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Autor Tommie
 - 18. Februar 2013, 19:52:59
Zitat von: Tobias 4563 am 18. Februar 2013, 19:44:35Misst, bin der 16!!!!!!!

Gibt es den Satz auch auf Deutsch? Oder wollten Sie sagen: "Mist, ich bin erst 16 Jahre alt!"?
In einen solch kurzen Satz einen Schreibfehler (ein "s" zuviel in Mist!) und eine vollkommen entstellende Grammatik ("bin der 16") einzubauen, lässt sich im Übrigen auch nicht durch die inflationäre Verwendung von Ausrufezeichen retten ;) ! Das geht nicht mal als "Kanak Sprak" ( http://de.wikipedia.org/wiki/Kanak_Sprak_(Sprachvariet%C3%A4t) ) durch ;D !
Autor Tobias 4563
 - 18. Februar 2013, 19:44:35
Zitat von: Ralf am 18. Februar 2013, 19:27:01
Schulgeleitete Praktika werden über die Karriereberater vermittelt. Übernachtungen sind nicht vorgesehen, zumal du ja auch keine 18 Jahre alt bist und somit unter das Jugendschutzgesetz fällst.

Misst, bin der 16!!!!!!!
Autor Ralf
 - 18. Februar 2013, 19:27:01
Schulgeleitete Praktika werden über die Karriereberater vermittelt. Übernachtungen sind nicht vorgesehen, zumal du ja auch keine 18 Jahre alt bist und somit unter das Jugendschutzgesetz fällst.
Autor Tobias 4563
 - 18. Februar 2013, 18:39:02
Ach ja, ist es eigentlich möglich ein freiwilliges Praktikum in der Bundeswehr zu machen?
Soll ich dann zum Karriereberater gehen und der schickt dann meine Bewerbung weg?
Kann man dann in einer Kaserne übernachten in Ausnahmefällen?

Danke für eure Antworten.
Autor Tobias 4563
 - 16. Februar 2013, 20:21:44
Danke für eure Antworten.
Habt mir echt geholfen!!!!
Autor apollo98
 - 15. Februar 2013, 20:23:21
Sag mal, Bundeswehr-Martin, wo liegt eigentlich dein Problem?
Es ist ja sehr nett von Dir, dass du mit deinen Aussagen zu unserer Belustigung beiträgst, aber es muss doch auch mal Schluss sein. Du hast Null Ahnung, aber davon recht viel.
Ich hoffe, dass du dich im KC genauso präsentierst wie hier, denn dann dürfen wir die grosse Hoffnung haben, dass du nie ein Kamerad wirst.
Autor miguhamburg1
 - 15. Februar 2013, 20:22:36
Besten Dank für den Hinweis. Dennoch bedeutet "Bewerbung" nicht automatisch "Einladung ins KC" - darauf bezog sich in erster Linie mein Hinweis.
Autor Bischhock
 - 15. Februar 2013, 20:04:12
Zitat von: miguhamburg1 am 15. Februar 2013, 19:49:40
Übrigens, @ Bishock, Sie erwecken in Ihrer Antwort einen Eindruck, der so nicht stimmt. Richtig ist vielmehr, dass sich ein Interessent bei einem Karriereberater zunächst einmal eingehend informieren MUSS. Danach KANN er sich über ihn bewerben und dann KANN er zur Eignungsfeststellung an das zuständige Karrierecenter (ehem. ZNwG) eingeladen werden. Dort kann nämlich aus unterschiedlichen Gründen auch entschieden werden, die Bewerbung nicht weiter zu verfolgen und den Bewerber nicht einzuladen.

Okey, ich bitte um Entschuldigung, für mich ist es selbstverständlich wenn man ein Gespräch mit einem Karriereberater hatte oder haben wird sowie sich stark für die Bundeswehr interessiert,das dieser sich auch Bewerben wird.

Mein Name ist übrigens "Bischhock" und nicht "Bishock" ;)
Autor Bundeswehr-Martin
 - 15. Februar 2013, 19:52:06
mailmann

Keinen Schimmer wovon Sie sprechen.


Klaus

Ja da schwirrten mir nämlich andere Zahlen im Kopfe herum, deswegen äußerte ich die nicht. Aber das ist Ihnen zum Glück geläufiger.


migdings

Korrigieren Sie mich doch bitte einfach.



MfG
BW-Martin
Autor miguhamburg1
 - 15. Februar 2013, 19:49:40
Da war er wieder, unser Martin...und verbreitet sein Halbwissen...

Übrigens, @ Bishock, Sie erwecken in Ihrer Antwort einen Eindruck, der so nicht stimmt. Richtig ist vielmehr, dass sich ein Interessent bei einem Karriereberater zunächst einmal eingehend informieren MUSS. Danach KANN er sich über ihn bewerben und dann KANN er zur Eignungsfeststellung an das zuständige Karrierecenter (ehem. ZNwG) eingeladen werden. Dort kann nämlich aus unterschiedlichen Gründen auch entschieden werden, die Bewerbung nicht weiter zu verfolgen und den Bewerber nicht einzuladen.
Autor KlausP
 - 15. Februar 2013, 19:35:26
Zitatwirst von der BW aber weiterhin vollen Sold erhalten (ist doch richtig oder? Sonst hätte mir der Oberleutnant im KWEA Köln Quark erzählt).

Was meinen Sie mit "vollen Sold"? Ihre Dienstbezüge wie aus Ihrer aktiven Dienstzeit? Da irren Sie sich. Gemäß § 45 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) haben Sie als SaZ 12 Anspruch auf bis zu 60 Monate Förderung für Ihre schulische und berufliche Bildung. Für den gleichen Zeitraum erhalten Sie nach § 11 SVG 50 %, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 75 % Ihrer letzten Dienstbezüge.
Autor mailman
 - 15. Februar 2013, 19:23:23
ZitatUnd du kannst sogar nach der Soldatenzeit im BFD dich weiterbilden und dass sogar Vollzeit, wirst von der BW aber weiterhin vollen Sold erhalten

Nö, weil man Dienstbezüge erhält.


Und bitte arbeiten Sie mal an Ihrem Ton. Auch wenn Sie von sich glauben, das Sie der Weisheit letzter Schluß sind.
Autor Bundeswehr-Martin
 - 15. Februar 2013, 19:17:04
Zitat von: ulli76 am 15. Februar 2013, 18:51:27
Die Option heisst dauerhaft ja nicht Ausbildung ODER Bund, sondern Ausbildung DANN Bund. Erst recht im Truppendienst.



+1 !!!

Wenn ich mich recht erinnere werden von allen BS-Bewerbern nur 5% übernommen. Sprich, nach den 12 Jahren darauf zu hoffen, einer der 5% zu sein wäre mir zu blöd. Nach den 12 Jahren im BFD mich zu "Kindern" zu gesellen, will auch keiner freiwillig. Nach den 12 Jahren vor nichts zu stehen und keine Ahnung zu haben was man machen möchte, ich glaub darüber muss man nicht diskutieren.

Hast du aber eine Ausbildung, wäre der BS Jackpott, aber du wärst nicht abhängig. Nach den 12 Jahren kannst du in deinem erlernten Beruf eine Stelle annehmen, als Führungsposition werden Ex-Soldaten gerne eingestellt. Und du kannst sogar nach der Soldatenzeit im BFD dich weiterbilden und dass sogar Vollzeit, wirst von der BW aber weiterhin vollen Sold erhalten (ist doch richtig oder? Sonst hätte mir der Oberleutnant im KWEA Köln Quark erzählt).

Also wer da lieber mit 17 zum SaZ wird, statt die dusseligen 3 Jahre deutsche Ausbildung dran zu hängen, dem kann man echt schlecht helfen.



MfG
BW-Martin
Autor ulli76
 - 15. Februar 2013, 18:51:27
Die Option heisst dauerhaft ja nicht Ausbildung ODER Bund, sondern Ausbildung DANN Bund. Erst recht im Truppendienst.
Autor Bischhock
 - 15. Februar 2013, 18:45:06
Das ist mir bewusst und sollte auch jedem anderen bewusst sein der mit solchen oder ähnlichen Voraussetzungen zum Bund geht.
Wenn man dies aber von Herzen machen möchte sollte man sich nicht davon Abschrecken lassen, auch wenn die von "KlausP" und "mailman" genannten Punkte definitiv dafür sprechen vorher eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen zu haben.
Im nachhinein muss dies jeder für sich entscheiden ;)