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Autor bayern bazi
 - 24. Februar 2013, 18:36:56
genehmigt muss alles werden -

es kann für ehepartner, kinder, eltern und geschwister sonderurlaub geben - beim 2. grad muss erholungsurlaub genommen werden

AUS DIENSLICHEN GRÜNDEN - kann auch die freistellung zur beerdigung verweigert werden

- bei großeltern, onkeln und tanten ecc ist es kein "muss freigestellt" werden

dies liegt aber alles im ermessen des chefs !!!
Autor Hagbard
 - 24. Februar 2013, 18:30:03
Bei uns war es so, dass man nur ab 1. Grades, sprich Eltern/Geschwister/Kinder frei bekommen hat. Ab 2. Grades (Großeltern usw.) musste Urlaub eingereicht werden, der wiederrum genehmigt werden muss!
Autor ulli76
 - 24. Februar 2013, 16:00:01
Kann man so nicht sagen, musst deinen Chef fragen.
Autor MarcAurel
 - 24. Februar 2013, 15:53:35
Zitat von: Riddler am 24. Februar 2013, 15:50:24
Wird sowas in der Regel genehmigt ?

In der Regel wird das genehmigt. Beim Tod eines nahen Angehörigen sollte es da keine Probleme geben.
Autor Riddler
 - 24. Februar 2013, 15:50:24
Wird sowas in der Regel genehmigt ?
Autor ulli76
 - 24. Februar 2013, 15:42:12
Das muss wie bei allen Freistellungen/Urlauben vom Disziplinarvorgesetzten=Chef genehmigt werden.
Autor Riddler
 - 24. Februar 2013, 15:28:28
Befinde mich momentan in der Grundausbildung. Am Freitag ist meine Großmutter verstorben, welche nun am Mittwoch beerdigt wird. Ist es möglich für dieses Tag nach Hause zu fahren? Und von wem muss das genehmigt werden?