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Autor MarkusM84
 - 10. März 2013, 17:37:02
Hallo,

Natürlich habe ich die Nachrichten verfolgt und weiß, dass der Grundwehrdienst freiwilliger Natur ist. Ich fragte, weil ich meine KDV vor dieser Änderung gestellt hatte und daher nicht weiß, ob der damalige Rechtsstand gilt oder der aktuelle.

Gründe für einen Widerruf gibt es genug. Siehe Veränderung der Weltpolitischen Lage im letzten Jahrzehnt. Es ging mir damals nicht darum den Zivildienst zu absolvieren weil ich keine Lust am Bund hatte.

Danke für die Antworten, Thema kann geschlossen werden.
Autor Ralf
 - 10. März 2013, 16:49:11
Danke, ja, da war eigentlich wirklich alles gesagt.
Autor KlausP
 - 10. März 2013, 16:46:13
Deshalb: 
Zitathttp://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=41400.msg401205#msg401205

Eigentlich waren die Antworten dort schon gegeben. Aber ... na ja ...
Autor Ralf
 - 10. März 2013, 16:40:42
Und warum willst du den KDV widerrufen?
Autor KlausP
 - 10. März 2013, 16:05:53
ZitatJetzt meine Frage: Wenn ich nun die KDV widerrufe, werde ich dann den Grundwehrdienst nachträglich ableisten müssen und eingezogen?

Warum sollten Sie? Zum Einen haben Sie anstelle des Grundwehrdiensts Ersatzdienst geleistet und zum Anderen gibt es Grundwehrdienst schon seit fast 2 Jahren nicht mehr. Keine Zeitung gelesen?  ;D
Autor MarkusM84
 - 10. März 2013, 16:03:26
Hallo liebe community.

Ich habe 2003 meine KDV eingereicht, Zivildienst abgeleistet und bin seit nun mehr 4 Jahren im Job.

Jetzt will ich meine KDV widerrufen. Dies kann ich schriftlich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben machen, wie ich bereits in Erfahrung gebracht habe.

Jetzt meine Frage: Wenn ich nun die KDV widerrufe, werde ich dann den Grundwehrdienst nachträglich ableisten müssen und eingezogen?

Oder ist das nur eine Veränderung auf dem Papier?

Danke für eure Antworten!