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Autor ulli76
 - 17. Februar 2013, 13:33:12
Bis auf den letzten Absatz stimme ich dir zu: NOCHMAL: Es gibt Soldaten mit Status, die wachfähig sind.
Ohne weiteren Zusatz ist erstmal nur kzH und kaS ein Ausschluss für den Wachdienst. Bei den beiden ist ja regelmäßig noch das Kästchen "von allen Dienstverrichtungen befreit" (zumindest sinngemäß, aber ihr wisst ja, welches Kästchen ich meine) angekreuzt.
Autor Frank76
 - 17. Februar 2013, 13:21:34
Ganz einfach...
wenn ich OvWa mache...
und jemand teilt mir mit das er nen Status von Truppenarzt hat...
oder sich sonst wie unwohl fühlt (Wachtauglichkeit)
dann nehme ich ihn nicht als Wachsoldat..
und der Spieß der zugehörigen Staffel muss mir einen anderen Wachsoldaten besorgen.
(habe schon mehrmahls Soldaten nicht in den Wachdienst übernommen)

sollten sie gelogen haben...
so muss sich die Staffel damit auseinandersetzen...
das ist als OvWa nicht mein Problem...
Ich brauche eine gesunde Wachmanschafft
ENDE

Das die Einheit einen Soldaten mit Status zur Wache schickt..
würde ich schon als Frechheit empfinden.

Frank
Autor erdpichel
 - 15. Februar 2013, 17:19:21
Aus eigener Erfahrung, weil bei uns auch immer diese "Spielchen" laufen:
Wenn jemand msg ist, und man nimmt ihm das ab, dann ok, dann wird Ersatz gesucht, ist es einer der zufällig immer MSG ist, wenn ne Wache ist, schickt man ihn zum Arzt und dieser soll auf den krankenmeldeschein die wachfähigkeit vermerken.
Autor LuftwaffenSLD
 - 15. Februar 2013, 12:36:53
Wenn der Arzt empfiehlt, dass ein Soldat gesundheitlich nicht für die Wache befähigt ist, wird er sich dazu schon äussern. MSG = Marsch Sport Gelände befreit, initiiert doch noch lange nicht eine grundsätzliche Wachuntauglichkeit.
Das wäre auch fatal, sonst würde sich das typische Drückerberger-Klientel ala Rasurbefreit, Innendienst, MSG usw. regelmäßig einen Freifahrtschein für unbeliebte Dienste besorgen.
Und wie Ulli schon schrieb, wenn jemand bedenken hat aus gesundheitlichen Gründen eine Wachdienst ausüben zu können, wird/sollte er das seinem Truppenarzt bzw. Disziplinarvorgesetzten mitteilen. Denn wenn es sich vermeiden lässt, sollte man bestimmt nicht mit ner dicken Erkältung draußen Wacheschieben.
Autor ulli76
 - 14. Februar 2013, 18:53:41
Ist ganz einfach: Ist eine Frage der Absprache zwischen Truppenarzt- Soldat, Soldat- Disziplinarvorgesetzter, ggf. Truppenarzt- Disziplinarvorgesetzter.
Es kann ja sein, dass Soldat 1 eine Erkrankung hat, mit der Wache möglich ist und Soldat 2 eine Erkankung mit der das nicht geht.

Im optimalen Fall spricht der Soldat das Problem gleich beim Arztbesuch an und der äußert sich dazu, ob er den Soldaten für wachfähig hält oder nicht.
Autor KlausP
 - 14. Februar 2013, 17:38:10
Zitat von: MarkusAls am 14. Februar 2013, 17:27:19
Nein dem ist mir gewiss bewusst, dass ein WachBtl nicht 24/7 Wache schiebt, aber die Dienstgrade hier sind besser eingelesen als bei uns.

Was wollen Sie nun eigentlich? Können Sie morgen Wache stehen oder sind Sie krank können morgen keine Wache stehen?
Autor miguhamburg1
 - 14. Februar 2013, 17:30:44
Lieber Fragensteller,

in der Bundeswehr gibt es nur ein Wachbataillon, nämlich das WachBtlBMVg. Und für die Juius-Leber-Kaserne in Berlin und für die Brückberg-Kaserne in Siegburg gibt es ebenfalls besondere Wachanweisungen. Da die Soldaten des WachBtl im Schwerpunkt unterschiedliche Ehrenformationen im Rahmen des protokollarischen Ehrendienstes durchführen, ist Ihre Vermutung, die würden sich mit dem Thema "MSG und Kasernenwache" hervorragend besser auskennen als Soldaten in anderen truppenteilen, schlicht falsch.
Autor mailman
 - 14. Februar 2013, 17:29:02
Und was soll jemand aus dem Wachbtl hier sagen?
Autor MarkusAls
 - 14. Februar 2013, 17:27:19
Nein dem ist mir gewiss bewusst, dass ein WachBtl nicht 24/7 Wache schiebt, aber die Dienstgrade hier sind besser eingelesen als bei uns.
Autor mailman
 - 14. Februar 2013, 17:25:38
Vllt meint er "Wachzüge".
Autor wolverine
 - 14. Februar 2013, 17:17:17
Dort steht, dass sich der OvWa vor der Vergatterung von der "Wachfähigkeit" der Wache überzeugt (sinngemäß; ist schon etwas her). Einen Automatismuss, dass MSG-Befreiung die Wachfähigkeit ausschließt, gibt es nicht. Es wäre aber - wenn bekannt - ein Detail, dass man berücksichtigen muss.

Zitat von: MarkusAls am 14. Februar 2013, 17:15:36
Es wäre interessant dass jemand aus einem WachBtl sich melden würde,
Sie meinen jetzt aber nicht, dass der Name daher rührt, dass dort ständig Wache geschoben wird?
Autor MarkusAls
 - 14. Februar 2013, 17:15:36
Es wäre interessant dass jemand aus einem WachBtl sich melden würde, da die Jungs in dem Punkt echt Lexikas sind, soweit ich sie kennenlernen durfte.
Oder halt jemand der einen solchen Fall kennt und zufällig dies vorher erroiert hat
Autor Rollo83
 - 14. Februar 2013, 17:13:24
Ja Klaus, steht in unserer UvD Anweisung.

Schauen sie doch in die ZDv rein ich muss gestern das ich die Vorschrift nicht unbedingt auswendig kenne.
Autor MarkusAls
 - 14. Februar 2013, 17:12:08
Genau umden Punkt geht es, gibt es in der 10/6 einen Punkt wo aufgeführt ist dass mit Status kein Wachdienst vollrichtet werden darf
Autor KlausP
 - 14. Februar 2013, 17:08:17
Zitat... streng gesehn nicht mal UVD, denn dieser gilt als Wachverstärkung wenn Ramba Zamba passieren sollte.

Wo steht das denn?In eurer UvD-Anweisung?