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Autor Magda1
 - 05. März 2013, 18:43:06
solang du nur ein zimmer hast erkennt die bundeswehr des nich an. du musst ein eigenes bad und eine eigene kochgelegenheit haben damit die bundeswehr des überhaupt als wohnung sieht.

ich hoff des stimmt und ich hab nich alles falsch verstanden :D
Autor BulleMölders
 - 03. März 2013, 19:04:18
Dir ist aber schon klar, das erstens deine Eltern die Mieteinnahmen versteuern müssen und zweitens die Wohnung wahrscheinlich nicht anerkannt wird, da du ja kein Hauptmieter bist und nur ein Zimmer hast.
Autor dennis112
 - 03. März 2013, 18:51:02
Danke für die schnelle Antwort :)
Also würde ich jetzt die ganzen 8 Jahre kein Trennungsgeld bekommen? :o

Und was wäre wenn ich mich bei meinen Eltern in Mietvertrag einschreiben lassen würde? Und danach nach paar Monate ausziehe und mir dann eine eigene Wohnung suche? ???

Würde das klappen? :-\
Autor Rollo83
 - 03. März 2013, 18:43:30
Der Mietvertrag MUSS vor dem Dienstantritt unterzeichnet werden sonst gibt es kein Trennungsgeld.
Autor dennis112
 - 03. März 2013, 18:39:07
Mahlzeit :) erstmal wollte ich erwähnen, dass ich hier neu bin und entschuldige mich schon mal in voraus für alle Dinge die ich hier falsch mache  ;D

Es gibt ja schon viele Themen über das Trennungsgeld, aber nie konnte ich meine Fragen mit dem Inhalt der Themen beantworten  :-\

Meine Fragen sind:

- Ich wohne noch Zuhause bei meinen Eltern und muss am 2.4.2013 zur AGA in Hammelburg und nach der AGA muss ich nach Pfreimd zur Instandsetzungstruppe ( rund 450 km entfernt von Zuhause, beide Orte) fange da als Unteroffizier an und ein Freund meinte, dass ich vor Dienstantritt eine eigene Wohnung haben muss damit ich Trennungsgeld beziehen darf und wenn ich nach Dienstantritt eine eigene Wohnung mir suche, würde ich keine Unterstützung von der Bundeswehr mehr bekommen.
Aber ich habe schon hier in Forum raus gelesen, ich zitiere: "Ein entsprechender Antrag muss binnen eines Jahres nach Beendigung der Dienstantrittsreise eingereicht werden, da ansonsten der Anspruch erlischt."
Das heißt für mich, dass ich ein Jahr Zeit habe mir eine eigene Wohnung zu suchen und das die BW mich trotzdem mit Trennungsgeld unterstützt.

Sehe ich das so richtig?  :-\

Die andere Frage wäre jetzt

- Muss ich mir dann in der Nähe, wo ich dann Stationiert bin eigene Wohnung suchen :( Oder kann ich mir dann auch heimatnah eine Wohnung nehmen ???  :)

Angaben über mich  :) vielleicht kann das ja helfen ;D

Bin 20 Jahre :D
Wohne in Brandenburg an der Havel
AGA in Hammelburg ab 2.4.2013
3./LogBtl 4 in Preimd  ab 1.7.2013
Laufbahn Uffz aFD

Würde mich echt über eure Hilfe freuen  :) Ich bedanke mich schon mal im Voraus :)

Wünsche euch noch ein schönen Abend, Dennis :)