
erfüllt sind.

(2) Inhalt, Umfang und Art der abzugebenden Verpflichtungserklärungen
sind im Berufungserlass (ZDv 14/5 B 127) geregelt."

Die Nummer B 127 umfasst B 127 , B 127a und B 127b.

Und aus dem Erlass BMVg PSZ I 1 Az 16-02-02/2 vom 07.04.2011

"Männer mit widerruflicher Verpflichtungserklärung wurden hingegen zunächst nach dem
Wehrpflichtgesetz zum Grundwehrdienst einberufen und erst bei Bewährung und nach Ablauf
der Widerrufsfrist in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen.

Während die bisherige Praxis für den - bereits vollzogenen - Einberufungstermin 1. Januar
2011 noch sachgerecht war, ist ab sofort für Neueinstellungen kein sachlicher Grund
mehr für eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen ersichtlich, da nunmehr für alle
einheitlich das Freiwilligkeitsprinzip gilt.

Aus diesem Grund sind nunmehr auch Männer bei Abgabe einer widerruflichen
Verpflichtungserklärung direkt als Soldat auf Zeit in die Bundeswehr einzustellen.

Eine Änderung des Soldatengesetzes ist insoweit nicht notwendig. Die notwendige Änderung des
Berufungserlasses (ZDv 14/5 B 127b), der die Einstellung von Bewerbern und Bewerberinnen
bei Abgabe einer widerruflichen Verpflichtungserklärung regelt und der entsprechenden
Verpflichtungserklärung werden zeitnah umgesetzt."

D.h., da männliche Bewerber nicht mehr zum Grundwehrdienst einberufen werden,
sondern sofort zum SaZ ernannt werden, können seit dieser Änderung auch Wiedereinsteller
eine widerrufliche Verpflichtungserklärung abgeben.

Ausnahme :

Sie werden zu einer Eignungsübung einberufen ! Hier gilt ja eine "Kündigungsmöglichkeit" - im Regelfall - von 4 Monaten.

Aber da ich ja auch nicht alles kenne ... wenn jemand einen Erlass kennt, der trotz dem o.g.
die Nutzung der widerruflichen VE für WE ausschließt... bitte hier den Erlass nennen.
Autor apollo98
 - 06. Februar 2013, 22:25:13
Mir ist eine widerrufliche Verpflichtungserklärung für Wiedereinsteller nicht bekannt...?
Autor LwPersFw
 - 06. Februar 2013, 19:43:54
Hallo Tanja,

"Ferndiagnosen" sind immer nicht so einfach... aber ich versuche es einmal...

Ausgangspunkt :

Er wurde
- zum 01.10.2012
- als "Wiedereinsteller"
- für die Laufbahn Soldat auf Zeit - Mannschaften
- mit seinem ehemaligen Dienstgrad
- für eine gesamt-Verpflichtungszeit von 4 Jahren
eingestellt.

Er hat in diesem Zusammenhang ein sogenannte "Widerrufliche Verpflichtungserklärung" abgegeben.

Diese ermöglicht ungedienten Bewerbern und Wiedereinstellern - innerhalb einer Probezeit von 6 Monaten -,
die Bundeswehr wieder auf eigenen Antrag hin - ohne Angabe von Gründen - zu verlassen.

Da Er aber auf sein Widerrufsrecht im November verzichtet hat, hat Er diese Möglichkeit nicht mehr !

Text aus der Verpflcihtungserklärung :

"Mir ist bekannt, dass ich zunächst für eine Dienstzeit von sechs Monaten in das Dienstverhältnis einer Soldatin
auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit berufen werde. Bis zum Ablauf des sechsten Dienstmonats kann ich die
Verpflichtungserklärung jederzeit ohne Angaben von Gründen und mit der Folge widerrufen, dass das
Dienstverhältnis als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit vorzeitig beendet wird. Nach Ablauf von sechs Monaten
Dienstzeit kann ich die Verpflichtungserklärung nicht mehr widerrufen. Meine Dienstzeit wird in diesem Fall bei
Bewährung auf die nächste Zwischendienstzeit* / die volle Verpflichtungszeit1) festgesetzt.**"

Bezüglich der Prämie:

Da die Gültigkeit der Bestimmungen zur Gewährung der Prämie vom 31.12.2013 auf den 31.12.2012 verkürzt wurde,
hatte das BMVg mit einem Erlass vom 05.12.2012 angewiesen, dass für alle betroffenen Soldaten - Diensteintritt
01.07.12 bis 31.12.12 - die entsprechenden Bescheide bis zum 31.12.12 zu erstellen sind !

Die Aushändigung konnte auch im Januar erfolgen.

Die Auszahlung der Prämie erfolgt - vom Grundsatz her - mit Ablauf der Probezeit von 6 Monaten.

(Den "Spezialfall", dass er im November schon Verzicht auf sein Widerrufsrecht erklärt hat - lasse ich mal unbeachtet...)

Frage Ihn einmal, ob er entsprechende Bescheide im Dezember oder Januar erhalten hat !

1. "Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses"

        - Welches Erstellungsdatum - oben rechts - steht auf dem Bescheid ??

2. "Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit und Soldatinnen auf Zeit nach § 85a des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG)"

        - Welches Erstellungsdatum - oben rechts - steht auf dem Bescheid ??


Und nicht vergessen... die Prämie wird versteuert !






Autor tanjaS.
 - 06. Februar 2013, 18:11:24
Danke an alle Antworter! Mir wurde geholfen  :)
Autor Andi
 - 06. Februar 2013, 16:04:12
Zitat von: tanjaS. am 06. Februar 2013, 12:19:50
Folgendes: mein Grosser hat sich bei der BW beworben ( GWD schon vor längerer Zeit abgeleistet) als Soldat auf Zeit für 4 jahre ( mit Option auf eine Berufsausbildung glaube ich...) Nun ist er seit 4 Monaten dort und hatte mir erzählt, dass er eine Art "Probezeitverzicht" unterschrieben hätte und dafür eine "Sonderzahlung" von ich glaube 6000.- dafür erhalten würde. Die hätte er aber immer noch nicht bekommen,obwohl er diesen Verzicht schon im November unterschrieben hätte...

Da dein "Großer" bereits Soldat war hat er die Widerrufsfrist gar nicht, auf die er hier verzichtet haben will. Ein Widerrufsrecht haben nur Ungediente.
Zum Rest wurde ja schon ausreichend geschrieben.

Gruß Andi
Autor schlammtreiber
 - 06. Februar 2013, 15:38:42
Katasteramt?  ;D
Autor tanjaS.
 - 06. Februar 2013, 15:35:11
Zitat von: bayern bazi am 06. Februar 2013, 14:06:16
Zitat von: tanjaS. am 06. Februar 2013, 13:46:21
inkl. der erforderlichen Disziplin und -nennen wir es mal Ordnung- perfekt zum Naturell meines Sohnes,da er selbst sehr strukturiert ist...

auf deitsch gsogt - da bua bracht a bisserl a erziehung :D

Nee, exakt das Gegenteil  8) Er braucht einen Job,wo seine seine Regelmäßigkeit und Ordnungsliebe angebracht ist....
Autor bayern bazi
 - 06. Februar 2013, 14:06:16
Zitat von: tanjaS. am 06. Februar 2013, 13:46:21
inkl. der erforderlichen Disziplin und -nennen wir es mal Ordnung- perfekt zum Naturell meines Sohnes,da er selbst sehr strukturiert ist...

auf deitsch gsogt - da bua bracht a bisserl a erziehung :D
Autor tanjaS.
 - 06. Februar 2013, 13:46:21
Zitat von: schlammtreiber am 06. Februar 2013, 13:07:45
Zitat von: Fitsch am 06. Februar 2013, 12:54:55
Wieso hast Du Angst daß er "Aussteigen" will?

Ruhig Blut. Mütter machen sich eben alle möglichen Sorgen um ihren Nachwuchs, das ist natürlich und nicht weiter schlimm.


DU verstehst mich  ;D Danke! Na klar bin ich froh, wenn er einen "gesicherten" Beruf hat! Und die Bundeswehr ist einer der wenigen Arbeitgeber, die eben auf ein paar Jahre "Sicherheit" bieten. Als Auffanglager sehe ich es eher nicht für meinen Sohn, er hat auch auf dem freien Markt sehr gute Chancen ,jedoch passt die Struktur der Bundeswehr inkl. der erforderlichen Disziplin und -nennen wir es mal Ordnung- perfekt zum Naturell meines Sohnes,da er selbst sehr strukturiert ist...
Autor schlammtreiber
 - 06. Februar 2013, 13:07:45
Zitat von: Fitsch am 06. Februar 2013, 12:54:55
Wieso hast Du Angst daß er "Aussteigen" will?

Ruhig Blut. Mütter machen sich eben alle möglichen Sorgen um ihren Nachwuchs, das ist natürlich und nicht weiter schlimm.
Autor wolverine
 - 06. Februar 2013, 12:59:48
Wenn die Bw ihn nicht auf die volle Dienstzeit festsetzt bekommt er auch keine Prämie.
Autor tanjaS.
 - 06. Februar 2013, 12:57:41
@wolverine : Tausend Dank!!
Logischerweise würde die Bundeswehr die Zahlung nicht leisten,wenn sie ihn NICHT nach der Probezeit behalten,oder?

OMG! Ist voll schwierig für mich,hier zu schreiben,jedesmal beim Antworten muss ich neben den Zahlen auch noch ne Frage über die Bundeswehr beantworten!!! :o
Autor wolverine
 - 06. Februar 2013, 12:56:30
Klar sein sollte auch, dass im Fall der vorzeitigen Beendigung Rückforderungsansprüche des Bundes entstehen.
Autor Fitsch
 - 06. Februar 2013, 12:54:55
Zitat von: tanjaS. am 06. Februar 2013, 12:19:50...  Ich habe echt ANgst, ... dass Er nach der probezeit aussteigen will....

Wieso hast Du Angst daß er "Aussteigen" will?

- daß er wieder "Auf der Straße" sitzt?
- daß er kein Geld bekommt?
- daß er kein vernünftiges Leben führen wird?
- daß er nichts gebacken bekomm?
- ...

Die Bundeswehr braucht Soldaten und ist kein Auffangbecken für gestrandete Existenzen (auch wenn die Realität leider anders aussieht). Für ihre weltweiten Einsätze benötigt sie ferner Soldaten die einen gefestigten Charakter und die Befähigung beitzen auch in Stresssituationen und bei Belastung zu funktionieren.

Und auch das möchte ich nur mal ohne Wertung anmerken: Der AVZ (Auslandsverwendungszuschlag) wird für ein erhöhtes Gefährdungspotenzial bezahlt. Auch darüber sollte man sich im Vorfeld klar sein und hinterher nicht rumjammern wie man aus der Nummer raus kommt.

Horrido
Fitsch

(der selber mal Kindergärtner bei y-tours war)