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Zusammenfassung

Autor justice005
 - 08. Februar 2013, 10:58:20
Der tolle Disziplinarvorgesetzte verletzt seine Dienstpflichten und begeht selbst ein Dienstvergehen mit seinem Verhalten. Er verletzt seine Fürsorgepflicht nach § 10 III Soldatengesetz sowie seine Kameradschaftspflicht gem. § 12 Soldatengesetz, außerdem verliert er dadurch seine Achtung bei Untergebenen (§ 17 II 1 Soldatengesetz). Als Disziplinarvorgesetzter disqualifiziert er sich.

Sie sollten nicht die Dienstzeit verkürzen, sondern dem Chef deutlich machen, was Sache ist. Bzgl. dieser Sprüche wäre vielleichte eine Beschwerde angebracht. Sollten Sie Bedenken haben, dass der Kommandeur die Sache nicht ernst nimmt, wäre auch eine Eingabe an den Wehrbeauftragten zu überlegen.

Bevor Sie sich zu solch einem Schritt entschließen, sollten Sie dem Chef zunächst mal mitteilen, wie Sie sein Verhalten bewerten (siehe oben) und dass Sie eine Beschwerde und/oder eine Eingabe in Betracht ziehen. Vielleicht reicht das ja schon.

Autor Firli
 - 07. Februar 2013, 18:32:53
Habe ich gelesen. Allerdings klingt Ihr Beitrag für mich nach "Soldaten haben keine Kinder!Soldaten haben kein Familienleben!Hätten Sie vorher wissen müssen".Und das ist nun einmal Schwachsinn. Und DAS sagt der Bericht des Wehrbeauftragten bestimmt nicht.
Autor Nachtmensch
 - 07. Februar 2013, 18:29:19
Zitat von: Firli am 07. Februar 2013, 14:10:48
Zitat von: Nachtmensch am 07. Februar 2013, 13:59:36
Das Familienfreundlichkeit und Bundeswehr nicht zusammenpasst ist ja ein offenes Geheimnis.

So einen Schwachsinn habe ich auch lange nicht mehr gelesen.

Auch wenn es total OT ist, aber lese dir doch einfach mal die letzten zwei oder drei Berichte vom Wehrbeauftragten durch. Da findeste noch viel mehr so einen "Schwachsinn".
Autor LwPersFw
 - 07. Februar 2013, 18:15:07
Sollten alle Gespräche und Vermittlungsversuche scheitern...

...stellen Sie einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung gem. § 40 Abs. 7 Soldatengesetz i.V.m. § 10 SKPersStruktAnpG.

Sollte diesem stattgegeben werden ... haben Sie zum nächst möglichen Termin DZE - behalten aber die BfD-Ansprüche
Ihrer ursprünglich geplanten Dienstzeit - hier SaZ 12.

Wichtig dabei :
Bei der Prüfung steht das dienstliche Interesse an der Verkürzung im Vordergrund !
Es werden natürlich aber auch die persönlichen Gründe des Soldaten mit einbezogen.

Was ich damit sagen will...dem Antrag KANN stattgegeben werden...muss aber nicht !

Den Antrag und Erläuterungen finden Sie im IntranetBw
>>> Homepage bundeswehr.org
>>> dort rechts "Personal"
>>> dort rechts unten "Das Intranetportal für den Bereich Personal"
>>> dort nach unten scrollen
>>> dort "Ausführungsbestimmungen zur Anwendung..."

Er ist zu finden in der

>> Anlage A zu BMVg UAL P II Az 16-37-00 vom 30. Juli 2012
>> zu den "Bestimmungen zur Anwendung der gesetzlichen Maßnahmen zur Personalanpassung für Soldatinnen und Soldaten"
>> dort der Anhang 5 zu Anlage A
Autor Andi
 - 07. Februar 2013, 16:40:35
Zitat von: Maggy am 07. Februar 2013, 13:51:36
Mein Disziplinarvorgesetzter hatte "keine Zeit" (eigene Aussage!)

Die hat er sich in so einem Fall aber zu nehmen, denn wie schon richtig erwähnt hat ausschließlich der Disziplinarvorgesetzte über kzh zu entscheiden, da hat der Spieß - außer dass er es registriert - gar keine Aktien drin. Von daher scheint da in deiner Einheit/deinem Verband einiges im Argen zu liegen.
Die VP halte ich zwar durchaus sinnvoll zum Vermitteln, nur bezweifle ich, dass bei diesen Zuständen "vermitteln" etwas bringt. Ich würde bei Vorliegen einer subjektiven Beschwer (und das ist hier wohl der Fall) eine Beschwerde oder Eingabe schreiben. Ansonsten dürfte die Gleichstellungsbeauftragte sich sehr für mobbingähnliche Zustände auf Grund von Geschlecht oder Mutterschaft interessieren.

Gruß Andi
Autor miguhamburg1
 - 07. Februar 2013, 16:40:24
Also, bevor Sie aufgeben oder an etwas Anderes denken, sollten Sie wirklich erst einmal die hier beschriebenen Möglichkeiten nutzen. Auch sollten Sie sich mit Ihrer Vertrauensperson und der Gleichstellungsbeauftragten zusammentun und die Situation sowie Ihre Handlungsoptionen besprechen, bevor Sie ggf. mit hrem Chef über den Fall sprechen, um zu ener Lösung zu kommen. Auch wenn ein S 1 Offz DV ist, kann sein Spieß nicht zun und lassen, was er will. Wenn das alles nicht weiterhilft, haben Sie immer noch die Möglichkeit zur Wehrbeschwerde aufgrund unkameradschaftlicher/vorschriftenwidriger behandlung durch Ihren Spieß/DV.

Alles dies würde ich tun, bevor ich einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung stelle. Denn geht der durch, sinken auch die Ansprüche an den BFD entsprechend der Kürzung.
Autor schlammtreiber
 - 07. Februar 2013, 14:41:33
Zitat von: KlausP am 07. Februar 2013, 14:24:36
Außerdem: Auch was schon seit Ewigkeiten so war, muss nicht zwangsläufig auch richtig sein.

Seine Heiligkeit der Papst hat angerufen und würde gerne ein Wörtchen mit Dir reden  ;D
Autor KlausP
 - 07. Februar 2013, 14:24:36
ZitatBei uns ist das so S1= DV-ist unglücklich aber schon seit Ewigkeiten so

Das mag ja sein, ich verstehe es trotzdem nicht. Aber dazu war ich wohl zu lange Spieß in einem PzGrenBtl ...

Außerdem: Auch was schon seit Ewigkeiten so war, muss nicht zwangsläufig auch richtig sein.
Autor schlammtreiber
 - 07. Februar 2013, 14:21:38
Zitat von: Maggy am 07. Februar 2013, 14:15:42
oder geh ichl ieber zum Sozialdienst?

Dieser Gang wäre auf jeden Fall nicht verkehrt.

Eventuell könnte man auch noch die zuständige Vertrauensperson heranziehen, um das problematische Verhältnis zu Spieß und Chef etwas zu entspannen.
Autor Maggy
 - 07. Februar 2013, 14:15:42
Dieses Anzweifeln des Status ist ja ohnehin eines von vielem. Ich weiss das hört sich alles nach jammern und jaulen an aber ich bin es echt leid immer wieder solche Sachen zu hören die mehr sind als bloße Anmerkungen aber für Mobbing noch nicht ausreichend. Wenn ich versuche das generelle Problem (Spieß - meine Person) zu klären dann "war das ja immer alles nicht so gemeint"...und "hab ich wohl falsch verstanden, das passiert bei Frauen ja gerne mal.....) Wie dem auch sei-

Wie sieht es dann mit BFD aus? Übergangsgebürnisse etc gehört das zum Bereich BFD Beratung oder geh ichl ieber zum Sozialdienst?


War vielleicht auch etwas blöd ausgedrückt, ich steck mich oft bei meinem Sohn selbst an, bin also krank, nicht auf ihn KzH

Bei uns ist das so S1= DV-ist unglücklich aber schon seit Ewigkeiten so
Autor KlausP
 - 07. Februar 2013, 14:14:07
Zitat...  wollte daher fragen wer mich ausser  S1 (denn der ist gleichzeitig mein Disziplinarvorgesetzter  >:() beraten kann?

leicht OT, ich weiss: In welcher Truppe ist denn der S1 auch Disziplinarvorgesetzter
Autor ulli76
 - 07. Februar 2013, 14:11:25
Bei der Bundeswehr ist es übrigens nicht vorgeshen,dass man sich als soldatischer Elternteil kzH schreiben lassen kann wenn das Kind krank ist und Betreuung benötigt.
Dafür gibt es eine Sonderurlaubsregelung.
Autor Firli
 - 07. Februar 2013, 14:10:48
Zitat von: Nachtmensch am 07. Februar 2013, 13:59:36
Das Familienfreundlichkeit und Bundeswehr nicht zusammenpasst ist ja ein offenes Geheimnis.

So einen Schwachsinn habe ich auch lange nicht mehr gelesen.
Autor F_K
 - 07. Februar 2013, 14:04:41
Zitatwenn ich mich KzH melden will

.. nur für mein Verständnis: Der Arzt schreibt doch krank und rät einen Status an - der DV entscheidet dann.

Wo ist da das Problem?
Autor Nachtmensch
 - 07. Februar 2013, 13:59:36
Was gibts da zu beraten?
Das Familienfreundlichkeit und Bundeswehr nicht zusammenpasst ist ja ein offenes Geheimnis.
Antrag stellen und abwarten was passiert.