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Autor miguhamburg1
 - 12. Februar 2013, 09:37:09
Sie können aber dennoch ganz normalen Erholungsurlaub beantragen - und wenn Sie den Grund dafür Ihren Vorgesetzten erläutern, wird sich auch eine Lösung finden.
Autor KlausP
 - 12. Februar 2013, 09:28:32
Nein, in der Soldatenurlaubsverordnung ist dafür keine (Sonder)Urlaubsgewährung vorgesehen.
Autor Bohr Heisenberg
 - 12. Februar 2013, 09:23:09
Hallo Kameraden,
gibt es eine Vorschrift nachdem man mir Urlaub/Sonderurlaub
gewähren muss, damit ich mich für das Assessement Center in Köln
zwecks Laufbahnwechsel (Offizier) vorbereiten kann ?