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Zusammenfassung

Autor justice005
 - 28. Februar 2013, 06:10:18
Nein, Führungszeugnis, Erziehungsregister und BZR sind drei verschiedene paar Schuhe.

In das Bundeszentralregister werden alle Verurteilungen eingetragen, die man als Erwachsener bekommt sowie echte Jugendfreiheitsstrafen.

In ein Erziehungsregister werden alle Maßnahmen nach Jugendarrest eingetragen, also z.B. Sozialstunden etc..

Ein Führungszeugnis ist eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister, wobei das nicht 1:1 übernommen wird, sondern nur bestimmte Dinge eingetragen werden. Das jetzt aufzuzählen, würde aber zu lange dauern.

ZitatEinfach § 3 BZRG in Google eingeben

Wer sich für ein Führungszeugnis interessiert, der kann den Inhalt in § 32 BZRG nachlesen. Irgendwo dort sind auch die Regelungen zum erweiterten Führungszeugnis.

Autor Al ex
 - 27. Februar 2013, 16:22:21
Einfach § 3 BZRG in Google eingeben, da steht dann alles, was in das Bundeszentralregister (wo die Führungszeugnisse schließlich herkommen) aufgenommen wird.
Autor Taz
 - 27. Februar 2013, 12:11:23
Ist das erweiterte Führungszeugnis,dass gleiche wie eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister?

Oder verwechsel ich da was? Bzw. wir dort das gleiche gemacht?
Autor ulli76
 - 27. Februar 2013, 05:47:31
Und was hat das einfache Führungszeugnis jetzt mit dem für die Bundeswehr zu tun?
Autor KINGPINTXXL
 - 27. Februar 2013, 03:19:38
ich habe etliche anzeigen (bin nicht stolz drauf)
u.A. wegen Warenkreditbetrug,ohne Führerschein , Sprengstoff (böller) etc.
War aber immer zum Falschen Zeitpunkt am falschen Ort.
Stand 2 Mal vorm Gericht mit 16 und 17 , wurde 2 Mal Verurteilt.
Habe den Richtern meine Lage erklärt , wie es dazu gekommen ist und das ich eigentlich nicht so ein Mensch bin.

Nach 2 Jahren habe ich dann mal ein Führungszeugnis beantragt wegen einer Ausbildungsstelle (einfaches Führunszeugnis) und da stand nichts drinne.
Gott sei dank.

Autor Firli
 - 26. Februar 2013, 20:43:39
Zitat von: justice005 am 26. Februar 2013, 18:27:04
ZitatDenn ich hatte mit 15 Jahren mal eine Anzeige wegen Körperverletzung ....Verfahren wurde aber eingestellt

Verfahrenseinstellungen nach Jugendstrafrecht stehen im Erziehungsregister, sofern das Verfahren nach § 45 JGG und nicht etwa nach § 170 II StPO eingestellt worden ist.

Das steht aber weder im einfachen, noch im behördlichen und auch nicht im erweiterten Führungszeugnis.

Was genau haben Sie daran jetzt nicht verstanden?
Autor Taz
 - 26. Februar 2013, 20:42:42
Wie bitte?
Können vielleicht sich mir bitte die Frage beantworten?
Autor Ralf
 - 26. Februar 2013, 20:33:52
Sowas solls geben.
Autor Taz
 - 26. Februar 2013, 20:32:43
Ich bin immer noch ein kleines bissel verwirrt? :o
Autor Taz
 - 26. Februar 2013, 18:54:15
Ja ok also nur verurteilte Straftaten...oder?
Autor justice005
 - 26. Februar 2013, 18:27:04
ZitatDenn ich hatte mit 15 Jahren mal eine Anzeige wegen Körperverletzung ....Verfahren wurde aber eingestellt

Verfahrenseinstellungen nach Jugendstrafrecht stehen im Erziehungsregister, sofern das Verfahren nach § 45 JGG und nicht etwa nach § 170 II StPO eingestellt worden ist.

Das steht aber weder im einfachen, noch im behördlichen und auch nicht im erweiterten Führungszeugnis.



Autor Andi
 - 26. Februar 2013, 16:50:21
Zitat von: Taz am 26. Februar 2013, 16:04:03
Komm so etwas rein?

Nein, es wäre nur ersichtlich, wenn du verurteilt worden wärst.

Gruß Andi
Autor Cha0s
 - 26. Februar 2013, 16:25:14
Jep tut es, nach meinen Informationen.

Da stehen alle Verstöße aus deiner Jugendzeit drinn. :)
Autor Taz
 - 26. Februar 2013, 16:04:03
Hallo ich war beim Karrierecenter als FWDL-Bewerber lief soweit so gut .....nun hat mit der Einplaner gesagt das er ein erweitertes Führungszeugnis brauch um alles abzuschließen.
Jetzt zu meiner Frage was steht da drinn Anzeigen,abgeschlossenen Ermittlungen oder Strafen?
Denn ich hatte mit 15 Jahren mal eine Anzeige wegen Körperverletzung ....Verfahren wurde aber eingestellt
Komm so etwas rein?