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Autor Buche
 - 20. März 2013, 19:23:44
Alles klar. Versuchen werde ich es in jedem Fall :)

Ich danke für die sachlichen Antworten
Autor ulli76
 - 20. März 2013, 19:02:57
Die Tatsache,dass das Ding weg ist,ist kein Hinderungsgrund für eine Wiedereinstellung.Es macht das Ganze nur etwas komplizierter.
Autor Buche
 - 20. März 2013, 18:58:20
Ah ok. Dann hat deshalb die Dame mir nichts von der "Vernichtung" gesagt.
Denke mal sie hätte dann bescheid gewusst.
Ja das ist mir klar, dass die mikroverfilmten Dateien nicht verloren gehen. Möchte es trotzdem nochmal versuchen.
Schlimmer als ein "nein" kann ja nicht dabei raus kommen.

Auch dir, danke für deine Antwort
Autor ulli76
 - 20. März 2013, 18:49:32
 Nein,der Umshlag bleibt erhalten,der Inhalt wird mikroverfilmt. Aber auch dann ist sie ja nicht verloren gegangen.
In deinem Fall scheint sie schlicht abhanden gekommen zu sein.
Autor Buche
 - 20. März 2013, 17:49:06
Nein das macht in dem Sinne keinen unterschied.
Jedoch habe ich mich dieses Jahr nochmals beworben und die G-Akte ist weg. Und sie konnten mir auch nicht sagen wo sie ist.
Dann ist mir jetzt auch klar wieso sie nicht zu finden ist. Das hätte mir die Dame vielleicht aber auch sagen können,
dass die G-Akte nicht verloren, sondern vernichtet worden ist.
Aber dann weiß ich ja bescheid warum und weshalb.

Danke für Ihre Antwort
Autor BulleMölders
 - 20. März 2013, 17:09:15
Was macht das für einen Unterschied?
Selbst wenn die Papier-Akte vernichtet wurde, wenn Sie sich Bewerben wird die Micro verfilmte wieder zu Papier.
Und wenn Sie daruf Spekulieren, dass die Grundlagen Ihrer T5 "vergessen" werden, als Grundsatz, der Bund "vergisst" nichts.
Autor Buche
 - 20. März 2013, 15:33:30
Hallo miteinander.
Ich habe 2011 meinen GWD geleistet und als ich letztes Jahr für den SaZ gemustert worden bin, erhielt ich das Ergebnis t5.
Stimmt es, dass bei Leuten die t5 gemustert wurden, die G-Akte mikroverfilmt und danach die original Akte "vernichtet" wird?
Oder wird in diesen Fällen die original Akte ebenfalls aufbewahrt?