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Autor justice005
 - 11. Februar 2013, 17:41:23
Nur zur Ergänzung: Rein rechtlich dürfte nichts mehr zu machen sein. Theoretisch bestimmt, aber rein praktisch sehe ich da wenig Chancen. Daher sollte die Sache als Erfahrung verbucht werden.

Allen anderen sollte dieser Thread als Mahnung und Warnung dienen!

Autor justice005
 - 11. Februar 2013, 17:39:03
ZitatNun MUSSTE ich natürlich einen Satz auf das Formular schreiben, der mich selbst als "Täter" darstellt... der GrpFhr. bestand dadrauf und natürlich habe ich dann auch was dagegen gesagt, aber Interessierte ihn nicht.

Was heißt denn "müssen"? Welche Konsequenz wurde denn angedroht? Nötigung ist eine Straftat, die man zu Anzeige bringen kann.
Wenn ich sowas lese, könnte ich ausrasten. Wie kann man erstens so doof sein (Entschuldigung), und sich zu so einer Unterschrift zwingen lassen?? Das würde ich allenfalls machen, wenn mir der GrpFhr eine geladene Waffe an den Kopf halten würde. Und hinterher würde ich dann die Erklärung anfechten und den GrpFhr wegen Nötigung anzeigen.

Andererseits verstehe ich auch nicht, was im Kopf des GrpFhr vor sich geht. Der Kerl gehört wegen Missbrauchs der Befehlsbefugnis sowie Nötigung fristlos entlassen oder vor Gericht gestellt.

Dass man solche Verhaltensweisen nicht ausgerottet kriegt....

ZitatNaja nun soll ich 276,63€ bezahlen.

Das ist jetzt das Lehrgeld. Beim nächsten Mal überlegt sich der Fragesteller, ob er wieder voreilig irgendwas unterschreibt.

Autor BulleMölders
 - 11. Februar 2013, 15:38:01
Meines Wissens nach nehmen die Kollegen vom Zoll gar keine Vorgänge zur Vollstreckung an, wenn der Vorgang noch nicht Rechtskräftig ist.
Autor F_K
 - 11. Februar 2013, 15:16:22
@ Woverine:

Ich habe noch keine Bescheid der WBV "gesehen", noch kenne ich da die Fristen - es würde mich aber wundern, wenn die WBV die Vollstreckung beginnt, wenn der zugrundeliegende Bescheid noch "offen" ist.

Ich gehe mal von einer Frist von 4 Wochen aus. (und wenn die Vollstreckung läuft, die Mahnungen "durch sind", sind wahrscheinlich einige Monate vergangen ...)
Autor wolverine
 - 11. Februar 2013, 14:40:08
Nicht zu vergessen, dass die Rechtsmittelfrist des einen oder anderen Bescheids schon abgelaufen sein könnte ...
Autor F_K
 - 11. Februar 2013, 13:42:37
Zitat.. was hast Du den genau geschrieben / unterschrieben?

Es scheint aber so, als hätte die WBV schon auf Haftung entschieden, Du hast nicht gezahlt, und jetzt ist die WBV schon in der Vollstreckung ...

Also bitte etwas mehr Details, sonst ist Hilfe nicht möglich.

Also nochmal:

- Meines Wissens trifft die WBV eine Entscheidung - und teilt diese dem TE auch schriftlich mit.
- Dann fordert die WBV zur Zahlung auf - und mahnt auch ggf. ein / zweimal
- dann geht die WBV in die  ZWANGSVOLLSTRECKUNG (mit dem Zoll) - da scheinen wir nun zu stehen.

Grundlage der Entscheidung der WBV ist ein Dokument - völlig unstreitig vom TE unterschrieben und so formuliert, dass die Entscheidung der WBV wohl als ermessensfehlerfrei bezeichnet werden kann.

Die "Geschichte" mit dem Gruppenführer ist zwar lustig - will man diese aber nachweisen, müßte man dem Gruppenführer aber eine Wehrstraftat nachweisen - da alles wohl nur mündlich gelaufen ist (unter 4 Augen) ist dies nahezu unmöglich.
Autor wolverine
 - 11. Februar 2013, 13:23:13
Der Zoll ist die Vollstreckungsbehörde des Bundes. Anscheinend ist die Grundentscheidung zur Haftung schon ergangen. Klar kann man Widerspruch einlegen und im Klageverfahren versuchen alles wieder aufzurollen. Es klingt aber für mich reichlich spät und die Situation verfahren.
Autor RekrKp8
 - 11. Februar 2013, 12:52:35
Wenn er glaubhaft schildert, wie es zu dieser Unterschrift gekommen ist? Vielleicht mit Zeugen, die das bestätigen können, was dort in der Einheit gang und gäbe war/ist?
Autor BulleMölders
 - 11. Februar 2013, 12:11:46
Als erstes müsste man Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen. Achtung, dieser Widerspruch hat erstmal keine Aufschiebende Wirkung.
Danach könnte man dann versuchen die Sache zu klären, allerdings sehe ich das wie die Vorposter, da ein "Schuldanerkenntnis" vorliegt würde es wahrscheinlich nicht ohne Klage mit ungewissen Ausgang gehen, was dann natürlich noch teurer werden würde.
Autor RekrKp8
 - 11. Februar 2013, 11:32:20
Ok vergesst es. Er ist nicht mehr Soldat.
Autor RekrKp8
 - 11. Februar 2013, 11:31:27
Was hat das Hauptzollamt damit zu tun?
Autor medimoods
 - 11. Februar 2013, 11:15:46
Alles klar !

Vielen Dank für die Ausführlichen Antworten.

Dann werde ich wohl in den "sauren Apfel" beißen.

LG

medimoods
Autor LuftwaffenSLD
 - 11. Februar 2013, 10:59:00
Wenn Sie bereits die Sachschadensmeldung unterschrieben haben und erklärt haben ich bin bereit zu zahlen, dann revidiere ich mein Statement und Sie können die 276Euro überweisen.
Autor KlausP
 - 11. Februar 2013, 10:50:38
In dem Moment, in dem Sie schreiben "Bin bereit zu zahlen", geben Sie ein Schuldanerkenntnis ab und dann wird vermutlich nicht mal Ihre Diensthaftpflichversicherung einspringen (wenn Sie denn eine haben). Kein Vorgesetzter kann Ihnen sowas befehlen, es ist Ihre Sachschadensmeldung und Sie sind nur verpflichtet, den Sachverhalt, wie es zu dem Schaden kam, wahrheitsgemäß zu schildern.
Autor LuftwaffenSLD
 - 11. Februar 2013, 10:50:14
Bei Verlust von teuren Ausrüstunggegenständen sollte vor dem Disziplinarvorgesetzten eine dienstliche Erklärung abgegeben worden sein, wie es zu dem Verlust kam. Eine Ausfertigung davon wird davon auch ausgehändigt.
Wenn hier tatsächlich zu Protokoll gegeben wurde, dass Sie selbst "Täter" sprich schuldhafter Verursacher des Verlusts sind, sehe ich wenig Spielraum für eine Abwendung der Erstattung.
Dennoch könnten Sie natürlich eine schriftliche Stellungnahme, mit der Bitte um Erlass der Zahlung verfassen. Hier sehe ich als juristischer Laie allerdings wenig Hoffnung und finde bei einer deart leichtfertigen Unterschriftsleistung das Lehrgeld nicht unangebracht.