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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatDavon war ich nach meiner Heirat selbst betroffen.
ZitatWas ändert sich ab 2010 durch das Bürgerentlastungsgesetz ?
Ab dem 01.01.2010 wird der Abzug von sonstigen Versicherungsbeiträgen, die nicht der Altersvorsorge dienen, verbessert.
Danach sind Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung voll abzugsfähig, soweit sie der sog. Basisabsicherung dienen. Beiträge zur Sicherung des Existenzminimums (d.h. Beiträge zur Sicherung der ärztlichen Grundversorgung) sind damit voll abzugsfähig, Beitragsanteile für die Finanzierung von Krankengeld, Chefarztbehandlung, Einbettzimmer o.ä. können dagegen nicht berücksichtigt werden.
Welche Anteile Ihrer Versicherungsbeiträge auf steuerlich abziehbare oder nicht abziehbare Leistungen entfallen, setzt ausschließlich Ihre Versicherung fest, die Ihnen dazu eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Das LBV NRW kann hierzu keine Aussage treffen. Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Anfragen beim LBV ab und wenden Sie sich an Ihr Versicherungsunternehmen.
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Die Neuregelung führt nicht zur Schlechterstellung !
Damit es nicht zu Schlechterstellungen durch das neue Gesetz kommt, wird bis zum Jahr 2019 auch weiterhin bei der Einkommensteuererklärung eine Günstigerprüfung durchgeführt, ob die Rechtslage aus dem Jahr 2004 oder die Rechtslage nach dem Bürgerentlastungsgesetz ab dem Jahr 2010 günstiger ist.
Zitat von: Uli am 15. März 2013, 17:08:27
Mich wundert nur, dass dieses Problem außer mir anscheinend niemand bewusst trifft.
Zitat von: BulleMölders am 15. März 2013, 07:36:02
Na klar, immer gleich mit dem Anwalt auf die Steuerverwaltung los.
ZitatDie macht eigentlich erst Gewinn wenn das Ding bezahlt ist.